Verkehrsrecht
Schadensteilung bei ungeklärtem Unfallhergang
Berlin (DAV). Kann nicht geklärt werden, warum sich ein Unfall ereignete, tragen die Unfallbeteiligten den Schaden anteilig. Bei einem Auffahrunfall spricht der Anscheinsbeweis [ … ]
Berlin (DAV). Kann nicht geklärt werden, warum sich ein Unfall ereignete, tragen die Unfallbeteiligten den Schaden anteilig. Bei einem Auffahrunfall spricht der Anscheinsbeweis [ … ]