Rechtsanwalt Führerscheinentzug Hannover
Aufgrund eines schweren Verkehrsverstoßes kann die zuständige Kraftfahrzeugbehörde einen Führerscheinentzug nach § 69 StGB anordnen, wenn die Person sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen zeigt. Nach dem Gesetz ist dafür erforderlich, dass eine Person eine rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, begangen hat. Dazu gehören insbesondere die folgenden Taten:
- Gefährdung des Straßenverkehrs,
- Trunkenheit im Verkehr,
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,
- Vollrausch.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich zur Rechtsberatung bei einem Führerscheinentzug unter:
0511 – 450 189 54
Was passiert wenn bei einem Führerscheinentzug?
Hält die Behörde eine Person als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, dann zieht sie den ausgestellten Führerschein ein und bestimmt zugleich, ab wann eine neue Fahrerlaubnis wieder beantragt werden darf. Der Zeitraum kann dabei von sechs Monaten bis zu fünf Jahren dauern und ist abhängig von der Schwere des Verstoßes. In einigen Ausnahmefällen kann diese Zeit auch auf insgesamt drei Monate verkürzt werden, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist. Daneben kommt es häufig vor, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund des Verstoßes ein Strafverfahren gegen den Betroffenen anordnet.
Möglichkeit der Klage gegen einen Führerscheinentzug
In Niedersachen gibt es keine Möglichkeit mehr gegen einen Führerscheinentzug Widerspruch einzulegen, so dass direkt vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden muss. In einigen Fällen kommt es jedoch darauf an, den Führerschein schnell wiederzubekommen. Daher kann im Einzelfall neben einer Klage ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz geboten sein. Diese Entscheidung sollte jedoch zusammen mit einem Rechtsanwalt getroffen werden.
Wir beraten Sie gern, kontaktieren zu uns zur Rechtsberatung beim Führerscheinentzug unter:
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Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Anwalt, Führerscheinentzug in Hannover