Rechtsanwalt Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsrecht enthält nicht nur Normen, die einen Verkehrsunfall betreffen. Auch das Verkehrsstrafrecht spielt eine wichtige Rolle im Verkehrsrecht. Denn das Verkehrsrecht enthält zahlreiche Verkehrsstraftaten, die in Verbindung mit dem Straßenverkehr stehen. Ein Verkehrsunfall allein ist immer schon emotional belastend. Wenn dann noch eine Strafverfolgung aufgrund einer Verkehrsstraftat hinzukommt, ist man in der Regel zunächst mit der Situation etwas überfordert. Damit Sie in solch einem Fall die Ruhe bewahren können, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, im Folgenden worauf Sie in diesem Fall achten müssen.

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Was ist das Verkehrsstrafrecht?

Das deutsche Strafrecht enthält viele Straftatbestände, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen. Der Sinn solcher Vorschriften besteht darin, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten.  Das soll unter anderem mit Strafen, wie die Verlängerung der Probezeit, eine Eintragung in das Verkehrszentralregister oder die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ein Fahrverbot sichergestellt werden.

Ob es sich auch in Ihrem Fall um eine Verkehrsstraftat handelt, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort in meiner Kanzlei.

Folgende Delikte begegnen mir, als Anwalt für Verkehrsrecht, allerdings in der Praxis häufiger:

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist im Volksmund besser bekannt, als so genannte Fahrerflucht. Ein kleiner Parkrempler oder aber ein großer Unfall sind passiert und aus Panik haben Sie die Flucht ergriffen. Das ist keine gute Idee, denn der Gesetzgeber hat dies als unerlaubte Entfernen vom Unfallort im Gesetz in § 142 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, erläutere ich Ihnen gern in einem Gespräch in meiner Kanzlei, ob es sich in Ihrem Fall um das unerlaubte Entfernen vom Unfallort handelt oder nicht.


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Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten

Dass man kein Autofahren sollte, wenn man zuvor Alkohol getrunken hat, ist allseits bekannt. Dennoch kommt es durch aus vor, dass jemand unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Medikamenten ein Fahrzeug führt, ohne dazu noch in der Lage zu sein. In diesem Fall droht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Ob auch Sie diesen Straftatbestand erfüllt haben und welche Strafe in Ihrem Fall möglicherweise droht, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Gefährdung des Straßenverkehrs

Die Gefährdung des Straßenverkehrs klingt zunächst sehr abstrakt und weitreichend. Die Juristen verstehen hierunter die so genannten sieben Todsünden. Dazu gehören unter anderem das Missachten der Vorfahrt oder ein falsches Überholen. Der Gesetzgeber hat in § 315c StGB dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe festgesetzt.

Ob auch Sie den Straßenverkehr durch Ihr Verhalten gefährdet haben, erarbeite ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, gern in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen.

Körperverletzung  

Kommt es im Straßenverkehr zu einem Schaden an einem Menschen, also zu einer Verletzung eines Menschen, steht der Vorwurf der Körperverletzung im Raum. Aus diesem Grund gehört die Körperverletzung zu den Delikten des Verkehrsstrafrechts.

Inwiefern Sie im Zusammenhang mit Ihrem Verkehrsunfall eine Körperverletzung begangen haben könnten, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.


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Sachbeschädigung

Wenn fremde Sachen rechtswidrig beschädigt werden, handelt es sich um eine Sachbeschädigung. Auch das kann natürlich im Straßenverkehr passieren, denn in den seltensten Fällen wird bei einem Unfall nichts beschädigt.

Ob auch Sie sich wegen einer Sachbeschädigung im Straßenverkehr strafbar gemacht haben, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern vor Ort in meiner Kanzlei.

Nötigung

Sie fahren auf der Autobahn und der Hintermann fährt über eine längere Zeit sehr dicht auf und blendet möglicherweise andauernd mit der Lichthupe auf, sodass Sie sich massiv unter Druck gesetzt fühlen und aus Angst lieber die Spur wechseln. Dann haben Sie einen klassischen Fall der strafbaren Nötigung im Straßenverkehr.

Fährt der Hintermann lediglich zu dicht auf, handelt es sich ebenfalls um eine Nötigung, allerdings ist diese nicht nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar, sondern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, erörtere ich gern gemeinsam mit Ihnen, ob es sich in Ihrem Fall um eine strafbare Nötigung oder um eine Ordnungswidrigkeit handelt.


Ob Sie sich verkehrsrechtlich strafbar gemacht haben und welche individuellen Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, bespreche ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, gern mit Ihnen in meiner Kanzlei.


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Was soll ich tun?

Wenn die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung gegen Sie eingeleitet hat, macht es durch aus Sinn keine weiteren Angaben zum Sachverhalt zu machen, sondern sich zunächst einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht an die Seite zu holen und mit diesem das weitere rechtliche Vorgehen zu besprechen.


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Was wird mein Anwalt tun?

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht wird zunächst Akteneinsicht beantragen. Er wird daraufhin Ihre Akte bearbeiten, um die vorhandene Beweissituation zu bewerten. Gemeinsam mit Ihnen wird er dann in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen eine erfolgreiche Strategie erarbeiten.  


Wenn auch Sie ein verkehrsstrafrechtliches Problem haben oder eine Frage zu diesem Thema beantwortet haben möchten, dann melden Sie sich gern in meiner Kanzlei.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Verkehrsstrafrecht in Hannover