Rechtsanwalt Unfallflucht Hannover
Eine Unfallflucht, häufig auch Fahrerflucht genannt, ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt nach dem StGB eine Straftat dar, die schlimmstenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden kann. Daneben kann sie auch Auswirkungen auf den Führerschein haben und zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Wann ist eine Unfallflucht strafbar?
Eine Unfallflucht kann nach dem Gesetz in zwei Varianten erfolgen. Entweder ereignet sich ein Unfall in der Anwesenheit von mindestens einer anderen Person oder es ereignet sich ein Unfall in einer Situation, indem zum Unfallzeitpunkt keine andere Person anwesend ist.
Im ersten Fall muss der Unfallbeteiligte unverzüglich sicherstellen, dass seine Personalien aufgenommen werden können, bevor die Person sich vom Unfallort entfernen darf. Im zweiten Fall ist nach dem Gesetzeswortlaut erforderlich, dass der Unfallverursacher eine angemessen Dauer am Unfallort wartet und sollte keine Person zur Feststellung anwesend sein, ist der Verursacher verpflichtet, den Unfall unverzüglich der nächsten Polizeistelle zu melden. Kommt in beiden Varianten der Verursacher dieser Pflicht nicht nach, so liegt grundsätzlich eine Unfallflucht im Sinne des Gesetzes vor.
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Welche Auswirkung kann eine Unfallflucht auf den Führerschein haben?
Eine Verurteilung wegen Fahrerflucht kann Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben und zur Führerscheinentziehung führen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn mit einer erheblichen Bestrafung wegen Unfallflucht zu rechnen ist. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, so muss der Führerscheininhaber nach Ablauf der zuvor angeordneten Zeit, eine neue Erteilung der Erlaubnis bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen. Häufig ordnet die Behörde in diesen Fällen vorab eine sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, an, um die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges festzustellen.
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Ihr Sascha Gramm,
Rechtsanwalt, Unfallflucht in Hannover