Betriebsrat hat trotz Internet Anspruch auf Fachzeitschrift

Arbeitgeber müssen normalerweise ihrem Betriebsrat eine Fachzeitschrift im Arbeitsrecht zur Verfügung stellen. Dem steht eine Internetverbindung gewöhnlich nicht entgegen.

Vorliegend verlangte ein Betriebsrat von einem Unternehmen, dass er auf Kosten des Betriebes eine Fachzeitschrift im Arbeitsrecht abonnieren kann. Das Abonnement war für einen Preis in Höhe von 142,20 Euro erhältlich. Doch der Arbeitgeber weigerte sich. Nach seiner Auffassung sei die Lektüre einer Fachzeitschrift nicht erforderlich, weil der Betriebsrat auf einen von ihm bereitgestellten Internetanschluss zurückgreifen könne. Darüber könne sich der Betriebsrat hinreichend auf dem Laufenden halten. Doch der Betriebsrat gab sich damit nicht zufrieden und zog vor Gericht.

Das Bundesarbeitsgericht stellte sich auf die Seite des Betriebsrates. Die Richter entschieden mit Beschluss vom 19.03.2014 – 7 ABN 91/13 -, dass der Betriebsrat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf kostenlose Bereitstellung der Fachzeitschrift hat. Es handele sich nämlich um ein „erforderliches Sachmittel“ im Sinne von § 40 Abs. 2 BetrVG. Daran ändert hier auch nichts, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat einen Internetanschluss zur Verfügung stellt. Zwar werden im Internet auch viele juristische Informationen bereitgestellt. Gerade Betriebsräte als juristische Laien sind aber oftmals nicht in der Lage, hier die zuverlässigen Quellen zu erkennen. Demgegenüber kann man bei bekannten juristischen Fachzeitschriften eher auf die Richtigkeit der redaktionell aufbereiteten Inhalte vertrauen.

Diese Entscheidung ist zu begrüßen. Denn vor allem Laien sind bei Informationen aus dem Internet häufig überfordert. Gerade im Hinblick auf die Aktualität muss man im Internet aufpassen. Denn diese ist dort längst nicht immer so gewährleistet, wie es den Anschein hat. Arbeitgeber dürfen hier nicht auf Kosten ihrer Betriebsräte sparen.

  14. April 2014
  Kategorie: Arbeitsrecht