Rechtsanwalt Brandstiftung

In den Medien hört und liest man immer wieder, dass Wohnhäuser oder andere Gebäude in Brand gesetzt werden. Es scheint als würde das Delikt der Brandstiftung immer mehr zum tragen zu kommen. Doch wann ist ein solches Delikt zu bejahen und welche Konsequenzen hat man zu befürchten? All das und weitere wichtige Punkte zum Thema Brandstiftung erläutere ich Ihnen im folgenden Beitrag.


Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Strafsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Wann macht man sich wegen Brandstiftung strafbar?

Eine Brandstiftung ist nicht gleich eine Brandstiftung, denn sie kann ganz unterschiedliche Auswirkungen haben. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei unter anderem zwischen der einfachen Brandstiftung, der schweren Brandstiftung, der besonders schweren Brandstiftung und der Brandstiftung mit Todesfolge. Ob eine Strafbarkeit aufgrund eines Brandstiftungsdelikt vorliegt ist daher vom jeweiligen Tatbestand abhängig.

Einfache Brandstiftung

Eine einfache Brandstiftung ist im Prinzip nichts Weiteres als eine Sachbeschädigung durch Feuer. Geregelt wurde sie in § 306 Strafgesetzbuch (StGB). Eine einfache Brandstiftung liegt vor, wenn fremde Sachen in Brand gesetzt oder durch die Brandlegung auch nur teilweise zerstört wurde. Zu den fremden Sachen gehören unter anderem Gebäude, Betriebsstätten, Kraftfahrzeuge und vieles mehr.

In Brand setzen bedeutet, dass das Feuer ein wesentlicher Teil des Gegenstands so erfasst hat, dass auch wenn die Feuerquelle entfernt wird der Gegenstand weiter brennen kann. Ob es sich um einen wesentlichen Teil handelt, richtet sich nach der allgemeinen Verkehrsanschauung und danach ob der Teil für die Nutzung des Gegenstands praktisch relevant ist.

Unter einem Gebäude versteht man ein Bauwerk, das mit dem Erdboden verbunden ist und durch ein Dach und Wände begrenzt ist. Zu dem muss es Menschen zum Aufenthalt dienen.

Davon zu unterscheiden sind die Betriebsstätten, sie sind dem Gebäude sehr ähnlich, allerdings müssen diese einem gewerblichen Betrieb dienen, was wiederum bedeutet, dass darin in der Regel eine betriebliche Tätigkeit vorzufinden sein muss.

Dem Gesetzgeber nach ist jedes Landfahrzeug, welches mit Maschinenkraft angetrieben wird ein Kraftfahrzeug.


Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Strafsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Schwere Brandstiftung

Neben der einfachen Brandstiftung hat der Gesetzgeber auch die schwere Brandstiftung unter Strafe gesetzt. Eine solche liegt vor, wenn der Täter ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder aber eine andere Räumlichkeit die Menschen als Wohnung dient in Brand setzt oder die zerstört.  Ein Tatobjekt für eine schwere Brandstiftung ist auch eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder aber eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen. Bei einer schweren Brandstiftung kommt es zudem nicht darauf an, dass das Tatobjekt dem Täter fremd ist.

Wird eine einfache Brandstiftung begangen und dabei ein Mensch der konkreten Gefahr einer Gesundheitsschädigung ausgesetzt, handelt es sich ebenfalls um eine schwere Brandstiftung.

Besonders schwere Brandstiftung

Für eine besonders schwere Brandstiftung muss neben den Voraussetzungen der einfachen oder schweren Brandstiftung auch noch durch den Brand eine schwere Gesundheitsschädigung bei einem Menschen oder eine Gesundheitsschädigung bei einer großen Zahl von Menschen verursacht werden.

Der Gesetzgeber hat nicht festgelegt, wann eine große Zahl von Menschen im Sinne des § 306 b StGB vorliegt. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht weiß ich jedoch aus der Praxis, dass die Gerichte teilweise 20 bis 50 Personen für eine große Zahl von Menschen verlangen. Der Bundesgerichtshof hat allerdings bereits 14 Personen ausreichen lassen, um die Tatvoraussetzung der großen Zahl von Menschen zu bejahen.

Ein weiterer Fall der besonders schweren Brandstiftung liegt vor, wenn durch die Brandstiftung ein Mensch in Lebensgefahr gebracht wird, die Brandstiftung nur begangen wird um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken oder aber auch dann, wenn der Brandstifter die eingetroffenen Feuerwehrleute hindert und so die Löscharbeiten behindert oder erschwert.

Brandstiftung mit Todesfolge

Kommt aufgrund der verursachten Brandstiftung ein Mensch ums Leben spricht man von einer Brandstiftung mit Todesfolge. Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob der Tod des Menschen vorsätzlich oder leichtfertig hervorgerufen wurde.

Um welchen Fall der Brandstiftung es sich in Ihrem individuellen Fall handelt, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.


Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Strafsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Welche Strafe droht mir?

Der Gesetzgeber hat die unterschiedlichen Brandstiftungsdelikte mit verschieden hohen Strafen bedroht. So wurde für eine einfache Brandstiftung eine Strafe von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe festgelegt. Bei einer schweren Brandstiftung wurde die Höchststrafe auf 15 Jahre hochgelegt und auf die besonders schwere Brandstiftung kann eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren kommen. Sterben aufgrund der Brandstiftung Menschen, so liegt die Freiheitsstrafe bei mindestens zehn Jahren.

Welche Strafe Ihnen in Ihrem individuellen Fall drohen könnte, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem Gespräch vor Ort.

Was ist die „tätige Reue“?

Dem Gesetzgeber ist der Ansicht, dass auch bei einer vollendeten Brandstiftung belohnenswert ist, wenn der Täter wieder zurück auf den „richtigen Weg“ kommt, wurde § 306e StGB eingeführt. Dieser ermöglicht dem Gericht bei einer einfachen, einer schweren oder einer besonders schweren Brandstiftung die vom Gesetzgeber angedrohte Strafe zu mildern oder gar ganz von ihr abzusehen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Täter den Brand freiwillig löscht, bevor er ein erheblicher Schaden entsteht.

Wurde jedoch eine Brandstiftung mit Todesfolge begangen so kann das Gericht die Strafe nicht wegen der tätigen Reue mildern oder von ihr absehen.

Um zu entscheiden, ob der Täter freiwillig gehandelt hat oder nicht ist auf die Sicht des Täters abzustellen.

Der Gesetzgeber ist bei der tätigen Reue großzügig und versteht unter dem Löschen auch das Hinzuziehen von Dritten, von denen der Täter den Brand löschen lässt, wie zum Beispiel Feuerwehrleute.

Ob auch in Ihrem individuellen Fall die Möglichkeit einer Strafmilderung oder Straferlassung aufgrund der tätigen Reue gibt, erörtere ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, gern gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.

Sie sehen die Brandstiftung ist kein Kavaliersdelikt, sie kann weitreichende Folgen für das Opfer und den Täter haben. Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema Brandstiftung haben oder aber eine Beratung dies bezüglich wünschen, dann kontaktieren Sie mich gern in meiner Kanzlei.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Brandstiftung in Hannover