Rechtsanwalt Rotlichtverstoß
Man hat es eilig und genau dann sind sämtliche Ampeln auf Rot sobald man auch nur in deren Nähe kommt. Die schaffe ich noch, denken Sie und fahren über eine rote Ampel. „Hat ja keiner gesehen“ und „Es war noch ein bisschen rot“, sind nur zwei Gedanken, die die meisten Autofahrer in solch einem Fall haben. Doch das Erwachen kommt erst einige Zeit später, nämlich dann, wenn der Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Leugnen nützt nichts, denn die Person auf dem Foto sind eindeutig Sie. Was Ihnen jetzt droht und worauf Sie jetzt unbedingt achten müssen, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen im folgenden Text.
- Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
- Kann ich als Radfahrer oder Fußgänger einen Rotlichtverstoß begehen?
- Was droht mir in der Probezeit?
- Sollte ich Einspruch einlegen?
- Kann ein Polizist einen Rotlichtverstoß feststellen?
- Was tue ich, wenn Einsatzkräfte mit Martinshorn kommen?
- Was ist, wenn die Ampel defekt ist?
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Wann liegt ein Rotlichtsverstoß vor?
Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Sie die Ampel überqueren, obwohl diese bereits rot zeigt. Wichtig dafür ist die Haltelinie an der Ampel. Denn überfahren Sie diese und kommen aber direkt dahinter zum Stehen, begehen Sie lediglich einen Haltelinienverstoß. Dafür kann ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro fällig werden.
Überfahren Sie jedoch die rote Ampel wird es um einiges teurer. Maßgeblich für die Höhe der Strafe ist die Zeit. Die Zeit, die die Ampel bereits auf Rot stand. Auch kann es entscheidend sein, ob eine Gefährdung vorlag oder nicht. Aufgrund dessen wird unterschieden zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß.
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens maximal eine Sekunde rot war. Die Konsequenz ist sodann ein Bußgeld in Höhe von 90,00 € und ein Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg.
Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß war die Ampel beim Überqueren bereits länger als eine Sekunde rot. Die daraus resultierenden Folgen können ein Bußgeld von 200,00 € und zwei Punkte in Flensburg sein.
Kommt es aufgrund des Überfahrens bei Rot zu einer Gefährdung oder einem Unfall kann auch ein Fahrverbot von einem Monat auf Sie zu kommen.
Ob in Ihrem konkreten Fall ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
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Kann ich als Radfahrer oder Fußgänger einen Rotlichtverstoß begehen?
Ampeln gibt es nicht nur für Autos, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger. Als Radfahrer müssen Sie den Ampeln der Autofahrer folgen. Es sei denn, Sie befinden sich auf einer Radverkehrsführung, sodass die besonderen Radfahrerampeln oder die kombinierten Ampeln für Fußgänger und Radfahrer für Sie gelten.
Auch bei den Radfahrern wird unterschieden zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß.
Als Radfahrer zahlt man bei einem einfachen Rotlichtverstoß 60,00 €, kommt eine Gefährdung hinzu liegt das Bußgeld bei 100,00 €. Wird aufgrund des Rotlichtverstoßes ein Unfall oder eine Sachbeschädigung verursacht, beläuft sich die Strafe auf 120,00€ und ein Punkt in Flensburg.
Handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß werden Sie 100,00 € an Bußgeld zahlen müssen. Ein Bußgeld von 160,00€ droht Ihnen, wenn es bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung kommt. Bei einem Unfall oder einer Sachbeschädigung kann ein Bußgeld von 180,00 € fällig werden. Dazu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg.
Auch als Fußgänger kann das Überqueren einer roten Ampel teuer werden. Fünf Euro werden für das überqueren der roten Ampel fällig, kommt es deshalb zu einem Unfall, müssen Sie zehn Euro bezahlen.
Welche Strafe Ihnen droht und ob diese richtig ist, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.
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Was droht mir in der Probezeit?
Für Fahranfänger in der Probezeit gelten noch ein Mal ganz andere Regeln. Denn in dieser Zeit wird zwischen A und B Verstößen differenziert. Zu den A-Verstößen gehören unter anderem ein Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger und auch die Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h. Der Rotlichtverstoß fällt auch unter die A-Verstöße. In der Probezeit ist es irrelevant, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.
Als Fahranfänger in der Probezeit muss man bei einem Rotlichtverstoß, zusätzlich zu dem Bußgeld und den Punkten, auch immer an einem Aufbauseminar teilnehmen. Tut man das nicht kann einem die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Was Sie in Ihrem Fall zu befürchten haben und was man dagegen tun kann, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Sollte ich Einspruch einlegen?
Gegen einen Bußgeldbescheid kann man einen Einspruch einlegen. Als Anwalt für Verkehrsrecht, empfehle ich das vor allem, dann wenn erhebliche Zweifel an der Messung des Verstoßes bestehen. So passiert es beispielsweise in der Praxis, dass Blitzer falsch angebracht werden oder deren Messung Fehler aufweist.
Es empfiehlt sich dafür sich einen Anwalt fürs Verkehrsrecht an die Seite zu holen. Denn ein Anwalt kennt das Verfahren und weiß was zu tun ist und worauf zu achten ist.
Ob auch in Ihrem Fall ein Einspruch erfolgsversprechend ist, erarbeite ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, gern in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen.
Kann ein Polizist einen Rotlichtverstoß feststellen?
Ihnen wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen, aber es gibt kein Blitzerfoto? Auch das ist möglich. Denn auch durch die Schätzung eines Polizeibeamten kann ein Rotlichtverstoß festgestellt werden. Allerdings kann ein Polizist nur einen einfachen Rotlichtverstoß schätzen.
Hat die Ampel, an der der Verstoß begangen worden sein soll, eine sehr lange Rotphase oder führt die Polizei dort eine gezielte Rotlichtüberwachung mit zum Beispiel einer geeichten Stoppuhr durch, kann auch ein qualifizierter Rotlichtverstoß durch die Polizei festgestellt werden.
Ob die von der Polizei Ihnen gegenüber gemachten Vorwürfe haltbar sind und was dagegen zu tun ist, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern vor Ort in meiner Kanzlei.
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Was tue ich, wenn EInsatzkräfte mit Martinshorn kommen?
Wenn Einsatzkräfte mit Martinshorn auftauchen gilt natürlich eine Sonderregelung.
Denn in so einem Fall sind alle Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet den Weg für die Einsatzkräfte frei zu machen. Ist es Ihnen nicht möglich rechts ranzufahren, um so den Weg frei zu machen, ist es in so einem Fall gestattet trotz roter Ampel in die Kreuzung vorsichtig einzufahren. Dabei sind natürlich andere Verkehrsteilnehmer, die möglicherweise eine grüne Ampel haben, zu berücksichtigen.
Ob Ihr Verhalten in dieser Situation richtig war oder ob Sie die Ampel doch nicht hätten überfahren dürfen, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.
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Was ist, wenn die Ampel defekt ist?
Die Ampel vor der Sie stehen wird einfach nicht grün und so langsam haben Sie das Gefühl, dass sich das auch nicht mehr ändern wird? Wenn die Ampel offensichtlich defekt ist und auf Dauerrot steht, müssen Sie eine angemessene Zeit warten. Wie lang genau diese angemessene Zeit ist, hat der Gesetzgeber nicht definiert. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie schon ca. fünf Minuten warten. Doch auch dann sollten Sie nicht einfach in die Kreuzung fahren. Wichtig ist, dass Sie langsam in die Kreuzung einfahren und den Querverkehr beachten, der mit hoher Wahrscheinlichkeit Dauergrün hat.
Wie Ihre rechtliche Situation in solch einem Fall einzuschätzen ist, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort.
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Rotlichtverstoß in Hannover