Rechtsanwalt Beschlagnahme

Fremde Menschen durchsuchen die eigene Wohnung und nehmen dann auch noch private Gegenstände mit. So ganz wohl ist einem bei diesem Gedanken nicht, denn eigentlich ist die Wohnung doch grundrechtlich geschützt. Aber dennoch dürfen Ermittlungsbehörden genau das. Was Sie bei einer Beschlagnahme Ihrer Sachen beachten müssen, was Sie dagegen tun können und was Sie sonst noch zu diesem Thema wissen müssen, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen im folgenden Text.

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Was ist eine Beschlagnahme?

Die Beschlagnahme ist ein so genanntes Zwangsmittel, welches in einem Ermittlungsverfahren angewendet werden kann. Dabei werden Gegenstände, die für die strafrechtlichen Ermittlungen von Bedeutung sind und als Beweismittel genutzt werden sollen, sichergestellt werden. Dies geschieht um die Vernichtung oder Weiterverwertung der Beweismittel zu verhindern. Eine Beschlagnahme findet nur statt, wenn die Person, die die Gestände in Gewahrsam hat, sie nicht freiwillig herausgibt. Werden die Gegenstände freiwillig herausgegeben, handelt es sich nur um eine Sicherstellung der Gegenstände.

Ob es sich auch in Ihrem Fall um eine Beschlagnahme oder eine Sicherstellung handelt, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.

Wann ist eine Beschlagnahme erlaubt?

Eine Beschlagnahme ist zulässig, wenn ein Anfangsverdacht gegen denjenigen, bei dem durchsucht wird, vorliegt. Ein solcher Anfangsverdacht ist zu bejahen, wenn aufgrund tatsächlicher konkreter Anhaltspunkte eine Straftat nach kriminalistischer Erfahrung möglich ist. Des Weiteren muss die Beschlagnahme verhältnismäßig sein, da es sich bei einer Beschlagnahme um einen Grundrechtseingriff handelt. Das bedeutet, die Beschlagnahme muss einen öffentlichen Zweck verfolgen, sie muss geeignet sein diesen Zweck zu erreichen und dann muss sie noch erforderlich und angemessen sein. Damit soll erreicht werden, dass der Staat nur in die Grundrechte des Bürgers eingreift, wenn dies auch wirklich notwendig ist. Für die Beschlagnahme bedeutet das konkret, dass der Umfang der Beschlagnahme immer im angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und auch der Stärke des Tatverdachts stehen muss.

Ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, prüfe gern in einem persönlichen Gespräch für Sie, ob die Beschlagnahme in Ihrem individuellen Fall zulässig war oder nicht.


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Wer ordnet eine Beschlagnahme an?

Nicht jeder darf einfach entscheiden, dass eine Beschlagnahme durchgeführt wird. Die Beschlagnahme muss von einem Richter angeordnet werden. Besteht jedoch Gefahr in Verzug dürfen auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen eine Beschlagnahme anordnen. Handelt es sich um eine Pressesache oder Postbeschlagnahme darf auch bei Gefahr in Verzug nur der Richter eine Beschlagnahme anordnen.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht prüfe ich gern, ob die Anordnung der Beschlagnahme in Ihrem Fall ordnungsgemäß war.

Wie lange dauert eine Beschlagnahme?

Die Dauer einer Beschlagnahme ist unterschiedlich. Denn es ist vom Sicherungszweck abhängig, wie lange ein Beweismittel im Gewahrsam der Behörde bleibt. Beendet wird die Beschlagnahme aber auf jeden Fall, wenn in dem jeweiligen Verfahren ein rechtskräftiges Urteil existiert. Dann wird der Gegenstand an den letzten Gewahrsamsinhaber herausgegeben.

Gern erörtere ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, mit Ihnen, ob die Möglichkeit besteht, die beschlagnahmten Gegenstände heraus zu verlangen.

Was sind Beweismittel?

Im Grunde können alle Gegenstände ein Beweismittel sein. Entscheidend ist allerdings, dass die Gegenstände einen unmittelbaren oder mittelbaren Rückschluss auf die Umstände oder sogar die Begehung der Tat erlauben. Daher kommen vor allem bewegliche Sachen als Beweismittel in Frage. Also zum Beispiel die Kleidung des Beschuldigten, aber auch Gegenstände die für die Tat genutzt wurden oder auch Schriftstücke die im Vorfeld versendet wurden. Auch der Tatort selbst kann als unbewegliche Sache ein Beweismittel darstellen. Zudem können auch nicht greifbare Sachen, wie beispielsweise gespeicherte Daten oder Dokumente als Beweismittel dienen.

Ob es sich auch in Ihrem Fall um Beweismittel handelt, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort.


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Was darf nicht mitgenommen werden?

Es dürfen längst nicht alle beliebigen Gegenstände beschlagnahmt werden. Denn Gegenstände mit deren Verwendung ein Zeugnisverweigerungsrecht umgangen wird, dürfen nicht beschlagnahmt werden. Solche beschlagnahmefreien Gegenstände sind zum Beispiel Schriftstücke zwischen dem Beschuldigten und einer zeugnisverweigerungsberechtigten Person, wie beispielsweise seinem Strafverteidiger. Aber auch die Unterlagen des Anwalts für Strafrecht oder andere Sachen auf die sich ein Zeugnisverweigerungsrecht bezieht, sind von der Beschlagnahme ausgenommen.

Werden bei der Durchsuchung Handys, SIM-Karten oder Laptops aber auch Festplatten gefunden, dürfen diese von der Ermittlungsbehörde mitgenommen werden. Wurden Daten gespeichert, weil ein Kommunikationsvorgang abgeschlossen ist, so wie es bei E-Mails oder SMS der Fall ist, dürfen diese Daten auch im Rahmen einer Beschlagnahme als Beweismittel verwertet werden. Bei einer Durchsuchung dürfen die Ermittlungsbeamten auch das gesamte E-Mail-Postfach des Beschuldigten durchsuchen.

Beschlagnahmt werden dürfen auch Gegenstände, die eingezogen werden könne. Eine Möglichkeit, die der Gesetzgeber geschaffen hat, ist ein so genannter Vermögensarrest.

Welche Gegenstände in Ihrem konkreten Fall mitgenommen werden durften und welche nicht, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort in meiner Kanzlei.


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Wie sollte ich mich verhalten?

Wichtig ist es, auch wenn es in dieser Situation verständlicherweise schwerfällt, die Ruhe zu bewahren. Machen Sie keine Aussage, das Einzige was Sie den Beamten sagen, sofern sie dazu aufgefordert werden, sind die Angaben zu Ihrer Person. Als Beschuldigter eines Strafverfahrens sind Sie nicht dazu verpflichtet aktiv an der Sachverhaltsermittlung mitzuwirken, leisten Sie aber auch keinen Widerstand während der Durchsuchung und machen Sie keine Aussage.

Sie sollten sich unbedingt den richterlichen Beschlagnahmebeschluss zeigen lassen und ihn gründlich durchlesen. Kann Ihnen kein Beschlagnahmebeschluss vorgelegt werden, fragen Sie die Beamten warum Gefahr in Verzug bestehe und ob zuvor ein Richter oder ein Staatsanwalt telefonisch kontaktiert und befragt worden ist.

Dann sollten Sie umgehend Ihren Anwalt für Strafrecht kontaktieren und ihm die Situation vor Ort schildern. Der Beschlagnahme sollte dann ausdrücklich widersprochen werden. Achten Sie darauf, dass Ihr Widerspruch von den Beamten protokolliert wird. Sie müssen wissen, dass Sie die Beschlagnahme auch mit einem Widerspruch nicht verhindern können, aber damit ist der Ermittlungsrichter dazu gezwungen einen Bestätigungsbeschluss zu erlassen. Dieser kann im späteren Verfahren von Ihrem Anwalt für Strafrecht angefochten werden. Außerdem sollten Sie eine Durchschrift von dem Protokoll verlangen, ist dies nicht möglich, können Sie auch mit Ihrem Handy ein Foto von dem Protokoll machen.

Welches Verhalten Ihnen in Ihrer Situation noch helfen kann, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.


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Was kann ich gegen eine Beschlagnahme tun?

Wenn der Beschuldigte der Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei widersprochen hat, muss ein Richter binnen drei Tage über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme entscheiden. Wurde nicht widersprochen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf richterliche Überprüfung zu stellen (vgl. § 98 Abs.2 S.2 Strafprozessordnung). Hat ein Richter die Beschlagnahme angeordnet, kann dagegen eine Beschwerde nach § 304 StPO eingereicht werden.

Zudem kann auch ein Antrag auf Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände gestellt werden. Das ist möglich, wenn die Beschlagnahme unrechtmäßig war oder aber der Zweck der Beschlagnahme nicht mehr besteht.

Welche individuellen Möglichkeiten in Ihrem Fall noch bestehen, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.

Sie merken das Thema Beschlagnahme ist kein einfaches Thema und in dieser doch nicht leichten Situation kann es durch aus schwer fallen die Ruhe zu bewahren, wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben oder aber eine Beratung dazu wünschen, dann kontaktieren Sie mich gern in meiner Kanzlei.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Beschlagnahme in Hannover