Rechtsanwalt Geldwäsche

Geldwäsche kennt man eigentlich nur aus dem Krimi. Doch auch das Geld in Ihrem Portemonnaie kann illegal in den Wirtschaftskreislauf gelangt sein. Wann es sich tatsächlich um Geldwäsche handelt und wie Sie ein solche Tat erkennen können, erkläre ich als Rechtsanwalt für Strafrecht Ihnen im folgenden Text.

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Was ist Geldwäsche?

Zu nächst ist zu klären was genau unter dem Thema Geldwäsche zu verstehen ist. Dabei sollte man sich bewusst machen, dass Geldwäsche nicht eine einzige Handlung ist, sondern ein Prozess. Mit diesem Prozess soll der Ursprung von illegal erworbenem Geld verschleiert werden. Durch die Geldwäsche soll also der Eindruck erweckt werden, dass dieses Geld aus legalen Unternehmungen stammt. Daraufhin wird das so scheinbar legal erworbene Geld in den Wirtschaftskreislauf eingebracht und die wahre Herkunft des Geldes bleibt verborgen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um Geldwäsche handelt oder nicht, erläutere ich als Rechtsanwalt für Strafrecht es Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort in meiner Kanzlei.


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Wie läuft Geldwäsche ab?

Den Ablauf der Geldwäsche kann man in drei Stadien einteilen. In dem ersten Stadium wird das zu diesem Zeitpunkt illegale Geld in den Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Dies geschieht zum Beispiel indem Rechnungen in Warenhäusern oder aber auch in Restaurants bezahlt werden. Im Anschluss daran wird das Bargeld in sog. Buchgeld gewandelt. Dadurch ist nicht mehr nachzuvollziehen woher das Geld stammt.

Eine etwas andere Strategie stellt das sog. Smurfing dar. Dabei wird das illegale Geld, welches in der Regel ein hoher Betrag ist, in mehrere kleine Beträge aufgeteilt und für jeden Betrag wird eine andere Zahlungsfrist festgelegt.

Im zweiten Stadium wird sodann das Geld auf verschiedene Konten unschuldiger Kontoinhaber gebucht. Außerdem werden unzählige Kaufverträge abgeschlossen, welche jedoch wieder storniert werden. Durch die ständige Wiederholung dieser Handlungen wird es nicht mehr möglich sein den illegalen Ursprung des Geldes zu erkennen.

Zuletzt wird dann das Geld in legale Geschäfte investiert. Allerdings finden solche legalen Investitionen nur statt, wenn sie indirekt der kriminellen Organisation dienen.

Ob es sich auch in ihrem individuellen Fall um Geldwäsche handelt, erkläre ich als Rechtsanwalt für Strafrecht Ihnen gern persönlich vor Ort in meiner Kanzlei.


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Welche Arten von Geldwäsche gibt es?

Im Zeitalter der Digitalisierung ist natürlich auch die Geldwäsche in Form von Kryptowährung durch aus möglich. Dafür wird von Kriminellen anonym der Tausch von Geld in zum Beispiel Bitcoin angeboten. Dieses getauschte Geld wird sodann dazu genutzt um illegale Geschäfte fernab der Behörden abzuwickeln.

Auch in der Immobilienbranche wird das illegal erworbene Geld „rein“ gewaschen. Dafür werden die sog. Share Deals genutzt. Scheinbare Immobiliengesellschaften, die von den Kriminellen geführt werden, erwerben Immobilien mit dem illegal erworbenen Geld. Dabei wird es deutlich schwerer Hintermänner zu identifizieren und finanzielle Details ans Tageslicht zu bringen.

Auch beim Thema Aktiengeschäfte macht die Geldwäsche keinen Halt. Denn auch mit fiktiven Aktienkäufen wird Geldwäsche betrieben. In diesem Rahmen wird der Kauf der Aktie zurückdatiert und der jeweilige Kursgewinn verbucht.  Die aufgrund dieses Kaufs erforderliche Transaktion hat dabei nicht stattgefunden. Eines der berühmtesten Beispiele dafür sind die Panama Papers.

Um welche Art der Geldwäsche es sich bei Ihnen handelt, erörtere ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.


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Welche Strafe droht?

Der Gesetzgeber hat die Strafe für Geldwäsche in § 261 StGB festgesetzt. In diesem hat er eine Freiheitsstrafe von drei bis zu zehn Monaten angedroht. Außerdem wird darin auch der Versuch der Geldwäsche und die Beihilfe dazu mit Strafe bedroht. Um eine Geldwäsche tatsächlich zu begehen ist es erforderlich, dass eine Vortat wie der Diebstahl oder Betrug vorliegt.

Welche Strafe Ihnen in Ihrem individuellen Fall droht, erläutere ich als Rechtsanwalt für Strafrecht Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Gibt es bestimmte Gesetze gegen Geldwäsche?

1993 wurde auf Basis der EU-Geldwäscherichtlinie in Deutschland das Geldwäschegesetz verabschiedet. Das GwG hat es zum Ziel Geldwäsche zu verhindern und aufzudecken.

2020 wurde die 5. EU-Geldwäscherichtlinie in Deutschland umgesetzt. Diese bringt einen erneuerten und verschärften Anforderungskatalog mit sich. Außerdem wurden auch strengere Sorgfaltsstandards und neue Nutzungsauflage für Verpflichtete sowie weitere Maßnahmen gegen Geldwäsche festgelegt.

Wenn Sie wissen möchten welche Gesetze noch beachtet werden müssen, dann erkläre ich als Rechtsanwalt für Strafrecht Ihnen das gern in meiner Kanzlei.


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Was tun bei dem Verdacht auf Geldwäsche?

Als Verpflichteter ist man dazu verpflichtet den Verdacht auf Geldwäsche zu melden. Dies geschieht bei der dafür zuständigen Behörde. Die besagte zuständige Stelle ist die Zentrale Stelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bei der Generalzolldirektion. Folgende Anhaltspunkte können auf eine Geldwäsche hinweisen:

  • Der Geschäftspartner hat seinen Sitz in einem Land mit hohem Geldwäsche Risiko,
  • auf den Namen des Geschäftspartners laufen viele Konten,
  • Transaktionen sind intransparent,
  • es wird versucht die Identität zu verschleiern,
  • der Geschäftspartner ist bereit einen hohen Betrag in bar zu bezahlen,
  • er akzeptiert schlechte Konditionen,
  • der Geschäftspartner integriert grundlos Dritte in die Transaktionen,
  • der Geschäftspartner hat kaum bis keine geschäftsspezifischen Kenntnisse zur Transaktion.

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei Geldwäsche nicht zwangsweise um sehr hohe Beträge handeln muss. Bei der Geldwäsche gibt es keinen Mindestbetrag der in den Wirtschaftskreislauf eingeführt werden muss.

Ob es sich auch in Ihrem individuellen Fall tatsächlich um Geldwäsche handelt, erläutere ich als Rechtsanwalt für Strafrecht Ihnen gern in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch vor Ort in meiner Kanzlei.

Sie merken Geldwäsche kann über all passieren in den unterschiedlichsten Beträgen. Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder aber eine rechtliche Beratung dazu wünschen, dann kontaktieren Sie mich gern in meiner Kanzlei.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Geldwäsche in Hannover