Rechtsanwalt Berufung und Revision

Das Amtsgericht hat ein Urteil gesprochen, doch Sie möchten dieses Urteil nicht hinnehmen, sondern dagegen vorgehen? Dann können Sie dies mit den Rechtsmitteln der Berufung oder der Revision tun. Die Berufung und auch die Revision sind also die so genannte letzte Chance des Verurteilten. Damit Sie im Falle einer Verurteilung bereits eine grobe Übersicht über Ihre noch bestehenden Möglichkeiten haben, stelle ich Ihnen im Folgenden sowohl die Berufung als auch die Revision vor.

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Berufung

Mit der Berufung erhält man in einem Strafverfahren so etwas wie eine zweite Chance. Das Verfahren ist also noch nicht abgeschlossen, sondern geht in die zweite Runde. Was genau das bedeutet und worauf geachtet werden muss, erläutere ich, als Anwalt für Strafrecht, Ihnen im Folgenden.

Was ist eine Berufung?

Unter der Berufung versteht man ein Rechtmittel, mit der ein Urteil vor einer höheren Instanz, dem Berufungsgericht, angefochten wird. Das hat zur Folge, dass ein bereits ergangenes Urteil in einem weiteren Verfahren erneut von anderen Richtern überprüft wird. Berücksichtigt werden können dabei sowohl Rechtsfehler als auch Tatsachenfehler, welche in der ersten Instanz gemacht wurden. Die Berufung hat zum Ziel, dass das erste Urteil revidiert wird und für den Mandanten ein neues günstigeres Urteil bewirkt wird.

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Wann ist eine Berufung zulässig?

Die Zulässigkeit von einer Berufung gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts hat der Gesetzgeber in § 312 StPO geregelt. Eine Berufung kann allerdings nicht gegen jedes Urteil auf gut Glück eingereicht werden. Denn für eine Berufung müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss eine Frist beachtet werden. Diese Frist beläuft sich auf eine Woche ab der mündlichen Verkündung des Urteils. Lässt man diese Frist verstreichen, ist das Urteil rechtskräftig und nicht mehr angreifbar. Zum anderen beinhaltet die Strafprozessordnung eine Besonderheit im Hinblick auf Verurteilungen zu einer Geldstrafe von unter fünfzehn Tagessätzen, zu einer Geldbuße, einem Freispruch oder aber wenn das Verfahren eingestellt wird und die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer auf nicht mehr als dreißig Tagessätze plädiert hatte. In solchen Fällen ist die Berufung nur zulässig, wenn das höhere Gericht die Berufung tatsächlich auch annimmt. Die Praktiker sprechen dabei von der so genannten Annahmeberufung.

Ist in dem anzugreifenden Urteil die Zulässigkeit einer Berufung abgelehnt oder steht in diesem Urteil überhaupt nichts zum Thema Berufung, ist eine Berufung unzulässig.

Ob in Ihrem individuellen Fall eine Berufung zulässig ist, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.

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Kann eine Berufung schlechter ausgehen?

Aus Angst, davor dass eine Berufung ein schlechteres Urteil zur Folge hat, als das angegriffene sollte man eine Berufung nicht direkt ablehnen. Denn durch die Berufung darf die Art und die Höhe der Rechtsfolgen dem Verurteilten nicht zu seinem Nachteil verändert werden. Eine Schlechterstellung aufgrund einer Berufung haben Sie also nicht zu befürchten. Denn es gilt das so genannte „Verböserungsverbot“ oder auch „Verschlechterungsverbot“.

Wie ein Berufungsverfahren ausgeht, ist im Einzelfall zu beurteilen. Bei der Berufung eines Strafverfahrens beginnt dieses im Prinzip bei null. Die Beweise werden noch einmal erhoben, Zeugen vernommen und es entscheiden dieses Mal auch neue Richter über den Sachverhalt. So kann man davon ausgehen, dass die Chancen genau so stehen, wie am Anfang der ersten Instanz. Aus der Praxis kann ich jedoch sagen, dass die Erfolgsaussichten zumindest nicht schlechter sind, weil die in der ersten Verhandlung gemachten Erfahrungen sich auch auf die Berufung zu Gunsten des Angeklagten auswirken.

Wie die Chancen einer Berufung in Ihrem individuellen Fall stehen, erarbeite ich, als Strafverteidiger, gern mit Ihnen gemeinsam in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.

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Wie wirkt eine Berufung?

Mit der Berufung kann nicht nur ein neues und auch möglicherweise besseres Urteil erzielt werden. Mit der fristgerechten Einreichung einer Berufung wird auch die Rechtskraft des Urteils gehemmt. Das heißt, dass solange das Berufungsverfahren läuft, das Urteil nicht von der Staatsanwaltschaft vollstreckt werden kann.

Sie merken beim Thema Berufung kommt es auf viele kleine Details an, aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich für eine Berufung einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht an die Seite zu holen.

Revision

Neben der Berufung besteht, bei einem Strafverfahren, auch noch die Möglichkeit mit einer Revision gegen Urteile vor einem höheren Gericht vorzugehen. Auch bei diesem Rechtsmittel gibt es wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Welche das genau sind, erkläre ich Ihnen im folgenden Text.

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Was ist eine Revision?

Die Revision ist, wie die Berufung, auch ein Rechtsmittel, mit dem die Rechtskraft des Urteils gehemmt wird. Bei einer Revision ist eine mündliche Verhandlung jedoch eher die Ausnahme, denn bei einer Revision handelt es sich um ein rein schriftliches Verfahren, in dem die Richter mit der Staatsanwaltschaft und der Strafverteidigung ausnahmslos rechtliche Aspekte erörtern. Denn bei der Revision überprüft das Gericht das Urteil nur auf rechtliche Fehler.

Ob in Ihrem Strafverfahren eine Berufung oder eine Revision in Frage kommt, erkläre ich, als Strafverteidiger, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.

Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision?

Die Revision entscheidet sich grundlegend von der Berufung. Denn bei der Revision handelt es sich nicht in um eine neue oder weitere Tatsacheninstanz. Das Revisionsgericht überprüft das Strafurteil einzig und allein auf Rechtsfehler. Dabei geht es von dem Sachverhalt aus, den das Landgericht oder auch das Amtsgericht zuvor festgestellt hat. Diese Feststellungen sind für das Revisionsgericht bindend.

Ob es sich in Ihrem individuellen Fall, um das Rechtsmittel der Berufung oder Revision handelt, erkläre ich, als Anwalt für Strafrecht, Ihnen gern persönlich.

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Was muss bei einer Revision beachtet werden?

Auch bei einer Revision gibt es einige Punkte, die zu beachten sind. Handelt es sich bei der ersten Instanz um das Landgericht ist eine Sprungrevision zum Bundesgerichtshof möglich. Bei einem zweitinstanzlichen Urteil vom Landgericht kann eine Revision zum Oberlandesgericht eingereicht werden und gegen dessen Urteil kann wiederum Revision zum Bundesgerichtshof eingeleitet werden. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht, weiß bei welchem Gericht er die Revision einzureichen hat, daher empfiehlt es sich einen Anwalt für Strafrecht im Falle einer Revision an seiner Seite zu haben.

Es ist wichtig bei einer Revision die Einreichungsfrist zu beachten. Innerhalb einer Woche nach Verkündung der Entscheidung muss die Revision eingelegt werden. Innerhalb eines Monats ab Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe, muss dann die Begründung der Revision abgegeben werden.

Sie merken auch das Thema Revision benötigt eine gewisse Expertise. Es ist daher wichtig im Falle einer Revision einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht an seiner Seite zu haben.

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Was kann man mit einer Revision erreichen?

Mit einer Revision kann man unterschiedliche Arten von Fehlern in einem Strafverfahren rügen.

Unter anderem besteht die Möglichkeit einen Verfahrensfehler zu monieren. Dies geschieht mit der so genannten Verfahrensrüge. Dabei ist zu prüfen, ob der Strafrichter der vorherigen Instanz bei der Bildung seiner Überzeugung die gesetzlichen Vorgaben eingehalten hat, also das Verfahrensrecht berücksichtigt hat.

Außerdem kann man mit der so genannten Sachrüge vom Revisionsgericht prüfen lassen, ob die rechtliche Würdigung vom festgestellten Sachverhalt getragen wird.

Wie die Chancen in einem Revisionsverfahren auf einen erfolgreichen Ausgang sind, kann nicht pauschalisiert werden. Denn für eine Revision wird nach der Einreichung der Revision zu nächst Akteneinsicht beantragt. Liegt die Akte vor, ist eine individuelle Beratung für eine sehr gute Revisionsbegründung unumgänglich. Anhand der, aus der Akte gewonnenen, Eindrücke kann so dann eine voraussichtliche Prognose über die Erfolgschancen einer Revision abgegeben werden.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht, möchte ich natürlich das bestmöglichste Ergebnis für Sie erzielen.

Wie Sie sicher beim Lesen bemerkt haben, handelt es sich sowohl bei der Berufung als auch bei der Revision um die Königsklasse der Strafverteidigung. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig sich solch einer Situation auf einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht verlassen zu können. Wenn Sie einen Anwalt für eine Berufung oder Revision benötigen oder eine Frage zu diesem Thema haben, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Gern unterstütze ich Sie, als Rechtsanwalt für Strafrecht, in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Berufung und Revision in Hannover