Rechtsanwalt personenbedingte Kündigung

Eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers kann aus vielen verschiedenen Gründen erfolgen. Unter anderem kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund personenbedingter Umstände das Arbeitsverhältnis kündigen. Doch auch dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Welche genau das sind und was Sie als Arbeitnehmer gegen solch eine Kündigung tun können erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen im folgenden Text.

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Was ist eine personenbedingte Kündigung?

Von einer personenbedingten Kündigung spricht man, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner persönlichen Fähigkeit und Eigenschaft nicht mehr in der Lage ist, zukünftig seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Vor allem müssen nachhaltig die persönlichen Fähigkeiten des Arbeitnehmers zur Durchführung der Arbeit fehlen oder gemindert sein. Das Fehlen oder die Minderung dieser Fähigkeiten muss dabei so relevant sein, dass dadurch eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber eine unzumutbare Härte darstellen würde. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn damit zu rechnen ist, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft nicht in der Lage sein wird, die vereinbarte Arbeitsleistung vollständig zu erbringen. Insofern findet eine Zukunftsprognose in Bezug auf den Zustand des Arbeitnehmers statt.

Ob es sich auch bei Ihnen um eine personenbedingte Kündigung handelt, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.


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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht, weiß ich, dass ein Gericht die Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung an folgende Punkte knüpft.

Zu nächst muss die Kündigung aufgrund einer persönlichen Eigenschaft und/ oder Lebensumstände des Arbeitnehmers erfolgen.

Des Weiteren müssen die betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers, aufgrund einer Unmöglichkeit der weiteren vertragsgemäßen Beschäftigung, erheblich beeinträchtigt sein.

Außerdem darf eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz in dem Unternehmen, auf dem sich die fehlende Eignung des Arbeitnehmers nicht negativ für den Arbeitgeber auswirkt, nicht möglich sein.

Des Weiteren muss im Vorfeld eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und denen des Arbeitgebers vorgenommen werden, damit eine personenbedingte Kündigung wirksam ist. In der Regel stellt eine Kündigung das letzte Mittel des Arbeitgebers dar, sodass zuvor festgestellt werden muss, ob gegebenenfalls mildere Maßnahmen zur Behebung der betrieblichen Beeinträchtigung dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung stünden. Vor allem sind die nachfolgenden Punkte bei der Abwägung zu berücksichtigen, zum einen die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers sowie sein bisheriges Verhalten und sein Alter. Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht habe ich es in der Praxis schon erlebt, dass Gerichte eine Abwägung zugunsten des Arbeitgebers annehmen, wenn der Arbeitnehmer keine Arbeitserlaubnis hat, ihm aufgrund einer Straftat eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren auferlegt wurde oder ihm eine behördliche Erlaubnis fehlt.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, überprüfe ich gern für Sie, ob in Ihrem individuellen Fall die Voraussetzungen einer personenbedingten Kündigung vorliegen.


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Was kann zu einer personenbedingten Kündigung führen?

Eine personenbedingte Kündigung kann aus vielen unterschiedlichen Gründen erfolgen. Zu einer negativen Prognose können viele verschiedene Eigenschaften und Lebensumstände führen. Eine negative Prognose bedeutet in solch einem Fall, dass der Arbeitnehmer aufgrund von Eigenschaften oder Lebensumständen seine arbeitsvertraglichen Pflichten zukünftig nicht mehr erfüllen kann oder aufgrund dessen in Zukunft nicht mehr vertragsgemäß beschäftigt werden kann.

Ein solcher Lebensumstand kann zum Beispiel sein, dass eine behördliche Erlaubnis zur Berufsausübung verloren geht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein angestellter Kraftfahrer aufgrund einer privaten Trunkenheitsfahrt, außerhalb seines Dienstes, seine Fahrerlaubnis verliert und deshalb nicht mehr als Kraftfahrer eingesetzt werden kann. Oder aber wenn ein angestellter Rechtsanwalt seine Zulassung zur Anwaltschaft verliert oder ein angestellter Arzt seine Approbation.

Ein weiterer Grund für eine personenbedingte Kündigung kann eine lange Haftstrafe des Arbeitnehmers sein. Wird der Arbeitnehmer aufgrund einer außerhalb seiner Dienstzeit begangenen Straftat zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, kann er konsequenter Weise während dieser Zeit seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachkommen und somit seiner Pflicht aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommen.

Zu einer personenbedingten Kündigung kann es auch kommen, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seines Dienstes eine Straftat begeht, welche seine persönliche Eignung in Frage stellt. Also wenn z.B. ein Kraftfahrer bei einer privaten Fahrt für einen Unfall verantwortlich ist und dann Fahrerflucht begeht, sich also wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar macht. Ein weiteres Beispiel dafür ist ein bei der Staatsanwaltschaft angestellter Gerichtshelfer, der einen Ladendiebstahl begeht und sich somit wegen Diebstahls strafbar macht.

Ein weiterer Grund kann auch eine andauernde erhebliche individuelle Leistungsschwäche des Arbeitnehmers sein. Davon ist auszugehen, wenn die Leistung des Arbeitnehmers für eine gewisse Dauer hinter denen vergleichbarer Arbeitnehmer erheblich zurückbleiben, so dass es dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann das Arbeitsverhältnis in der Zukunft aufrecht zu erhalten.

Ob auch in Ihrem individuellen Fall ein Grund für eine personenbedingte Kündigung vorliegt, überprüfe ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, in einem persönlichen Gespräch gern gemeinsam mit Ihnen in meiner Kanzlei.


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Muss zuvor eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer vor einer personenbedingten Kündigung nicht abmahnen.

Im Gegensatz zu der verhaltensbedingten Kündigung stützt sich eine personenbedingte Kündigung nicht auf einer Prognose, dass der Arbeitnehmer in Zukunft seine vertraglichen Pflichten verletzen wird. Aus diesem Grund ist im Vorfeld einer personenbedingten Kündigung eine Abmahnung kein milderes Mittel, um auf eine Verletzung von Vertragspflichten zu reagieren.

Denn bei einer personenbedingten Kündigung wird dem Arbeitnehmer nicht vorgeworfen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt zu haben. Denn individuelle Mängel, die in der Person liegen wie z.B. die Entziehung einer behördlichen Erlaubnis, die zur Ausführung der beruflichen Tätigkeit erforderlich ist, kann dem Arbeitnehmer nicht als Verletzung des Arbeitsvertrages vorgeworfen werden.

Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht, kann ich aus der Praxis sagen, dass es in der Regel nicht zu einer vorherigen Abmahnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kommt.

Doch Ausnahmen bestätigen die Regel und diese gibt es auch im Falle der personenbedingten Kündigung. Denn wenn neben dem individuellen Mangel auf Seiten des Arbeitnehmers gleichzeitig auch eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer vorliegt, ist auch vor einer personenbedingten Kündigung eine Abmahnung durch den Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer auszusprechen. Ein Fall so einer Ausnahme liegt beispielsweise dann vor, wenn der Arbeitnehmer eine Alkoholkrankheit hat und aufgrund dessen eine Vertragsstörung vorliegt und der Arbeitnehmer aber eine Therapie dauerhaft verweigert.

Ob auch in Ihrem Fall eine Ausnahme vorliegt und deshalb eine Abmahnung im Vorfeld notwendig ist, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.  


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Was kann ich gegen eine personenbedingte Kündigung tun?

Wenn Sie, als Arbeitnehmer, eine personenbedingte Kündigung erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Dabei ist es jedoch sehr wichtig, dass diese Klage binnen drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens beim zuständigen Arbeitsgericht eingelegt werden muss. Wenn diese Frist verstrichen ist, ohne dass eine Kündigungsschutzklage eingereicht wurde, wird die Kündigung als von Anfang an wirksam angesehen.

Um die Frist einzuhalten und auch eine rechtlich richtige Klage einzureichen, empfehle ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, sich einen erfahrenen Anwalt im Arbeitsrecht an die Seite zu holen.

Ob eine Kündigungsschutzklage auch in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, erörtere ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.


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Welche Folgen hat die personenbedingte Kündigung?

Zum einen folgt aus einer Kündigung, die wirksam geworden ist, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Eine Sperre beim Arbeitslosengeld hat der gekündigte Arbeitnehmer in der Regel bei einer personenbedingten Kündigung nicht zu befürchten. Denn eine solche Sperre wird normalerweise nur verhängt, wenn die Kündigung aufgrund eines Fehlverhalten des Arbeitnehmers erfolgt ist.

Welche Folgen eine personenbedingte Kündigung für Sie individuell noch haben kann, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Sie merken das Thema personenbedingte Kündigung verlangt einiges an Detailwissen. Wenn Sie noch eine Frage zu diesem Thema haben oder aber eine persönliche Beratung zu diesem Thema wünschen, dann melden Sie sich gern in meiner Kanzlei.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt personenbedingte Kündigung in Hannover