Rechtsanwalt Festnahme

Eine Festnahme ist immer erst einmal ein Schock für die festgenommene Person und ihre Angehörigen. In solch einer Situation ist man einem enormen Stress ausgesetzt und demnach auch emotional aufgewühlt. Denn man möchte ja die Situation klarstellen und seine Sicht der Dinge beschreiben. Ob dies wirklich sinnvoll ist, kann ein Laie in der Situation einer Festnahme allerdings nur schwer einschätzen. Daher ist es wichtig ein paar Grundregeln zu beachten, um die Situation nicht noch schlimmer zu machen, als sie eh schon zu sein scheint. Worauf genau Sie während einer Festnahme achten soll, erläutere ich Ihnen im Folgenden.

Was ist eine Festnahme?

Oft wird im Volksmund von einer Verhaftung gesprochen, doch eine Verhaftung ist nicht gleich eine Festnahme und anders herum. Zwischen der Verhaftung und der Festnahme gibt es Unterschiede.

Eine Festnahme ist das Festhalten einer Person, die einer Straftat verdächtigt wird. In der Regel wird die Festnahme durch die Polizei ausgeführt.

Die Verhaftung hingegen erfolgt, wenn gegen Sie bereits ein Haftbefehl vorliegt. In der Praxis liegt ein Haftbefehl meistens vor, um damit eine angeordnete Untersuchungshaft nach § 112 ff. StPO oder einen Haftantritt durchzusetzen.


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Wann werde ich festgenommen?

Die im Volksmund als Verhaftung bezeichnete Festnahme, wird von der Staatsanwaltschaft angeordnet, wenn der Beschuldigte oder aber auch der Verdächtige:

  • auf frischer Tat erwischt wird,
  • flüchten oder untertauchen will,
  • die Gefahr der Wiederholung besteht,
  • Spuren beseitigen will,
  • Zeugen, Sachverständige und weitere Beschuldigte beeinflussen will
  • oder der Verdacht besteht, dass eine bereits begonnene Tat weitergeführt wird und diese Tat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht ist.

Handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zehn Jahren bedroht ist, muss die Staatsanwaltschaft die Festnahme des Beschuldigten oder Verdächtigen anordnen.

Verpflichtend ist die Anordnung einer Festnahme nicht, wenn keiner der oben genannte Gründe vorliegen. Eine Festnahme ist auch nur dann laut Strafprozessordnung (StPO) zulässig, wenn sie Verhältnismäßig ist. Handelt es sich zum Beispiel um den Diebstahl einer geringwertigen Sache, wäre eine Festnahme völlig unverhältnismäßig.

Ob Ihre Festnahme begründet ist oder nicht, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.


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Wie läuft eine Festnahme ab?

Im Normalfall geht einer Festnahme die Anordnung der Staatsanwaltschaft und eine richterliche Bewilligung voraus. Sollte allerdings akuter Handlungsbedarf geboten sein, kann dies auch nach der Festnahme nachgeholt werden.

Im Anschluss an die Festnahme folgt direkt die Vernehmung des Beschuldigten. Als Beschuldigter müssen Sie direkt nach der Festnahme und vor der Vernehmung über Ihre Rechte aufgeklärt werden. Die relevantesten Rechte auf die Sie hingewiesen werden müssen, sind das Recht auf einen Anwalt und die Hinzuziehung einer Ihnen vertrauten Person.

Wenn Sie das Recht auf einen Anwalt wahrnehmen, wozu ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht rate, dürfen die Polizeibeamten Sie nicht ohne Ihren Anwalt vernehmen. Stellt sich heraus, dass es für Ihre Festnahme keinerlei Gründe gibt, müssen Sie wieder freigelassen werden.


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Welche Rechte habe ich?

Was darf ich tun und was nicht? Was sollte ich tun und was lieber nicht? Diese Fragen stellen sich Festgenommene in der Regel. Eine Antwort ist relativ simpel, holen Sie sich einen Rechtsanwalt für Strafrecht an Ihre Seite. Im Laufe eines Strafverfahrens haben Sie zu jeder Zeit ein Recht auf einen Anwalt. So auch, wenn Sie festgenommen wurden. Genau das rate ich Ihnen auch. Die Folgen einer Aussage ohne einen Anwalt können sehr schwerwiegend sein. Bedenken Sie, dass der gesamte Strafprozess für Sie und Ihre Angehörigen eine große Belastung mit sich bringt. Lassen Sie also einen erfahrenen Rechtsanwalt sich um die juristischen Feinheiten kümmern.

Des Weiteren haben Sie natürlich das Recht zu schweigen, man kann Sie also nicht zu einer Aussage zwingen. Sollten Sie eine Aussage machen wollen, sollten Sie diese zuvor mit ihrem Anwalt besprechen.  Denn dieser kann Akteneinsicht beantragen und dann gut einschätzen, ob eine Aussage ihrerseits überhaupt sinnvoll erscheint oder ob es nicht doch besser wäre zu schweigen.

Seien Sie vorsichtig, vermeintlich belanglose Gespräche mit einem Polizeibeamten können schwere Folgen für Sie haben. Denn einige Beamte sind darin geübt, Sie in einen scheinbaren Smalltalk zu verwickeln und Sie so, in der Regel unbewusst, dazu zu bringen sich selbst zu belasten. Lassen Sie sich also lieber nicht auf ein scheinbar nettes Gespräch mit einem der Beamten ein.

Auch haben Sie als Festgenommener das Recht, dass Sie in einer Sprache, die Sie auch verstehen, über Ihre Rechte aufgeklärt werden.

Des Weiteren besteht auch das Recht auf eine schriftliche Abfassung Ihrer Festnahme. In dieser muss neben dem Tatverdacht auch der Haftgrund aufgeführt sein. Denn bereits bei der Festnahme müssen Ihnen die Gründe für die Festnahme genannt werden. Diese schriftliche Abfassung muss Ihnen binnen 24 Stunden zugehen. Handelt es sich um eine Festnahme auf Anordnung der Staatsanwaltschaft muss dem Betroffenen innerhalt von 24 Stunden die gerichtliche Bewilligung vorgelegt werden.

Sie sehen, auch als Festgenommener haben Sie Rechte, damit diese auch gewahrt werden, sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht an Ihrer Seite haben.


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Was sollte ich tun?

Damit Sie die ohne hin schon aufregende Situation, durch Ihr Verhalten nicht noch weiter verschlimmern, im Folgenden ein paar Verhaltenstipps bei der Festnahme.

  • Kontaktieren Sie den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
  • Wehren Sie sich nicht. Als Festgenommener sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und den Anweisungen der Beamten folgen. Das bedeutet, dass Sie die Beamten weder verbal noch physisch angehen.
  • Als Festgenommener erhalten Sie bei der Festnahme ein Informationsblatt mit dem Sie über Ihre Rechte und auch Pflichten aufgeklärt werden. Lesen Sie dieses Informationsblatt sorgfältig durch.
  • Sie haben das Recht andere Personen über Ihre Festnahme zu informieren. Nehmen Sie dieses Recht wahr und verlangen Sie telefonieren zu dürfen.
  • Fragen Sie nach den Gründen für Ihre Festnahme, denn die Gründe für die Festnahme müssen Ihnen unmittelbar nach der Festnahme mitgeteilt werden, ebenso wie auch der Tatverdacht, der gegen Sie besteht.
  • Überlegen Sie sich gut, was und ob Sie überhaupt aussagen. Auf die Festnahme muss die Vernehmung des Festgenommenen unmittelbar folgen. Sie sollten keine spontane Aussage machen. Am besten Sie machen von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und sagen erst einmal gar nichts und warten Sie bis Ihr Anwalt vor Ort ist.
  • Als Festgenommener müssen Sie das Protokoll der Festnahme unterschreiben, tun Sie dies nur bei Zustimmung. Lesen Sie das Protokoll sorgfältig durch und unterschreiben Sie nur, wenn Sie auch einverstanden sind. Sie können das Protokoll natürlich auch korrigieren. Sollten Sie die Unterschrift verweigern wollen, sollten die Gründe dafür ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Allerding besteht auch nach der Unterschrift des Protokolls noch die Möglichkeit des Widerrufs.

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    Wie lange werde ich festgehalten?

    Nach der Festnahme müssen Sie innerhalb von 24 Stunden einem Richter vorgeführt werden. Sollte Ihre Festnahme am Nachmittag erfolgt sein, wird die Vorführung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erst am nächsten Tag möglich sein. Für Sie bedeutet das, dass Sie die Nacht in einer Zelle verbringen werden. Wie es danach weitergeht, entscheidet dann der jeweilige Richter.

    Muss ich in Untersuchungshaft?

    Eine Festnahme bedeutet nicht immer zwingend, dass man in Untersuchungshaft kommt. Denn darüber entscheidet ein Haftrichter, dem der Festgenommene innerhalb von 24 Stunden vorgeführt werden muss. Untersuchungshaft wird unter anderem angeordnet, wenn Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht. Der Haftrichter kann aber auch entscheiden, dass Sie gegen Auflagen auf freien Fuß kommen.

    Es empfiehlt sich bei der Vorführung vor dem Haftrichter einen Rechtsanwalt für Strafrecht an seiner Seite zu haben. Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht, setze ich alles daran Sie vor einer Untersuchungshaft zu bewahren.

    Sie merken das Thema Festnahme ist juristisch betrachtet nicht so einfach, wie man zunächst annimmt. Daher sollten Sie in solch einer Situation schleunigst einen Rechtsanwalt für Strafrecht an Ihre Seite holen.

    Ich freue mich auf Ihren Anruf!
    Ihr Sascha Gramm,
    Kanzlei Gramm, Anwalt Festnahme in Hannover