Rechtsanwalt Erbrecht Hannover

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Ihre Rechtsanwälte für Erbrecht in Hannover und Umgebung

Rechtsanwalt Gramm aus Hannover bietet Ihnen eine individuelle Beratung und Vertretung in jedem Bereich des Erbrechts an. Mit der langjährigen Erfahrung ist eine optimale Gestaltung Ihrer Nachlassplanung gewährleistet und auch hinsichtlich verschiedenster Auseinandersetzungen werden Ihre Interessen bestmöglich vertreten. Rechtsanwalt Gramm verbindet Kompetenz mit dem nötigen Feingefühl bei diesem sensiblen Thema. Gute und Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist dabei besonders wichtig.

Eine frühe Auseinandersetzung mit Ihrer Nachlassplanung ist im Erbrecht wichtig, um Ihre Wünsche ideal umzusetzen, Auseinandersetzungen unter den Erben zu vermeiden und Ihr Vermögen sicher zu übertragen.

Rechtsanwalt Gramm Hannover
Rechtsanwalt Sascha Gramm – Hannover

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Wir helfen Ihnen als Rechtsanwalt für Erbrecht bei allen Fragen rund um das Erbrecht von der Erstellung eines Testaments bis zur Auseinandersetzung mit Miterben und finden für Sie die beste Gestaltungsmöglichkeit für Ihre Familie und Ihr Vermögen. Denn im Streitfall verlieren alle Beteiligten, die persönlichen Kosten steigen und der Nachlass wird reduziert.

Vorerst erhalten Sie hier kostenlose Informationen und können sich dann in einer für Sie individuellen Beratung an uns wenden und wir beantworten Ihnen die vielen Fragen und unterstützten Sie mit einer kompetenten Beratung wenn es um das Thema Erbrecht geht. Vertrauen Sie auf unser Wissen und unsere Erfahrung.

Wie kann ich mein Vermögen bereits zu Lebzeiten sinnvoll übertragen? Kann mein Vermögen auch nach dem Tod noch in meinem Interesse verwendet werden? Wann sollte ich mein Erbe ausschlagen und wie mache ich das? Was kann ich tun, wenn ich enterbt wurde? Was ist der Unterschied zwischen Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung?

Beschäftigen Sie sich rechtzeitig mit diesen Themen, um Fehler zu vermeiden, die später teuer werden. Wir unterstützen Sie als Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover mit einer effizienten und systematischen Planung dabei, bereits im Voraus die richtigen Entscheidungen zu treffen und die richtige Gestaltungsmöglichkeit für Sie zu finden, um Ihr Vermögen zu schützen.

Das Wichtigste im Überblick

Testament & Erbvertrag

Veranlassen Sie für den Fall Ihres Versterbens nichts, gilt die gesetzliche Erbfolge, ungeachtet Ihrer persönlichen Wünsche und Vorstellungen. Um für Sie die optimale Lösung für Ihr Vermögen zu finden, sollten Sie ein Testament oder Erbvertrag erlassen. Bei den ordentlichen Testamenten unterscheidet man das handschriftliche Testament und das notarielle Testament. In Ihrem Testament sind Sie frei in Ihren Bestimmungen. Sie können einen Alleinerben einsetzen, mehrere Erben bestimmen oder auch Ersatzerben. Sie können auch gesetzliche Erben enterben. Zu beachten ist hier aber, dass Pflichtteilsberechtigte auf Ihren Pflichtteil begrenzt werden können.

Bei der Errichtung eines handschriftlichen Testaments ist allerdings Vorsicht geboten. Diese sind regelmäßig juristisch ungenau formuliert und daher nicht selten Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen. Dies kann dazu führen, dass Ihr letzter Wille nicht in Ihrem Sinn ausgelegt werden kann oder sogar aufgrund von Formfehlern das ganze Testament für ungültig erklärt wird. Um dies zu vermeiden, lassen Sie sich unbedingt in unserer Kanzlei anwaltlich beraten. Wir schaffen für Sie und Ihre Erben die nötige Sicherheit.

Ein notarielles Testament kann von Ihrem Anwalt nicht beurkundet werden, das kann nur der Notar. Als Rechtsanwalt ist es aber unsere Aufgabe, das Testament nach Ihren Wünschen juristisch korrekt zu gestalten.

Eheleute können gemeinsam ein Ehegattentestament errichten oder eine besondere Form des Ehegattentestaments errichten, das sogenannte Berliner Testament. Hier wird zuerst der Ehepartner als Erbe eingesetzt und danach die Kinder.

Anstelle eines Testaments können Sie auch einen Erbvertrag errichten. Bei einem Erbvertrag handelt es sich um eine Verfügung von Todes wegen in der Form eines Vertrags. Es müssen daher mindestens zwei Personen daran beteiligt sein. Der Erbvertrag entfaltet daher eine größere Bindungswirkung für die Parteien.

Um Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag genau nach Ihren Wünschen auszurichten, beraten wir Sie über Ihre Zahlreichen Möglichkeiten, zum Beispiel Auflagen, Vermächtnisse oder das Einsetzen eines Testamentsvollstreckers. Um das Ziel für Sie zu erreichen Ihren Nachlass rechtssicher an Ihre Hinterbliebenen zu übertragen.

Testamentsvollstreckung

Einem Testamentsvollstrecker kann Nachlassverwaltung und Nachlassabwicklung übertragen werden. Er wird im Testament oder Erbvertrag bestimmt. Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Wille des Erblassers durchgesetzt werden und so das Vermögen geschützt werden und Streit unter den Erben vermieden werden.

Nach den Bedürfnissen des Erblassers kann zwischen verschiedenen Arten der Testamentsvollstreckung gewählt werden.

Mit der Einsetzung des Testamentsvollstreckers sind jedoch auch weitere Themen verbunden, wie zum Beispiel die Haftung des Testamentsvollstrecker, zahlreiche Pflichten und eine angemessene Vergütung.

Gesetzliche Erbfolge

Wird vom Erblasser kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die nahen Angehörigen bedacht. Sie werden anhand der Nähe zum Erblasser in Rangordnungen eingeteilt. Jede der Ordnungen löst eine sogenannte Sperrwirkung aus. Das bedeutet, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist, kann ein anderer Verwandter nicht zum Erben werden. Innerhalb einer Ordnung schließt der nächste noch lebende Verwandte andere noch lebende Verwandte derselben Ordnung von der Erbfolge aus.

Das Erbrecht des Ehegatten kann, je nach Güterstand, in dem die Eheleute gelebt haben, und verwandtschaftlicher Nähe der Miterben unterschiedlich hoch sein. Ein Irrtum ist hierbei, dass ein Ehegatte bei Tod seines Partners ohne eigene Kinder Alleinerbe wird.

Die gesetzliche Folge entspricht eher selten den tatsächlichen Vorstellungen des Erblassers sein Vermögen zu verteilen. Ein Problem ist die häufig daraus resultierenden Erbengemeinschaften. Wer diese Regelungen umgehen will, sollte ein Testament aufsetzen.

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Schenkung

Bezüglich der Regelung Ihres Vermögens sollten Sie sich nicht nur im Hinblick auf den Todesfall bei uns beraten lassen. Besonders interessant und wichtig ist das im Rahmen von Immobilien oder der Betriebsnachfolge oder auch bei dem Wunsch des Erben das Erbe vorzeitig ausgezahlt zu bekommen.

Bei einer Schenkung handelt es sich um einen unentgeltlichen Vertrag, indem eine Leistung ohne Gegenleistung erbracht wird.

Eine rechtliche Beratung ist auch hier als Absicherung für Sie wichtig zum Beispiel unter dem Aspekt eines Widerrufsrechts oder eines Nießbrauchrechts oder Wohnrechts. Hierbei darf nicht außer Acht gelassen werden, welche Auswirkungen die Schenkungen für den Erbfall haben. Auch hinsichtlich der steuerlichen Folgen ist es wichtig, sich beraten zu lassen, denn bei Schenkungen fällt grundsätzlich Schenkungsteuer an. Wir nutzen für Sie alle dem Rechtsanwalt zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen. Hier ist gerade ein langfristiger Blick wichtig um auch große Familienvermögen gut auf die nächste Generation zu übertragen.

Enterbung & Pflichtteil

Werden Sie als Angehöriger des Erblassers durch ein Testament gänzlich oder teilweise enterbt, können Sie Pflichtteilsansprüche geltend machen. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Hierfür müssen Sie zu dem Personenkreis gehören, dem ein solcher Anspruch zusteht. Ein solches Recht steht den Abkömmlingen des Erblassers und dem Ehegatten zu. Sofern der Erblasser keine eigenen Kinder hat, können auch die Eltern des Verstorbenen eine Pflichtteilsberechtigung haben.

Wir als Kanzlei für Erbrecht prüfen für Sie, ob sie einen Anspruch auf den Pflichtteil haben und helfen Ihnen bei der Durchsetzung des Anspruchs. Anhand Ihrer Unterlagen ermitteln wir den Wert des Nachlasses und auch Ihres Pflichtteilsanspruchs. Den Anspruch machen wir sodann beim Erben geltend und verhandeln über eine einvernehmliche Lösung.

Da Ihr Pflichtteilsanspruch innerhalb von drei Jahren verjährt, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Erbschein

Bei einem Erbschein handelt es sich um ein Dokument zur Abwicklung Ihres Nachlasses. Erbe wird man schon aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder dem Testament, also auch ohne Erbschein. Muss man allerdings seine Stellung als Erbe gegenüber anderen Beweisen benötigt man grundsätzlich einen Erbschein. Oft können Sie Ihren Status als Erbe auch anderweitig nachweisen, zum Beispiel durch Testament.

Die Erteilung des Erbscheins erfolgt nur auf Antrag eines Erben oder antragsberechtigten Person. Der Erbschein weist aus, wer Erbe ist. Gibt es mehrere Erben, wird die Quote grundsätzlich angegeben.

Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgegeben. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Für Hannover ist es daher das Amtsgericht Hannover. Bei der Beantragung des Erbscheins muss keine Frist beachtet werden.

Die Höhe der Gebühr für die Erteilung des Erbscheins richtet sich nach der Höhe des Nachlasses.

Erbengemeinschaft

Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Bei der Erbengemeinschaft handelt es sich um eine Gesamthandsgemeinschaft. Der Nachlass gehört allen Miterben gemeinsam. Die Entscheidungen müssen daher in Einigung erfolgen. Einer der Erben kann daher nicht alleine über den Nachlass verfügen. Wichtig ist dies insbesondere, wenn es um Immobilien oder Unternehmen geht. Schwierig kann auch schon die Verwaltung des Nachlasses werden. Die Erbengemeinschaft endet, wenn der Nachlass aufgeteilt ist und daher der Zweck nicht mehr besteht.

Die Erben haften alle gemeinsam für die Schulden des Erblassers. Auch eine Erbauseinandersetzung sollte immer auch mit Blick auf die Haftung geschehen.

Innerhalb einer Erbengemeinschaft kommt es nicht selten zu Konflikten. Damit ein Streit vermieden werden oder beigelegt werden kann, hilft Ihnen gerne Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover. Wir kennen Ihre Möglichkeiten und Pflichten um an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.

Erbrechtliche Konflikte

Innerhalb einer Erbengemeinschaft kommt es leider häufig zu Konflikten. Gegenstand ist häufig die Gültigkeit oder Auslegung des Testaments. Aber auch der Pflichtteil generell und die Höhe sind häufig streitig. Und auch nach außen kann es zu Unstimmigkeiten kommen, beispielsweise mit einem eingesetzten Testamentsvollstrecker hinsichtlich der Verwaltung oder Vergütung. Lassen Sie sich daher von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten um einen Streit vorzubeugen oder zu lösen. Mit anwaltlicher Beratung können gemeinsam die Erfolgsaussichten eingeschätzt werden und einer Lösung zugeführt werden.

Unternehmensnachfolge

Häufig gehört nicht nur privates Vermögen zum Nachlass, sondern auch Betriebsvermögen. Für Unternehmer sollte es nahezu zwingend sein, eine letztwillige Verfügung zu erlassen, da die richtigen Maßstäbe gesetzt werden müssen, um die Weiterführung des Betriebs zu gewährleisten und jegliches Risiko für den Betrieb zu mindern. Im Rahmen eines Unternehmens sollten auch schon einmal die Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge besprochen werden. Insbesondere hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungsteuer ist eine frühzeitige Planung ratsam um das Unternehmen nicht mit einer hohen Steuer zu belasten.

Familiengesellschaften

Eine gute Möglichkeit im Rahmen der Nachlassplanung ist eine Familiengesellschaft. Interessant ist dies nicht nur für Betriebsvermögen, sondern auch für Vermögenswerte wie Aktien oder Grundbesitz. Der Vorteil ist dabei, dass die späteren Erben, schon frühzeitig an die Vermögensverwaltung herangeführt werden können, man aber trotzdem noch die Kontrolle über sein Vermögen hat, anders ist dies bei der Schenkung.

Bei der Familiengesellschaft – auch Familienpool genannt – werden Vermögenswerte in die Gesellschaft eingebracht und die weiteren Familienmitglieder werden an der Gesellschaft beteiligt. Durch den Gesellschaftsvertrag können dann die genauen Bedingungen festgehalten werden. So kann es steuerlich genau geplant werden kann und die Freibeträge exakt ausgeschöpft werden. Und auch bei der Einkommensteuer können Vorteile entstehen, da die anderen Gesellschafter möglicherweise einen geringeren persönlichen Steuersatz haben.

Bei der Familiengesellschaft ist die Ausgestaltung in verschiedenen Rechtsformen möglich und diese wiederum von unter anderem der Ausgestaltung der Vermögensverwaltung, dem Vermögen selbst und den Beteiligten.

Die Errichtung einer Familiengesellschaft setzt umfassende Kenntnisse in verschiedensten Bereichen des Erb- und Familienrechts voraus, aber auch des Gesellschafts- und Steuerrechts. Wichtig ist es den Überblich zu behalten und sich gut beraten zu lassen. Wir als Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover sind gerne für Sie da.

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Im Rahmen der Nachlassplanung sollte nicht nur Vorsorge für das Vermögen getroffen werden, sondern auch für die eigene Gesundheit.

In einer Patientenverfügung kann im Voraus festgelegt werden, ob und wie man später behandelt werden möchte, sollte man nicht in der Lage sein, den eignen Willen selbst zu äußern. Damit richtet man sich an den zukünftigen Arzt, für den die Patientenverfügung bindend ist. Nahe Angehörige sind, entgegen häufiger Vermutungen, nicht befugt diese Entscheidungen zu treffen und ohne Patientenverfügung muss ein mutmaßlicher Wille des Patienten gefunden werden.

Mit der Vorsorgevollmacht kann frühzeitig bestimmt werden, wer als Bevollmächtigter die Befugnis bekommen soll, Entscheidungen über die eigenen Angelegenheiten zu treffen, wenn der Vollmachtgeber dazu nicht mehr in der Lage ist. Als naher Angehöriger ist man auch hier nicht schon aufgrund seiner Verwandtschaftsstellung dazu berechtigt. Es kann so sichergestellt werden, dass diese Tätigkeit eine Person aus dem eigenen Vertrauenskreis übernimmt, und nicht ein vom Vormundschaftsgericht eingesetzter Betreuer ohne persönlichen Bezug. Im Rahmen der Vorsorgevollmacht können verschiedenste Themenbereiche geregelt werden, beispielsweise die Regelung des Aufenthalts und die Rahmenbedingungen bei einer Pflegebedürftigkeit.

Erbschaftsteuer

Grundsätzlich muss jeder, der Vermögen aus einem Erbfall vererbt bekommt Erbschaftssteuer zahlen. Die Höhe hängt dabei vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und der Höhe der Erbschaft ab. Aufgrund hoher Freibeträge zu nahen Angehörigen bleibt ein großer Teil der Erbschaften steuerfrei. Wird der Freibetrag überschritten, können, je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögen zwischen 7 % und 50 % Erbschaftssteuer anfallen. Durch Gestaltungsmöglichkeiten lässt diese sich aber reduzieren. Wir behalten als Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover bei Ihrer Nachlassplanung auch die Erbschaftsteuer im Blick.

Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um das Erbrecht und gestalten Ihre Nachlassplanung nach Ihren Wünschen. Auch bei Konflikten unter den Erben oder Pflichtteilsansprüchen stehen wir an Ihrer Seite.
Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover finden wir das Ergebnis, das individuell zu Ihren Vorstellungen passt.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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