Rechtsanwalt Hausdurchsuchung

Eine Hausdurchsuchung stellt einen schweren Eingriff in die Privatsphäre dar. Aus diesem Grund reagieren viele sehr emotional und aufgewühlt in solch einer Situation. Um nicht nur hilflos zuzusehen, wie die gesamte Wohnung von den Ermittlern durchsucht wird, fangen die meisten Verdächtigen an mit den Ermittlern vor Ort zu diskutieren und machen so Aussagen, die sie nicht mehr revidieren können und in einem möglichen späteren Prozess belasten. Auch wenn es Ihnen verständlicher Weise schwerfällt, rate ich Ihnen bleiben Sie ruhig. Um Ihnen genau das ein bisschen zu erleichtern, erläutere ich Ihnen im Folgenden die wichtigsten Grundlagen zum Thema Hausdurchsuchung.


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Warum wird mein Haus durchsucht?

Sicher ist, eine Hausdurchsuchung findet nicht ohne einen Grund statt. Zum einen dienen Hausdurchsuchungen dazu Beweismittel zu finden und sicherzustellen und so die bisherigen Ermittlungen voran zu bringen. Dabei kann es sein, dass bereits eine Straftat begangen wurde und jetzt weitere Beweise benötigt werden, um dem mutmaßlichen Täter diese nachzuweisen. Andererseits kann es auch sein, dass mit Beweisen, die bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurden, eine bisher nicht begangene Tat verhindert werden kann.

Die Gründe für eine Hausdurchsuchungen können unterschiedlich sein. So kann es sein, dass der Verdacht besteht, dass Sie Drogen verkaufen und man dann in Ihren Räumlichkeiten nach diesen oder damit in Verbindung stehenden Unterlagen und Gegenständen, wie zum Beispiel Feinwaagen oder Verpackungsmaterial sucht. Ein weiterer Grund kann eine Bestellung im Darknet, aber auch Filesharing oder eine Urheberverletzung sein.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht, erkläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch, weshalb Ihre Wohnung durchsucht wurde.


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Darf mein Haus durchsucht werden?

Für eine Hausdurchsuchung wird ein Durchsuchungsbeschluss benötigt. Dieser wird von einem Richter erlassen, lediglich wenn Gefahr in Vollzug besteht, darf die Staatsanwaltschaft oder die Polizei eine Durchsuchung anordnen. Für einen Durchsuchungsbeschluss nach § 102 StPO muss die vorgeworfene Tat so konkret wie möglich beschrieben sein und der Zweck der Durchsuchung sowie die Beweismittel, die erwartet werden aufgeführt werden.

Eine Hausdurchsuchung darf allerdings nicht zu jeder beliebigen Uhrzeit durchgeführt werden. Es gibt so genannte Unzeiten in denen aus Prinzip die Durchführung einer Hausdurchsuchung nicht erlaubt ist. Im Sommer sind in der Zeit von 21 Uhr und 4 Uhr morgens Hausdurchsuchungen verboten. Im Winter liegt diese zeitliche Sperre zwischen 21 Uhr und 6 Uhr morgens. Dabei wird unter Winter die Zeit von Oktober bis März verstanden. Auch am Wochenende sind Hausdurchsuchungen durch aus möglich. Eine Sicherheit, dass die Durchsuchung nicht in den genannten verbotenen Zeiten stattfindet gibt es nicht, denn mit einer besonderen gerichtlichen Anordnung ist auch dies möglich.

Ob die Hausdurchsuchung bei Ihnen rechtens war, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.


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Darf alles durchsucht werden?

Nach den §§ 102 ff. StPO darf eine Durchsuchung der Wohnung und auch in anderen Räumen stattfinden. Das bedeutet es dürfen alle Räume durchsucht werden, die Sie innehaben. Ob Sie tatsächlich das Hausrecht haben ist dafür irrelevant, genauso wie die Tatsache, ob Sie das Hausrecht haben oder nicht.

Neben den tatsächlichen Wohnräumen dürfen auch Betriebs- und Geschäftsräume sowie Hotelzimmer und befriedetes Besitztum durchsucht werden.

Für die Durchsuchung des Handys muss es sich bei der vorgeworfenen Tat allerdings um eine schwerere Straftat handeln. Dazu gehören zum Beispiel Mord, Steuerhinterziehung und andere der Schwere entsprechenden Straftaten.

Das Auto darf unabhängig von der vorgeworfenen Straftat durchsucht werden.

Wichtig ist, dass nur Ihre Sachen durchsucht werden dürfen und nicht die von unbeteiligten Dritten. Räume die innerhalb der Wohnung gemeinschaftlich genutzt werden, dürfen ebenfalls durchsucht werden, sofern Sie diese als Verdächtiger ebenfalls nutzen. Haben Sie Kinder, dürfen deren Kinderzimmer zwar in Augenschein genommen werden, durchsucht werden dürfen Sie aber nicht. Dasselbe gilt für Räume die allein von anderen Mitbewohnern, wie dem Ehepartner oder andere Verwandte, genutzt werden.

Sollten die Ermittlungsbeamten trotzdem vorhaben ein Zimmer zu durchsuchen, welches Sie nicht nutzen und das Ihnen auch nicht gehört, sollten Sie die Beamten darauf aufmerksam machen. Wird trotz Ihres Hinweises dieses Zimmer durchsucht, bestehen Sie darauf, dass Ihr gegebener Hinweis im Durchsuchungsprotokoll aufgenommen wird.

Sie sind der Meinung es wurde etwas durchsucht, was nicht durchsucht werden durfte? Kontaktieren Sie mich, als Rechtsanwalt für Strafrecht und gemeinsam klären wir diese Situation auf.


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Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab?

In der Regel finden Hausdurchsuchungen am frühen Morgen statt, so gehen die Beamten sicher, dass Sie auch tatsächlich zuhause sind. Die Staatsanwaltschaft händigt Ihnen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss aus. Geht es in Ihrem Fall um das Auffinden von Drogen kann es gut sein, dass neben dem Staatsanwalt, den Beamten und dem Vertreter der Stadt auch ein Drogenspürhund vor Ort ist.

Eine Hausdurchsuchung kann je nach dem Verhalten der Beteiligten unterschiedlich ablaufen, ob bei Ihnen alles ordnungsgemäß verlaufen ist, erarbeite ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen in meiner Kanzlei.


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Wie verhalte ich mich während einer Hausdurchsuchung?

Wie bereits erwähnt ist eine Hausdurchsuchung immer emotional aufwühlend, doch bleiben Sie ruhig und vor allem sagen Sie nichts! Kontaktieren Sie am besten sofort den Rechtsanwalt für Strafrecht Ihres Vertrauens. Ein Anruf bei Ihrem Rechtsanwalt darf Ihnen nicht versagt werden, solange sichergestellt ist, dass Sie andere möglicherweise mitinvolvierte Personen nicht warnen und mit diesem Anruf auch nicht die Durchsuchung behindern. Wenn Sie Ihren Anwalt informiert haben, bitten Sie die Ermittlungsbeamten vor Ort die Hausdurchsuchung zu unterbrechen und auf die Ankunft Ihres Rechtsanwalts zu warten. Bis Ihr Anwalt bei Ihnen ist, ist das oberste Gebot keine Aussage zu tätigen. Denn alles was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden, was Sie allerdings nicht sagen, kann auch nicht gegen Sie verwendet werden.

Ist es Ihnen nicht möglich Ihren Anwalt telefonisch zu erreichen, gilt weiterhin der Grundsatz tätigen Sie keine Aussagen! Bewahren Sie die Ruhe und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorzeigen. Aus dem Durchsuchungsbeschluss geht hervor, ob Sie als Verdächtiger oder als dritter Beteiligter in diesem Verfahren geführt werden. Des Weiteren erfahren Sie aus dem Beschluss welche Räume durchsucht werden dürfen und welche nicht. Denn nur die darin aufgeführten Räume dürfen auch von den Ermittlungsbeamten durchsucht werden, nicht aber die von unbeteiligten Dritten. Außerdem steht darin, wo nachgesucht wird. Wenn Sie also wissen, wo sich die gesuchten Gegenstände oder Unterlagen befinden, beschleunigen Sie das Verfahren der Durchsuchung um einiges, indem Sie diese Gegenstände oder Unterlagen an die Ermittler freiwillig herausgeben. So können Sie vermeiden, dass Ihre gesamte Wohnung durchsucht wird. Wenn Sie Berufsgeheimnisträger, also Arzt, Anwalt, Steuerberater usw., sind, empfehle ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen formal zu widersprechen. Nur so können Sie sicher gehen, dass Sie die Verschwiegenheitspflicht gegenüber Ihren Patienten/ Mandanten nicht verletzen.


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Die Auswertungen von Daten kann einige Monate dauern, in der Zeit müssen Sie auf die sichergestellten Gegenstände verzichten. In bestimmten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit die Auswertung voranzutreiben oder die Herausgabe von für Sie relevante Daten, die zum Beispiel für Ihre Arbeit unerlässlich sind, zu verlangen.

Sollten Sie in einem späteren Prozess verurteilt werden, können die Gegenstände eingezogen werden. Das bedeutet, dass Sie diese Gegenstände nicht zurückerhalten.

Stellt sich im Verlauf der Ermittlungen heraus, dass Ihre Wohnung zu Unrecht durchsucht wurde, haben Sie für die Zeit der Sicherstellung der Geräte einen Anspruch auf Entschädigung.

Wichtig ist, dass Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsberichts aushändigen lassen und diesen auf Vollständigkeit überprüfen. Denn darauf sind alle sichergestellten Gegenstände und Unterlagen aufgelistet.

Sie merken, dass Wichtigste ist Ruhe zu bewahren und keinerlei Aussagen zu treffen. Dies ist natürlich leichter gesagt, als getan. Gerne helfe ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen im Falle einer Hausdurchsuchung.

Es ist allerdings auch möglich, dass die Hausdurchsuchung in Ihrer Abwesenheit stattfindet (§106 StPO). In solch einem Fall, sollte allerdings ein Vertreter vor Ort sein, der sich ebenfalls an die oben genannten Verhaltensregeln hält.


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Brauche ich einen Anwalt?

Wie bereits des Öfteren erwähnt, ist die Situation einer Hausdurchsuchung sehr emotional und aufwühlend, damit Sie keine Aussagen tätigen, die Sie im Nachhinein nicht mehr revidieren können und die Sie stark belasten können ist es ratsam einen Anwalt für Strafrecht an seiner Seite zu haben. Dieser weiß genau, worauf bei einem Durchsuchungsbeschluss geachtet werden muss und was den Beamten vor Ort bei einer Hausdurchsuchung erlaubt ist und was nicht. Er kann Ihre Rechte bestens vertreten und sorgt dafür, dass diese auch eingehalten werden.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Hausdurchsuchung in Hannover