Kündigungsschutzklage
Kanzlei Gramm, Ihr Rechtsanwalt für Kündigungsschutzklage in Hannover
Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung bekommen und möchten sich dagegen wehren, dann hilft in vielen Fällen nur noch eine Kündigungsschutzklage. Eine Kündigungsschutzklage ist darauf gerichtet festzustellen, ob das Arbeitsverhältniss trotz Kündigung weiter besteht. Es wird also überprüft, ob die Kündigung gerechtfertigt war oder ob der Arbeitgeber zu Unrecht eine Kündigung ausgesprochen hat.
Wünschen Sie eine Vertretung durch uns, dann bringen Sie bitte folgenden Unterlagen zum vereinbarten Termin mit:
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- Ihren Arbeitsvertrag, ggf. Ergänzungen
- Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen
- Die Kündigung des Arbeitgebers
- Falls vorhanden Ihren Tarifvertrag
Kontaktieren Sie uns unverbindlich als Rechtsanwalt für Kündigungsschutzklage in Hannover unter:
0511 – 450 189 54
Achtung: Nur 3 Wochen Frist !
Eine Kündigungsschutzklage ist innerhalb von 3 Wochen einzureichen. Neben der 3 Wochen Frist ist die Kündigungsschutzklage zudem an viele weitere wichtige Voraussetzungen geknüpft. Haben Sie eine Kündigung als Arbeitnehmer erhalten und möchte dagegen notfalls gerichtlich vorgehen, dann kontaktieren Sie uns lieber früher als zuspät!
Wir prüfen vorab gemeinsam mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. In vielen Fällen endet ein solcher Prozess mit einem Vergleich. Ein Vergleich bedeutet für Sie, dass das Arbeitsverhältnis bei Zahlung einer Abfindung einvernehmlich beendet wird.
Wir beraten Sie gern, kontaktieren Sie uns zur Kündigungsschutzklage bitte rechtzeitig unter:
0511 – 450 189 54
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Rechtsanwalt für Kündigungsschutzklage in Hannover