Unfallhergang

Schadensteilung bei ungeklärtem Unfallhergang

Berlin (DAV). Kann nicht geklärt werden, warum sich ein Unfall ereignete, tragen die Unfallbeteiligten den Schaden anteilig. Bei einem Auffahrunfall spricht der Anscheinsbeweis [ … ]

  30. Oktober 2012
  Kategorie: Verkehrsrecht