Rechtsanwalt Schmerzensgeld

Bei einem Verkehrsunfall kommt es fast immer zu einem Blechschaden. Bleibt es bei einem Blechschaden, kann man von Glück reden.  Kommt es aber aufgrund eines Verkehrsunfalls auch zu einer Gesundheitsschädigung eines Beteiligten, kann unter gewissen Voraussetzungen, als Schadensposition innerhalb des Schadensersatzes, auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallverursacher geltend gemacht werden. Worauf Sie bei der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches achten müssen, erkläre ich Ihnen im Folgenden.

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Was ist Schmerzensgeld?

Wenn man einen Verkehrsunfall mit einem Blechschaden hat, bekommt man dafür in der Regel Schadensersatz. Eine andere Art des Schadensersatzes ist nämlich das Schmerzensgeld. Bevor im Folgenden nur noch vom Schmerzensgeld die Rede ist, möchte ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, kurz erklären was Schmerzensgeld überhaupt ist. Kommt es bei einem Verkehrsunfall zu gesundheitlichen Schäden, so soll das Schmerzensgeld einen Ausgleich für die erlittenen Schäden am Körper darstellen.

In der Regel hat jeder Mensch ein anderes Schmerzempfinden, daher ist es auch nicht einfach die Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes zu bestimmen. Bei der Bemessung wird der Ausgleich zwischen Schaden und Höhe des Schmerzensgeldes besonders deutlich. Denn dabei werden die erlittenen Schäden wie zum Beispiel ein mögliches psychisches Trauma und gegebenenfalls Einschränkungen der Lebensfreude, die durch die Verletzungen hervorgerufen wurden, einer bestimmten Summe gegenübergestellt.

Natürlich wird die Verletzung durch das Schmerzensgeld nicht geheilt und der Schmerz wird nicht gelindert dadurch. Allerdings kann ein Schmerzensgeld auch eine Art Genugtuung mit sich bringen.

Ob es sich auch in Ihrem Fall um ein Schmerzensgeld handelt oder vielleicht doch um Schadensersatz, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort in meiner Kanzlei.


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Wann habe ich einen Schmerzensgeldanspruch?

Ob man nach einem Unfall tatsächlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. So müssen unterschiedliche Punkte vom Geschädigten nachgewiesen werden und das bevor die Verjährungsfrist abgelaufen ist. So muss der Unfallgeschädigte zum einen gegenüber der Versicherung nachweisen, dass er sich durch den Unfall nicht unbedeutende Verletzungen unverschuldet zugezogen hat. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass der Unfallverursacher den Unfall vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat.

Ob auch Sie tatsächlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, erarbeite ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen in meiner Kanzlei.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Wie hoch das Schmerzensgeld ist, lässt sich nicht pauschal sagen, denn die Höhe des Schmerzensgeldes ist immer eine Einzelfallentscheidung. Vielmehr muss das Schmerzensgeld unter Berücksichtigung aller für die Bemessung maßgeblichen Umstände festgesetzt werden und in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Dauer der Verletzung stehen. Hilfsweise gibt es eine so genannte Schmerzensgeldtabelle. Die Schmerzensgeldtabelle gibt aber auch keine direkte Antwort auf die Frage nach der Höhe des Schmerzensgeldes. Die Schmerzensgeldtabelle stellt für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe leidiglich ein entscheidendes und maßgebliches Hilfsmittel dar. Folgende Faktoren werden in die Bemessung des Schmerzensgeldes einbezogen:

  • Dauer- und Folgeschäden,
  • das Alter des Verletzten,
  • vorhandene Vorerkrankungen,
  • psychische Folgen,
  • Dauer der Erkrankung bzw. der Arbeitsunfähigkeit,
  • die Schwere der erlittenen Verletzungen,
  • soziale Folgen,
  • möglicher Behinderungsgrad,
  • ggf. Mitverschulden des Verletzten.

Wie hoch das Schmerzensgeld in Ihrem konkreten Fall ist, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.


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Wer zahlt das Schmerzensgeld?

Kommt es zu einem Unfall ist grundsätzlich der Unfallverursacher für die Zahlung des Schmerzensgeldes verantwortlich. Die Zahlungsverpflichtung geht allerdings auf die Kfz-Haftpflichtversicherung über, sodass der Geschädigte das Schmerzensgeld von der Versicherung erhält. Wenn mehrere Personen für den Unfall verantwortlich sind, haften alle gegenüber dem Geschädigten anteilig und gesamtschuldnerisch.

Wer in Ihrem Fall die Summe des Schmerzensgeldes zu zahlen hat, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern vor Ort in einem Gespräch.

Muss ich zum Arzt?

Um Schmerzensgeld geltend zu machen, ist es wichtig die Verletzungen, welche aus dem Unfall resultieren, ärztlich nachzuweisen. Der Geschädigte muss nämlich sämtliche Ansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen können. Kommt er der Verpflichtung nicht nach, kann es dazu kommen, dass die Versicherung das Geld nicht auszahlt. Auch langfristige Unfallfolgen müssen von einem Arzt attestiert werden, da diese ebenfalls eine Auswirkung auf den Schmerzensgeldanspruch haben.

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, empfehle ich Ihnen daher immer nach einem Verkehrsunfall einen Arzt aufzusuchen.


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Was muss ich tun?

Das Schmerzensgeld wird nicht einfach so von der Gegenseite mal eben auf das eigene Konto überwiesen. Einen Schmerzensgeldanspruch müssen Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten, ist eine Abfindungserklärung zu unterschreiben ohne diese zuvor mit Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht besprochen zu haben.

Als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht, weiß ich aus der Praxis, dass es durchaus sehr hilfreich sein kann, wenn Sie neben dem vom Arzt ausgestellten Attest auch selbst sämtliche Unfallfolgen dokumentieren.

Da die Versicherung versuchen wird, Ihre Entschädigung so gering wie möglich ausfallen zulassen, empfehle ich, sich einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht an die Seite zu holen.

Muss ich das Schmerzensgeld versteuern?

Sie haben den Schmerzensgeldanspruch erfolgreich geltend gemacht und jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob das Schmerzensgeld versteuert werden muss. In der Regel gilt, dass Entschädigungssummen, die einen immateriellen Schaden ausgleichen, wie zum Beispiel die Gesundheit, nicht steuerpflichtig sind. Aus diesem Grund bekommen Sie, als Geschädigter, die gesamte Summe des Schmerzensgeldes ausgezahlt, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen.


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Brauche ich einen Anwalt?

Grundsätzlich ist es auch ohne Anwalt möglich einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Allerdings ist die gegnerische Versicherung in der Regel nicht gerade der Freund des Anspruchsberechtigten, denn die Versicherungen versuchen natürlich ihre Ausgaben so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grund erhalten Geschädigte ohne einen Rechtsanwalt in der Regel zu wenig Geld.

Ein Anwalt kann Sie daher bestens bei der Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs unterstützen. Denn Ihm ist das Vorgehen der Versicherung und deren Tricks bekannt und er kann mit einer guten Strategie die höchstmögliche Summe für Ihren Schaden erreichen. Sollte es doch dazu kommen, dass sich die Versicherung weigert das Schmerzensgeld auszuzahlen, kann ein Anwalt noch immer Klage einreichen. Doch auch ohne eine Klage kann ein Anwalt mehr erreichen als ein juristischer Laie. Denn er weiß auch welche Anträge gestellt werden müssen, um beispielsweise auch Folgeschäden erstattet zu bekommen und somit für die Zukunft abgesichert zu sein.

Welche Möglichkeiten Ihnen in Ihrem Fall offenstehen, zeige ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem Gespräch in meiner Kanzlei.


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Verjährt mein Anspruch?

Grundsätzlich verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld nach drei Jahren. Allerdings gibt es auch davon Ausnahmen. Die Verjährungsfrist kann sich auch unter folgenden Voraussetzungen verlängern.:

  • läuft der Gerichtsprozess noch, kann während dessen kein Schmerzensgeldanspruch verjähren. Die Verjährung wird auch noch drei Monate nach dem Ende des Prozesses gehemmt.
  • Leidet der Geschädigte unter Verletzungen, deren langjährige Folgeschäden nicht eingeschätzt werden können, ist es möglich die Verjährungsfrist zu verlängern. Dabei kann die Verjährungsfrist auf bis zu 30 Jahre ausgeweitet werden.

Ob Sie noch einen Anspruch auf Schadensersatz haben oder ob ein solcher noch gegen Sie geltend gemacht werden kann, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.

Sie merken bei dem Thema Schmerzensgeld kann man einiges falsch machen. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder einen Beratungstermin wünschen, melden Sie sich gern in meiner Kanzlei.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Schmerzensgeld in Hannover