Arbeitsrecht: Krank im Urlaub

Wenn Sie als Arbeitnehmer während Ihres Urlaubs krank werden, haben Sie bestimmte Rechte, die es zu beachten gilt.

Laut dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf den Erhalt ihres vollen Entgeltes, wenn sie während des Urlaubs erkranken. Das heißt, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihnen weiterhin Ihr volles Gehalt zu zahlen, auch wenn Sie während des Urlaubs krank werden und nicht arbeiten können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen müssen, dass Sie erkrankt sind und den Urlaub abbrechen müssen. Auch hierbei ist es ratsam, dies schriftlich zu dokumentieren, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber verlangt, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen, um Ihre Erkrankung zu bestätigen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Ihr Arbeitgeber kein Recht hat, die Kosten für ein solches Attest von Ihnen zu verlangen. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihr Entgelt für den krankheitsbedingt abgebrochenen Urlaub von Ihrem Arbeitgeber zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu kontaktieren. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie das Entgelt erhalten, auf das Sie Anspruch haben.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass Sie Ihren krankheitsbedingt abgebrochenen Urlaub nachholen können, wenn Sie wieder gesund sind. Dies ist jedoch in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber und unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu regeln. Sollten Sie während Ihres Urlaubs länger krank werden und nicht in der Lage sein, Ihre Arbeit wieder aufzunehmen, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum (meist 6 Wochen). Wenn Sie nach Ablauf dieses Zeitraums immer noch krank sind, kann es sein, dass Sie Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenversicherung haben. Es ist wichtig, sich hierüber im Voraus zu informieren und alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, auf die Sie Anspruch haben.

Es ist auch wichtig, dass Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Krankheit und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, ein ärztliches Attest vorzulegen, um Ihre Erkrankung zu bestätigen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Ihr Arbeitgeber kein Recht hat, die Kosten für ein solches Attest von Ihnen zu verlangen. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihr Entgelt für den krankheitsbedingt abgebrochenen Urlaub oder Lohnfortzahlung zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu kontaktieren. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie das Entgelt erhalten, auf das Sie Anspruch haben. Es ist auch wichtig, dass ein Anwalt Ihnen helfen kann, Ihre Ansprüche gegenüber der Krankenversicherung oder anderen Institutionen geltend zu machen.

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  18. Januar 2023
  Kategorie: Arbeitsrecht