Rechtsanwalt Befangenheitsantrag

Ein Strafverfahren soll auch für den Beschuldigten fair sein. Dies besagt bereits der Grundsatz des fairen Verfahrens, welcher auch im Grundgesetz in Artikel 2 Abs.1 verankert ist. Nichts desto trotz kann der Angeklagte das Gefühl bekommen, dass der für sein Verfahren zuständige Richter bereits voreingenommen ist, weil zum Beispiel private Verhältnisse zu anderen Verfahrensbeteiligten bestehen. Um den Angeklagten aus solch einer Situation heraus zu holen, besteht die Möglichkeit einen Antrag wegen Befangenheit zu stellen. Was Sie dafür wissen müssen und was sie dabei beachten müssen, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen im folgenden Text.

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Wann liegt Befangenheit vor?

Wann die Besorgnis der Befangenheit besteht ist immer eine Einzelfallentscheidung. Um diese zu bejahen, sind verschiedene Punkte zu betrachten. Zum einen kann eine Befangenheit aufgrund persönlicher Verhältnisse des Richters bejaht werden. Zu diesen persönlichen Verhältnissen gehören zum Beispiel seine Religion, sein Geschlecht oder aber auch seine Weltanschauung. Wenn dienstliche oder persönliche Beziehungen bestehen und diese eine gewisse Stärke aufweisen, können auch diese dazu führen, dass die Besorgnis der Befangenheit bejaht wird. Ein Befangenheitsantrag kann auch erfolgreich sein, wenn Zweifel an der Rechtstreue und an seiner rechtlichen Gesinnung bestehen.

Die Mitwirkung an Vorentscheidungen stellen grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund dar. Dies ist damit zu begründen, dass sonst eine vorherige Verurteilung des Angeklagten durch einen Richter faktisch immer einen Ausschlussgrund darstellen würde. Eine andere Situation liegt jedoch vor, wenn eine Festlegung des Richters in dem vorherigen Verfahren erfolgte und wenn sich diese vorherige Entscheidung als willkürlich herausstellt oder die Entscheidung unsachliche Werturteile über den Angeklagten beinhaltet.

Ein Ablehnungsgrund liegt ebenfalls nicht vor, wenn der Befangenheitsantrag auf Sachentscheidungen wie zum Beispiel die Terminierung oder die Ablehnung von Anträgen gestützt wird. Denn auch in so einem Fall, muss sich die richterliche Entscheidung letztlich als willkürlich herausstellen und es muss erkennbar sein, dass der Richter schon vor der Beweisaufnahme eine gefestigte Meinung bezüglich der Schuld des Angeklagten hat.

Als Anwalt für Strafrecht weiß ich aus der Praxis, dass die meisten Anträge wegen Befangenheit sich auf die Äußerungen des Richters beziehen, die dieser während der Hauptverhandlung tätigt. In so einem Fall kann die Befangenheit begründet sein, wenn es zu besonders groben und unsachlichen Aussagen gegenüber dem Angeklagten kommt und er ihn zu einer Aussage drängt oder gar auffordert ein Geständnis abzulegen. Außerdem können auch Anmerkungen von Seiten des Richters auf einen möglicherweise eintretenden Verfahrensausgang oder die Folgen eines abgelegten Geständnisses die Besorgnis der Befangenheit begründen.

Neben diesen beschriebenen Gründen hat der Gesetzgeber auch gesetzlich Gründe festgelegt, wann eine Befangenheit vorliegt. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Richter selbst der Verletzte in dem jeweiligen Verfahren ist oder wenn er mit dem Beschuldigten verheiratet ist oder mit ihm in einer Lebenspartnerschaft lebt. Aber auch wenn der Richter mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert ist oder selbst in der Sache als Zeuge oder Sachverständiger vernommen wurde, liegt ein gesetzlicher Ablehnungsgrund und damit Befangenheit vor.

Welche Gründe in Ihrem individuellen Fall vorliegen, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in einem gemeinsamen Gespräch in meiner Kanzlei.


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Wer kann einen Antrag wegen Befangenheit stellen?

Das Recht einen Antrag wegen Befangenheit zustellen, haben der Beschuldigte, der Privatkläger und auch die Staatsanwaltschaft. Daneben kann auch der Nebenkläger einen solchen Antrag stellen. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht, weiß ich, dass auch dem Verletzten einer Straftat unabhängig von der Stellung des Nebenklägers im Zusammenhang mit dem Adhäsionsverfahren ein Recht auf einen Antrag wegen Befangenheit zuerkannt wurde. Der Verteidiger und der Anwalt als Beistand des Privatklägers haben keine eigenes Recht einen Antrag auf Befangenheit zustellen.

Gern erläutere ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei, ob auch Sie einen Antrag wegen Befangenheit stellen können oder nicht.

Wann kann ein Antrag wegen Befangenheit gestellt werden?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Richter wegen Befangenheit abgelehnt werden kann, wenn ein Grund besteht, welcher geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Das hat zur Folge, dass der Richter nicht tatsächlich befangen sein muss, jedoch kann ein solcher Grund auch nicht nur auf der subjektiven Empfindung des Betroffenen beruhen. Daher ist die Voraussetzung für einen erfolgreichen Befangenheitsantrag, dass es Grund zur Annahme gibt, dass der Richter sich schon im Vorfeld bezüglich der Schuld- und Straffrage entschieden hat. Entscheiden ist dafür, das Verhalten des Richters, welches nach außen hin erkennbar wird.

Die Besorgnis der Befangenheit kann nicht dadurch begründet werden, dass der Angeklagte durch unangemessenes Verhalten oder durch unangebrachte Äußerungen oder Bemerkungen im laufenden Verfahren den vorsitzenden Richter gegen sich aufbringt. Führt der Angeklagte die Besorgnis der Befangenheit schuldhaft selbst herbei, so ist ein Antrag wegen Befangenheit fast aussichtslos.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht, erörtere ich gern gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch, ob auch in Ihrem Fall ein Antrag auf Befangenheit gestellt werden kann. 


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Bis wann kann man einen solchen Antrag stellen?

Einen Antrag wegen Befangenheit kann man nicht ewig stellen. Ein solcher Antrag kann nur bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse gestellt werden. Handelt es sich um eine Rechtsmittelinstanz, kann der Antrag bis zum Beginn des Vortrags des Berichterstatters gestellt werden. Tritt der Grund für die Besorgnis der Befangenheit erst später ein, so muss dieser Grund unverzüglich geltend gemacht werden. So hat es der Gesetzgeber in § 25 Strafprozessordnung (StPO) festgelegt. Ein Antrag kann nach dem letzten Wort des Angeklagten nicht mehr gestellt werden, jedoch ist ihm eine gewisse Zeit einzuräumen, in der er über sein weiteres Vorgehen nachdenken und sich gegebenenfalls auch mit seinem Verteidiger besprechen kann und auch den Antrag verfassen kann. Treten die Ablehnungsgründe außerhalb der Hauptverhandlung auf, so kann ein Ablehnungsantrag bis zur Urteilsverkündung gestellt werden.

Ob auch Sie noch einen Antrag auf Befangenheit stellen können, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.

Wann sollte man einen Befangenheitsantrag stellen?

Ob man einen Antrag wegen Befangenheit tatsächlich stellen sollte, hängt immer vom Einzelfall ab und den daraus resultierenden Folgen. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht, weiß ich, dass es auch durch aus sinnvoll sein kann, keinen Antrag zu stellen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man davon ausgehen kann, dass das Verfahren einen positiven Ausgang haben wird. Gleichzeitig kann ein zu Unrecht abgewiesener Befangenheitsantrag eine mögliche Revision absichern, da dies einen absoluten Revisionsgrund darstellt. Daher ist in die Überlegungen eines Befangenheitsantrags auch der Gedanke eines möglichen Rechtsmittels einzubeziehen.

Ob ein Befangenheitsantrag in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort.


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Was passiert nach der Antragstellung?

Wenn ein Antrag wegen Befangenheit gestellt wurde, muss sich der jeweilige Richter in einer dienstlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen äußern. Ohne dass der betroffene Richter daran mitwirkt, entscheidet dann derselbe Spruchkörper des Gerichts über den Antrag. Dabei wird auch die dienstliche Stellungnahme des Richters beachtet.

Wie es in Ihrem individuellen Fall nach der Stellung des Antrags weitergeht, erörtere ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.

Was kann man tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wenn ein Antrag wegen Befangenheit per Beschluss wegen Unzulässigkeit verworfen oder wegen Unbegründetheit zurückgewiesen wird, kann gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde eingereicht werden (§ 28 Abs.2 S.1 StPO). Wenn die Entscheidung allerdings einen erkennenden Richter betrifft, kann dieser nur zusammen mit dem Urteil angefochten werden.

Sie merken das Thema Befangenheitsantrag erfordert einiges an Expertise und Detailwissen, wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder aber eine Beratung dazu wünschen, dann kontaktieren Sie mich gern in meiner Kanzlei.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Befangenheitsantrag in Hannover