Rechtsanwalt Anklage erhalten

Wenn Sie Post vom Gericht erhalten, bedeutet dies meist nichts Gutes. Erhalten Sie eine Anklageschrift heißt, das dass die Staatsanwaltschaft aufgrund der Begehung einer Straftat gegen Sie ermittelt hat. Sie sind somit Beschuldigter einer Straftat. Zur Anklageerhebung kommt es erst, wenn die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu der Erkenntnis erlangt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Hauptverhandlung mit einer Verurteilung endet, größer ist, als die Wahrscheinlichkeit, dass diese mit einem Freispruch endet. Kurz gesagt, wenn bei der Staatsanwaltschaft aufgrund des Ermittlungsverfahrens ein hinreichender Tatverdacht gegen den Angeschuldigten besteht. Dieser hinreichende Tatverdacht wird vom Gericht im sog. Zwischenverfahren geprüft.

Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, heißt es, keine Zeit zu verlieren. Sie sollten so schnell wie möglich einen erfahrenen und qualifizierten Rechtsanwalt für Strafrecht an Ihre Seite holen. Dieser wird unverzüglich Akteneinsicht beantragen und einen Antrag auf Verlängerung der Erklärungsfrist zur Anklageschrift stellen. 

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Muss ich auf die gerichtlichen Schreiben reagieren? Und was passiert, wenn ich es nicht tue?

Reagieren Sie nicht auf das Schreiben des Gerichts, also auf die Anklageschrift, innerhalb der darin genannten Frist, wird das Amtsgericht einen sog. Eröffnungsbeschluss erlassen. Das bedeutet, dass die Anklage vom Gericht zugelassen ist und das Hauptverfahren eröffnet ist. Dem Eröffnungsbeschluss folgt eine Ladung zur Hauptverhandlung, was für Sie wiederum bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Angeschuldigter, wie im Zwischenverfahren, sondern als Angeklagter geführt werden. Es empfiehlt sich also, auf ein gerichtliches Schreiben zu reagieren.

Mit der Zustellung einer Anklageschrift wird dem Beschuldigten die Möglichkeit geboten, zur Anklage Stellung zu beziehen. In der Regel besteht diese Möglichkeit jedoch nur für eine kurze Zeit, da das Gericht eine meist sehr kurze Frist einräumt. Sie sollten daher, sobald Sie die Anklage vom Gericht erhalten haben, mit Ihrem Anwalt für Strafrecht Kontakt aufnehmen, um eine mögliche Stellungnahme zu besprechen. Von einer alleinigen Stellungnahme gegenüber dem Gericht ist abzuraten, da eine Stellungnahme nicht bei jeder Anklage sinnvoll ist. Nach der Einsicht in die Ermittlungsakte und einer persönlichen Beratung erarbeite ich, als Anwalt für Strafrecht, gern gemeinsam mit Ihnen eine zu Ihrer Anklage passende Stellungnahme.

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Benötige ich einen Rechtsanwalt für Strafrecht?

Wie Sie bereits an den obigen Ausführungen merken, ist es durchaus sinnvoll, im Hauptverfahren, einen Rechtsanwalt für Strafrecht an seiner Seite zu haben.

Rein rechtlich betrachtet benötigen Sie bei nicht schwerwiegenden Vergehen keinen Anwalt, da Sie sich theoretisch selbst verteidigen können. Davon ist jedoch abzuraten. Auch die Kostenfrage sollte Sie nicht davon abhalten, einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu arrangieren. Ihnen muss bewusst sein, dass Sie in einem Strafverfahren gegen den gesamten Machtapparat des Staates kämpfen. Sämtliche Möglichkeiten, die ein Anwalt kennt und ausschöpfen kann, sind für einen Nichtjuristen meist nur schwer erkennbar oder durchsetzbar. So erkennt ein erfahrener Rechtsanwalt schneller mögliche Verfahrensfehler und kann dadurch Beweisverwertungsverbote geltend machen. Auch ist er darin geübt, notwendige Anträge zu stellen und möglicherweise durch eine strategische Verhandlungsführung eine Einstellung des Verfahrens zu bewirken. Außerdem kann er bereits im Vorfeld versuchen, eine Hauptverhandlung abzuwenden. Ein guter Rechtsanwalt für Strafrecht kennt all diese Möglichkeiten und wird diese für eine strategische Verteidigung auch nutzen. Außerdem kann ein Rechtsanwalt für Strafrecht Akteneinsicht beantragen und weiß dann genau, was die Staatsanwaltschaft gegen Sie in der Hand hat und was diese nicht weiß. Nach solchen Erkenntnissen kann dann eine strategisch sinnvolle Strafverteidigung entwickelt werden.

Wird die Hauptverhandlung vor dem Landgericht verhandelt oder sind Sie in Untersuchungshaft, können Sie sich nicht allein verteidigen und benötigen zwangsweise einen Anwalt für Strafrecht an Ihrer Seite.

Sie sehen, dass Sie im Falle einer Anklage dringend und unverzüglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren sollten. Wie bereits oben erwähnt, erlegt Ihnen das Gericht eine sehr kurze Frist zur Rückmeldung auf, meistens beträgt diese Frist eine Woche, um dem Gericht einen Wahlverteidiger zu nennen.

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Muss ich vor Gericht erscheinen?

Als Angeklagter müssen Sie zwingend bei der Hauptverhandlung anwesend sein, denn ohne den Angeklagten darf keine strafrechtliche Verhandlung stattfinden (§ 230 Abs.1 StPO). Wenn Sie der Hauptverhandlung unentschuldigt fernbleiben, kann der Strafrichter Sie zwangsweise vorführen lassen oder einen Haftbefehl gegen Sie erlassen (§ 230 Abs.2 StPO). Aus strategischen Gesichtspunkten ist es ebenfalls nicht empfehlenswert nicht zur Verhandlung zu erscheinen, denn dies macht immer einen schlechten Eindruck. Ihnen sollte auch als Beschuldigter bewusst sein, dass hinter einem Prozess viel Zeit und Arbeit von vielen Menschen steckt. Daher wird der Richter und auch die Staatsanwaltschaft nicht begeistert sein, wenn der Richter aufgrund des Nichterscheinens des Beschuldigten sämtliche Zeugen wieder nach hause schicken muss und ein neuer Termin angesetzt werden muss, zu dem wieder alle erscheinen müssen.

Allerdings ist es in Absprache mit Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht bei weniger schweren Vergehen, die beispielsweise mit der Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer Geldstrafe bedroht sind, möglich, dass nach § 408a StPO ohne den Angeklagten verhandelt wird und am Ende der Verhandlung kein Urteil, sondern ein Strafbefehl erlassen wird. Sie dürfen jedoch auf keinen Fall denken, dass ein solcher Strafbefehl nicht so schlimm ist, wie ein Urteil, denn das ist falsch. Ein Strafbefehl steht einem Urteil in Nichts nach. Als Rechtsanwalt für Strafrecht, erlebe ich es in der Praxis eher, dass die Tagessatzhöhe für den Mandanten nachteiliger ist, als bei einem Urteil. Denn bei einer Verhandlung, bei der der Angeklagte anwesend ist, kann dieser vom Richter zu seinem monatlichen Einkommen befragt werden.  Im Falle eines Strafbefehls kann der Richter Sie nicht danach fragen und ist gezwungen, Ihr monatliches Einkommen, welches für die Berechnung der Tagessatzhöhe entscheidend ist, zu schätzen.

Durchaus kommt es im Leben vor, dass ein Erscheinen vor dem Gericht nicht möglich ist, weil man z.B. krank ist. Ist dies der Fall, erwartet das Gericht einen Nachweis von Ihnen. In der Praxis habe ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, die Erfahrung gemacht, dass nicht jedes Gericht im Krankheitsfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis akzeptiert. Lassen Sie sich daher von Ihrem Arzt ein Attest ausstellen, welches Ihre Verhandlungsunfähigkeit bestätigt. Sie sollten sobald Ihnen bewusst ist, dass Sie nicht an der Verhandlung teilnehmen können, dies dem Gericht auch mitteilen.

Sie merken alleine die Frage nach dem Erscheinen vor Gericht, ist nicht einfach mal eben zu klären. Holen Sie sich daher einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht an Ihre Seite.

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Was kann mein Rechtsanwalt für mich, als Angeklagter, tun?

Besteht nicht mehr die Möglichkeit die Hauptverhandlung mit einer Stellungnahme des Beschuldigten zu vermeiden, bereite ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, diese gemeinsam mit Ihnen vor. Dabei ist es mir wichtig, dass Sie wissen, wie Sie sich vor Gericht zu verhalten haben und worauf Sie achten müssen. Natürlich erläutere ich Ihnen, wie die Verhandlung ablaufen wird und was Sie erwartet.  Auch möchte ich mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Fallen Ihnen beispielsweise Personen ein, die als Zeuge vor Gericht aussagen können oder haben Sie andere Beweismittel, welche Ihre eigene Aussage verstärken. Um die von Ihnen genannten Beweismittel und Zeugen vor Gericht in die Verhandlung einbringen zu können, müssen diese zugelassen werden. Damit dies passiert, muss ein Antrag gestellt werden und gewisse prozessrechtliche Vorschriften gewahrt werden. Auch daran merken Sie, wie wichtig es ist, einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu Rate zu ziehen.

Auch kenne ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, die Rechte meiner Mandanten besser als sie selbst. So ist es mir möglich, gewisse prozessuale Fehler zu Ihren Gunsten zu nutzen. Wurden Sie z.B. vor der Befragung durch die Polizei von dieser nicht darüber aufgeklärt, dass Sie in dem vorliegenden Verfahren als Beschuldigter gesehen werden, ist Ihre dort gemachte Aussage nicht als Beweismittel vor Gericht verwertbar. Dies nennt man das sog. Beweisverwertungsverbot. Ein solches besteht auch für den Fall, dass Ihre Angehörigen vor Ihrer eigenen Befragung nicht über ihr Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs.3 StPO) informiert wurden. In den Fällen eines Beweisverwertungsverbots ist es wichtig, sich auf dieses zu berufen, da es sonst keinerlei Wirkung entfalten kann.

Sie stellen fest, dass es im Falle einer Anklage durchaus ratsam ist, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht an seiner Seite zu haben.

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Wie läuft eine Hauptverhandlung ab?

Sollte es nach dem Ermittlungs- und Zwischenverfahren zu einer Hauptverhandlung kommen, kann es beruhigend sein, wenn man ungefähr weiß, was auf einen zukommt. Daher im Folgenden eine grobe Übersicht über die Verhandlung im Hauptverfahren.

Als Angeklagter werden Sie zunächst zu Ihrer Person befragt. Sie sind dazu verpflichtet, dazu auch Angaben zu machen.

Danach verliest die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift.

Dann sind Sie, als Angeklagter, gefragt. Jetzt haben Sie die Möglichkeit zu der Ihnen vorgeworfenen Tat Stellung zu nehmen. Dies müssen Sie jedoch nicht tun. Denn auch in der Hauptverhandlung können Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen. Ob und inwiefern Sie sich äußern, sollten Sie zuvor mit Ihrem Anwalt besprechen.

Der nächste Schritt ist die Beweiserhebung. Das bedeutet, dass Zeugen und u.a. auch Polizeibeamte vernommen werden und mögliche weitere Beweismittel in den Strafprozess eingeführt werden.

Sollten die Voraussetzungen dafür in Ihrem Fall vorliegen, kann ich, als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht, bereits jetzt den Prozess so mitgestalten, dass eine Verfahrenseinstellung bewirkt werden kann. Natürlich kann auch auf einen Freispruch hingewirkt werden. Welchen Weg ich, als Ihr Verteidiger, einschlage, werde ich Ihnen natürlich im Vorfeld erläutern.

Ist die Beweisaufnahme abgeschlossen, wird die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten und mit diesem auch die Strafe, welche sie für Sie vorsieht, beantragen.

Nun ist der Verteidiger an der Reihe. Er hält nun sein Plädoyer. In diesem setzt er sich natürlich für Sie, als Angeklagter, ein.

Das letzte Wort einer Verhandlung liegt immer beim Angeklagten. Auch an dieser Stelle ist es sinnvoll, darüber zuvor mit seinem Anwalt zu sprechen.

Das Gericht wird sich danach zurückziehen, um ein Urteil zu fällen. Dieses wird in der Regel sofort verkündet.

Sie sehen selbst bei einer Anklage kann ein Rechtsanwalt für Strafrecht noch das Beste für Sie erzielen. Scheuen Sie sich nicht und kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Strafrecht in Hannover