Rechtsanwalt Mietwagen

Ein Unfall ist meistens schon schlimm genug, doch wenn dann auch noch das Auto für mehrere Tage in der Werkstatt zur Reparatur ist, muss einiges organisiert werden. Denn man muss sich überlegen, wie man in dieser Zeit von A nach B kommt. Die häufigste Lösung dieses Problems ist der Mietwagen. Doch wer übernimmt die Mietkosten und welches Auto darf ich überhaupt mieten? All diese Fragen und noch weitere wichtige Details werde ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen im Folgenden erläutern.

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Wann kann ich einen Mietwagen mieten?

Die wohl wichtigste Frage und vor allem die Frage, die als aller erstes geklärt werden sollte ist, ob man denn überhaupt einen Mietwagen mieten darf. So besteht nicht die Gefahr, dass Sie im Nachhinein auf den Kosten des Mietwagens sitzen bleiben.

In der Regel werden Kosten für einen Mietwagen nach § 249 Abs. 1 BGB erstattet. Dafür ist es jedoch notwendig, dass die Kosten auch erforderlich waren. Das ist laut der Rechtsprechung der Fall, wenn die Kosten für einen verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen zweckmäßig und notwendig sind. Das bedeutet für die Praxis, dass Kosten für einen Mietwagen erstattet werden, wenn der Mietwagen tatsächlich auch benötigt wird.

Ob Sie in Ihrem Fall einen Mietwagen mieten können und auch die Kosten dafür erstattet bekommen, erkläre ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.


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Wie lange darf ich mieten?

Es ist gerade viel zu tun und es ist keine Zeit das Auto aus der Werkstatt zu holen, also wird das auf den nächsten Tag verschoben. Vorsicht, Sie bekommen die Mietwagenkosten nicht ewig erstattet. Die Frage, die sich stellt ist deshalb, wie lange ein Fahrzeug nach einem Unfall gemietet werden darf. 

Grundsätzlich kann man dazu sagen, dass die Mietwagenkosten für die objektiv notwendige Dauer der Reparatur bzw. der Ersatzbeschaffung erstattet werden.

Zu dieser Dauer gehört bei einer Reparatur nicht nur die Zeit, in der das Auto tatsächlich in der Werkstatt ist, sondern auch die Zeit der Gutachtenerstellung sowie einer gewissen Überlegungszeit.

Hat Ihr Wagen aufgrund des Unfalls einen Totalschaden erlitten, gelten besondere Regeln. Denn in solch einem Fall ist für die Erstattung der Mietwagenkosten der Wiederbeschaffungszeitraum entscheidend. Der Wiederbeschaffungswert wird im Gutachten kalkuliert. In der Regel beträgt er allerding bei gängigen Fahrzeugen circa zehn bis vierzehn Tage.

Sie haben einen Mietwagen aufgrund eines Unfalls mieten müssen und möchten nun wissen wie lange Sie diesen mieten dürfen. Dann melden Sie sich gern für ein persönliches Gespräch vor Ort in meiner Kanzlei.


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Wie hoch dürfen die Mietwagenkosten sein?

Wie hoch die Kosten im Einzelfall sind, ist immer von den jeweiligen Umständen abhängig.  Grundsätzlich ist es jedoch so, dass die Kosten für einen Mietwagen nur für die Zeit verlangt werden können, in der auch tatsächlich die unfallbedingte Reparatur durchgeführt wird. Als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht, erlebe ich es in der Praxis oft, dass es zum Streit darüber kommt, wie hoch die ersatzfähigen täglichen Mietkosten des Fahrzeugs sein dürfen. Die Rechtsprechung stellt für die Berechnung der täglichen Mietkosten auf die so genannte Typenklasse des beschädigten Unfallfahrzeugs ab. So hat zum Beispiel ein Fahrer eines Kleinwagens keinen Anspruch auf den Ersatz der vollständigen Mietkosten für eine Luxuslimousine. Ein anteiliger Übernahmeanspruch kann jedoch vom Unfallverursacher verlangt werden.

Ein weiteres Problem, welches ich, als Anwalt für Verkehrsrecht, in der Praxis häufig erlebe, sind die Abzüge für die so genannten Eigenkosten.

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, erkläre ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch, welche Kosten Sie in welcher Höhe geltend machen können.


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Wer darf den Mietwagen fahren?

Oft wird ein Auto nicht nur von einer Person genutzt, auch wenn es auf nur einen zugelassen ist. In der Praxis ist es häufig so, dass nur der Geschädigte und eventuell auch noch weitere eingetragene Fahrer den Mietwagen fahren dürfen.

Wenn Sie möchten, dass auch andere als die Person, auf die der beschädigte Wagen zugelassen ist, den Mietwagen fahren dürfen, sollten Sie das bei der Anmietung des Ersatzwagens im Vertrag festhalten.

Wer in Ihrem Fall berechtigt ist, den Mietwagen zu fahren, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Muss ich in Vorkasse treten?

In der Regel muss der Geschädigte nicht in Vorkasse treten. In der Praxis tritt die Autovermietung an die Versicherung heran und regelt die Kostenübernahme mit dieser. Die Autovermietung wird sich an Sie wenden, wenn es zu Problemen mit der Versicherung kommt, also dann, wenn sich die Versicherung weigert die Kosten zu übernehmen.

Wie mit solch einem Fall umzugehen ist, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem Gespräch in meiner Kanzlei.

Kann ich mir die Kosten auszahlen lassen?

Die Kosten für einen Mietwagen werden nur gezahlt, wenn Sie tatsächlich auch einen Wagen mieten. Die Mietwagenkosten fiktiv abrechnen ist nicht möglich. Sie haben allerdings die Möglichkeit sich einen Nutzungsausfall auszahlen zu lassen.

Was Sie dabei alles beachten müssen, erkläre ich, als Anwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem Gespräch in meiner Kanzlei.


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Wer übernimmt die Kosten, wenn ich den Unfall verursacht habe?

Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben und jetzt einen Mietwagen benötigen, stellt sich die Situation etwas anders dar. In solch einem Fall werden die Mietwagenkosten von Ihrer eigenen Kaskoversicherung übernommen, wenn Sie eine solche Versicherung abgeschlossen haben.

Des Weiteren müssen Sie auch beachten, dass die Kaskoversicherung die Kosten nur übernehmen wird, wenn Sie das in Ihrer Police auch vereinbart haben. Ansonsten müssen Sie die Mietwagenkosten selbst übernehmen, wenn Sie keine Kaskoversicherung haben oder Ihre Police keine Vereinbarung über die Übernahme von Mietwagenkosten enthält.

Wie es in Ihrem Fall mit der Kostenübernahme aussieht, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort.

Brauche ich einen Anwalt ?

Als Anwalt für Verkehrsrecht, erlebe ich es häufig, dass es zu Problemen bei der Übernahme der Mietwagenkosten kommt. Denn oft will die gegnerische Versicherung diese Kosten nicht übernehmen. Als juristischer Laie kann es sehr schwer sein, im Falle eines Unfalls noch den Überblick zu behalten. Daher empfiehlt es sich einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen. Denn ein Anwalt kennt die Tücken des Verkehrsrechts, auf die es ankommt.

Welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall offenstehen, erarbeite ich gern gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Mietwagenkosten in Hannover