Kündigung durch den Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer hat genauso wie der Arbeitgeber das Recht seinen Arbeitsvertrag zu kündigen. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln einer Kündigung. Der Arbeitnehmer muss seine Kündigung daher gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklären und muss sich zudem an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende einer Kalendermonates. In der Probezeit ist die Kündigungsfrist jedoch auf zwei Wochen verkürzt. Die Kündigungsfrist kann jedoch durch den Arbeitsvertrag oder den vorhandenen Tarifvertrag verlängert werden. Wichtig dabei ist jedoch, dass die Kündigungsfrist niemals länger vereinbart sein darf, als die für eine wirksame Kündigung des Arbeitsgebers
Kündigungsgründe des Arbeitsnehmers
Neben der Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung, kann der Arbeitnehmer auch außerordentlich das Arbeitsverhältnis beenden. Dabei ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes die wesentliche Voraussetzung. In der Praxis stellen die folgenden Punkte einen wichtigen Grund aus Sicht des Arbeitnehmers dar:
- erhebliche Lohn- und Gehaltsrückstände
- Missachtung des Arbeitsschutzrechtes seitens des Arbeitsgebers
- unberechtigte Suspendierung des Arbeitnehmers
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Sascha Gramm
Rechtsanwalt, Kündigung in Hannover