Der Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist das wichtigste Instrument zur kollektiven Regelung von Arbeitsbedingungen. Er wird zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden geschlossen und regelt inhaltlich vor allem die Rechte und Pflichten, sowie die Arbeitsbedingungen, die für die beschäftigten Arbeitnehmer gelten sollen.
Flächentarifvertrag oder Firmenvertrag?
Man unterscheidet im Tarifrecht zwischen dem Flächentarifvertrag und dem Firmentarifvertrag. Von einem Flächentarifvertrag ist dann die Rede, wenn der Vertrag für einen ganzen Wirtschaftsbereich gilt. Ein Firmenvertrag liegt vor, wenn eine Gewerkschaft zusammen mit einem Unternehmen einen individuellen Tarifvertrag ausgehandelt hat. Inhaltich werden die Tarifverträge nochmals wie folgt unterschieden:

    • Lohn – und Gehaltstarifvertrag
    • Manteltarifvertrag
    • Rahmentarifvertrag
    • Urlaubstarifvertrag

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Persönlicher Anwendungsbereich des Tarifvertrages
Liegt ein Tarifvertrag vor, dann gilt dieser für alle Arbeitnehmer, die Mitglied der Gewerkschaft sind. Dies hat zur Folge, dass die Mitglieder der Gewerkschaft tarifgebunden sind, sodass sie nicht die Möglichkeit besitzen auf ihre Rechte aus dem Tarifvertrag verzichten zu können. Sollte ein Arbeitnehmer nicht Mitglied der Gewerkschaft sein, so ist der vereinbarte Tarifvertrag nicht anwendbar. Daher haben sie keinen Anspruch auf eine Gleichbehandlung gegenüber Mitgliedern. Dies ist der wesentliche Nachteil für Personen, die nicht in einer Gewerkschaft Mitglied sind.
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Sascha Gramm
Rechtsanwalt, Tarifvertrag in Hannover