Rechtsanwalt falsche uneidliche Aussage

Gerichte und auch Behörden müssen in einem Strafverfahren den Sachverhalt, der zum Strafverfahren geführt hat, wahrheitsgemäß und lückenlos rekonstruieren, um ein richtiges Urteil fällen zu können. Daher können Aussagen von Zeugen von hoher Bedeutung sein. Damit sich das Gericht auf die Richtigkeit einer Aussage verlassen kann, hat der Gesetzgeber eine falsche uneidliche Aussage unter Strafe gestellt. Was Sie zum Thema falsche uneidliche Aussage wissen müssen und was Sie bei Ihrer Aussage vor dem Gericht beachten müssen, erläutere ich Ihnen im folgenden Text.

Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Strafsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Was sind Aussagedelikte?

Aussagedelikte sind strafrechtliche Tatbestände, die entstehen, weil unwahre Behauptungen im Rahmen eines gerichtlichen oder gerichtsähnlichen Verfahren entstehen, da ein Zeuge, ein Sachverständiger oder eine andere Partei ihrer Wahrheitspflicht nicht nachkommt.

Wann macht man sich wegen falscher uneidlicher Aussage strafbar?

Wegen falscher uneidlicher Aussage nach § 153 Strafgesetzbuch (StGB) macht man sich strafbar, wenn man vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger eine Falschaussage macht.

Eine Vollendung der Tat liegt vor, wenn die Vernehmung des Aussagenden abgeschlossen ist. Das heißt, wenn der Aussagenden seine Aussage abgeschlossen hat, keine weiteren Fragen von den Verfahrensbeteiligten an Ihn gerichtet werden und der Richter signalisiert, dass er den Aussagenden entlässt.

Wenn der Aussagende sich oder einen Angehörigen schützten wollte, spricht man von einem so genannten Aussagenotstand. Liegt ein solcher Notstand vor, kann von einer Strafe abgesehen werden oder die Strafe kann gemildert werden.

Wichtig zu beachten ist auch, dass eine versuchte falsche uneidliche Aussage nicht strafbar ist.

Ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, erkläre ihnen gern in einem persönlichen Gespräch, ob auch Sie sich wegen der falschen uneidlichen Aussage strafbar gemacht haben oder nicht.


Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Strafsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Was macht eine Aussage zu einer falschen Aussage?

Eine Aussage wird falsch, wenn sie objektiv betrachtet nicht der Realität entspricht. Maßgeblich für diese Beurteilung ist dabei der Sachverhalt wie er wirklich stattgefunden hat. Das bedeutet die subjektive Vorstellung des Aussagenden ist für die Beurteilung irrelevant. Widerspricht also die Aussage der Realität, handelt es sich um eine Falschaussage.

Wichtig zu beachten ist, dass alle Angaben, die Teil der Vernehmung sind, der Wahrheitspflicht unterliegen. Dazu gehören zum einen die Angaben zur Person und auch das Beweisthema. Jedoch besteht durchaus die Möglichkeit, dass durch Fragen des Gerichts oder anderer Prozessbeteiligter der Verfahrensgegenstand erweitert wird. Das hat wiederrum zur Folge, dass sich die Aussagepflicht und damit die Wahrheitspflicht innerhalb eines Strafprozesses auf sämtliche Tatsachen bezieht, die mit der Tat zusammenhängen.

Die Aussage- und damit auch die Wahrheitspflicht bedeutet also, dass über sämtliche Tatsachen, die mit dem Beweisthema zusammenhängen und damit für das Gericht entscheidungsrelevant sind, eine Auskunft erteilt werden muss. Werden solche relevanten Tatsachen verschwiegen, ist die Aussagen nicht vollständig und dementsprechend falsch.

Eine andere Situation ist gegeben, wenn der Aussagende seine Aussage verweigert und demnach nichts sagt. Denn dann ist eine Aussage auch nicht falsch.

Werden lediglich Vermutungen verschwiegen, folgt daraus keine falsche Aussage. Denn eine Vermutung ist keine Tatsache und da der Aussagende nicht nach Vermutungen gefragt wird, ist er auch nicht verpflichtet diese zu äußern. Wenn sich der Aussagende spontan äußert (sog. Spontanäußerung) und zwar zu Themen, die über den Verfahrensgegenstand hinausgehen, dann sind diese Äußerungen nur von der Wahrheitspflicht erfasst, wenn der zuständige Richter diese in einer nachträglichen Erweiterung des Beweisthemas bestätigt.

Ob es sich auch in Ihrem Fall um eine Falschaussage handelt, erkläre ich als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.


Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Strafsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Kann sich jeder wegen falscher uneidlicher Aussage strafbar machen?

Nicht jeder kann sich wegen falscher uneidlicher Aussage strafbar machen. Als Täter für diese Straftat kommen nur Zeugen und Sachverständige in Betracht. Beschuldigte in einem Strafprozess können sich nur wegen Meineid nach § 154 StGB strafbar machen. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht, weiß ich, dass oft die Zeugen, die mit dem Beschuldigten verwandt sind, aufgrund einer Aussagesituation in eine besondere Konfliktsituation kommen. Zwar haben diese Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht, davon machen aber viele keinen Gebrauch, weil sie denken ihrem Angehörigen mit einer Aussage weiterzuhelfen. Daher empfiehlt es sich in der Regel auf verwandte Zeugen zu verzichten.

Welche Zeugen in Ihrem Fall ratsam sind und auf welche Sie lieber verzichten sollten, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern vor Ort in meiner Kanzlei.

Was ist eine zuständige Stelle?

Der Gesetzgeber versteht unter einer zuständigen Stelle ein Gericht, das unter staatlicher Autorität die Aufgabe der Rechtsprechung erfüllt und das als inländische Behörde. Weitere zuständige Stellen sind Behörden, die allgemein dazu befugt sind, Eide abzunehmen sowie das Bundespatentamt und der Notar.

Das bedeutet weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei sind zuständige Stellen, sodass eine falsche uneidliche Aussage vor ihnen nicht zu einer Strafbarkeit führt.

Ob auch Sie Ihre Aussage vor einer zuständigen Stelle gemacht haben, erkläre ich als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.


Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Strafsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Kann man seine Aussage berichtigen?

Der Gesetzgeber hat mit § 158 StGB eine Möglichkeit geschaffen, mit der falsche Aussagen berichtigt werden können. Eine solche Berichtigung liegt vor, wenn eine falsche Aussage durch eine richtige Aussage ersetzt wird. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Berichtigung. Der richtige Zeitpunkt liegt vor, wenn die neue Aussage bei der Entscheidung noch berücksichtigt werden kann, für einen anderen noch keine Nachteile aus der Straftat entstanden sind und es noch nicht zu einer Anzeige oder einem Ermittlungsverfahren gegen den aussagenden Täter gekommen ist.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht berate ich Sie gern persönlich darüber, ob in Ihrem Fall eine Berichtigung noch möglich ist oder nicht.

Sie merken auch bei einer Aussage kann man einiges falsch machen und sich mit einer falschen uneidlichen Aussage strafbar machen. Wenn Sie noch fragen zu diesem Thema haben oder aber eine Beratung dazu wünschen, dann kontaktieren Sie mich gern in meiner Kanzlei.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt falsche uneidliche Aussage in Hannover