Rechtsanwalt Haftprüfung

Die Inhaftierung eines Menschen ist der schwerwiegendste Grundrechtseingriff zu dem der Staat berechtigt ist. Eine Inhaftierung ist nicht nur für den Inhaftierten selbst eine schwere Situation, sondern auch für seine Familie und Freunde. An eine Untersuchungshaft (kurz U-Haft) sind hohe Voraussetzungen geknüpft. Um herauszufinden, ob eine U-Haft zulässig ist, kann eine Haftprüfung beantragt werden. Worauf Sie bei einer Haftprüfung achten müssen und was Sie darüber wissen sollten, erkläre ich Ihnen im folgenden Text.

Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Strafsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Was ist eine Haftprüfung?

Bei einer Haftprüfung handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren. Dieses wird aufgrund eines Antrags des Beschuldigten oder seines Anwalts in Gang gesetzt und durchgeführt. Ziel ist es die Rechtmäßigkeit der U-Haft zu überprüfen. Der Sinn und Zweck einer Untersuchungshaft liegt darin, die Durchführung des Strafverfahrens durch die Anwesenheit des Beschuldigten zu sichern. Vor allem dann, wenn ein Haftgrund wie Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder aber auch Wiederholungsgefahr vorliegt. Mit einer Haftprüfung wird geprüft ob einer dieser Haftgründe noch immer besteht oder aber ob man unter gewissen Bedingungen wie zum Beispiel eine Meldepflicht aus der Untersuchungshaft entlassen werden kann.

Ob es sich auch in Ihrem Fall um eine Haftprüfung handelt, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.


Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Strafsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Wie läuft eine Haftprüfung ab?

Das konkrete Verfahren einer Haftprüfung hat der Gesetzgeber in § 118 StPO geregelt. Wie bereits erwähnt beginnt ein Haftprüfungsverfahren mit einem Antrag auf Haftprüfung von dem Beschuldigten oder seinem Verteidiger. Eingereicht werden muss dieser Antrag bei dem Gericht, das den Haftbefehl erlassen hat.

Darauf folgt, dass das Gericht einen Termin festlegt an dem der erlassene Haftbefehl erneut geprüft wird. Dabei wird kontrolliert, ob der Tatverdacht gegen den Beschuldigten weiterhin dringend ist und ob die bereits erwähnten Haftgründe noch immer zu bejahen sind. Kommt das Gericht aufgrund der Prüfung zu dem Entschluss, dass die Untersuchungshaft nicht mehr gerechtfertigt ist, kann es den Haftbefehl entweder aufheben oder aber außer Vollzug setzten. Wenn ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird, bedeutet dies dass der Haftbefehl nicht mehr vollstreckt wird.

Wichtig zu wissen ist, dass bei einer Haftprüfung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, sodass nicht einmal mehr die Familienangehörigen des Beschuldigten während dessen anwesend sein dürfen.

Welche individuellen Schritte man in Ihrem Fall gehen könnte, erarbeite ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, gern gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch vor Ort.


Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Strafsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Haftprüfung erfüllt sein?

Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen einer Haftprüfung in § 117 StPO festgelegt. Es besteht jederzeit die Möglichkeit einen Antrag auf Haftprüfung zu stellen. Jedoch ist zu beachten, dass eine weitere mündliche Haftprüfung in der Regel erst nach zwei Monaten beantragt werden darf. Die zwei Monate beginnen ab dem Zeitpunkt in dem der letzte Haftprüfungsantrag abgelehnt wurde. Mit dieser Frist soll verhindert werden, dass das Gericht ständig mit Anträgen belastet wird, obwohl sich die Umstände des Falles nicht geändert haben.

Ein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung besteht nicht während der Dauer der Hauptverhandlung oder wenn die Haft aufgrund eines Urteils vollstreckt wird.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht empfehle ich im Haftprüfungstermin den Antrag auf Haftprüfung zurückzunehmen, sofern deutlich wird, dass der Antrag zum hiesigen Zeitpunkt keinen Erfolg haben wird, aber eine Änderung der Situation absehbar ist. Denn so wird die Sperrfrist von zwei Monaten für eine erneute Haftprüfung nicht ausgelöst und ein neuer Antrag kann zeitnah bei Änderung der Umstände eingereicht werden.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht, erörtere ich gern gemeinsam mit Ihnen, ob auch in Ihrem Fall die Voraussetzungen einer Haftprüfung gegeben sind.


Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Strafsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Wann macht eine Haftprüfung Sinn?

Als erfahrener Anwalt für Strafrecht erachte ich eine Haftprüfung vor allem dann als sinnvoll, wenn sich die Umstände seit der Haftanordnung geändert haben oder aber das Vorliegen des angegebenen Haftgrundes von Anfang an bereits fragwürdig war.  

Aber auch in einem Fall, in dem neue Beweise die Unschuld des Beschuldigten nachweisen könnten oder zumindest den Tatverdacht etwas abmildern könnten, kann eine Haftprüfung durchaus sinnvoll sein.

Ob eine Haftprüfung auch in Ihrem Fall sinnvoll erscheint, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem Gespräch in meiner Kanzlei.

Was ist der Unterschied zu einer Haftbeschwerde?

Die Haftprüfung ist nicht das einzige Mittel um eine Haft überprüfen zu lassen. Es besteht auch die Möglichkeit einer Haftbeschwerde. Bei einer solchen Beschwerde entscheidet allerdings nicht derselbe Richter, der bereits über den Haftbefehl entschieden hat, sondern das nächst höhere Gericht. Daher ist es ratsam sich einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht an die Seite zu holen, um beide Möglichkeiten abzuwägen. Wurde bereits eine Haftprüfung beantrag kann für denselben Haftbefehl keine Haftbeschwerde mehr eingereicht werden.

Welche der beiden Möglichkeiten in Ihrem Falle die bessere ist, erarbeitete ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, gern gemeinsam mit Ihnen.


Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Strafsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Wann hat eine Haftprüfung Erfolg?

Obwohl es viele und strenge Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft gibt, kommt es doch zu fehlerhaften oder auf unzureichenden Beweisen basierenden Haftbefehlen, sodass ein Haftprüfungsantrag durchaus Erfolg haben kann.

Jedoch ist der Erfolg immer einzelfallabhängig. Denn die Aussicht auf Erfolg wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst. Zu diesen Faktoren gehören die Stärke der jeweiligen Beweise, die bisherigen Ermittlungen und natürlich die Schwere der vorgeworfenen Tat. Aber auch die persönlichen Lebensumstände und mögliche Vorstrafen des Beschuldigten spielen eine entscheidende Rolle.

Wie die Erfolgsaussichten in Ihrem individuellen Fall sind, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.


Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Strafsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Brauche ich einen Anwalt?

Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht wird zunächst Akteneinsicht fordern und daraufhin die Ermittlungsakte studieren, um alle rechtlichen Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen.

Dann wird er den Prüfungsantrag einreichen und sich auf diesen Termin vorbereiten. In diesem wird er sodann mit allen Gesichtspunkten des Falles argumentieren.

Sollte er merken, dass eine Rücknahme des Antrags einen besseren Ausgang für den inhaftierten Mandanten bietet, wird er auch dies tun.

Sie merken, das Thema Haftprüfung ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn es erfordert einiges an Prozesswissen um einen solchen Antrag erfolgreich abzuschließen. Wenn Sie eine Beratung zum Thema Haftprüfung wünschen oder aber noch weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie mich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, gern in meiner Kanzlei.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Haftprüfung in Hannover