Rechtsanwalt Bewährung
Ins Gefängnis zu müssen ist für viele unvorstellbar. Getrennt von der Familie und von Freunden und dem gesamten sozialen Umfeld. Daher ist für viele, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden die Frage nach der Aussetzung auf Bewährung am wichtigsten. Wann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, was das überhaupt bedeutet und was dabei alles beachtet werden muss, das erkläre ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen im folgenden Text.
- Was ist eine Bewährungsstrafe?
- Warum gibt es die Bewährungsstrafe?
- Wann kann man eine Bewährungsstrafe bekommen?
- Was meint man mit der Bewährungszeit?
- Was kann mit der Bewährung noch auferlegt werden?
- Wann bekommt man einen Bewährungshelfer?
- Kann die Bewährung widerrufen werden?
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Was ist eine Bewährungsstrafe?
Bewährungsstrafe bedeutet, dass eine Freiheitsstrafe nicht in einer Justizvollzugsanstalt abgesessen werden muss, sondern die Strafe wird auf Bewährung ausgesetzt. Das hat zur Folge, dass der Verurteilte weiterhin sein gewohntes Leben führen kann und dies auch in seinem gewohnten Umfeld tun kann. Das bedeutet nicht, dass man freigesprochen wurde, der Strafausspruch bleibt bestehen, lediglich die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird ausgesetzt.
Ob es sich auch bei Ihrer Verurteilung um eine Bewährungsstrafe handelt, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Warum gibt es die Bewährungsstrafe?
Mit einer Bewährungsstrafe soll der Verurteilte gewarnt werden. Ihm soll zum einen mit der Freiheitsstrafe verdeutlicht werden, dass er eine nicht unerhebliche Straftat begangen hat. Dennoch soll er auch die Chance erhalten sein Verhalten zu ändern und sich in der Zukunft an die bestehenden Gesetze zu halten. Außerdem soll so auch die Resozialisierung des Verurteilten gefördert werden.
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Wann kann man eine Bewährungsstrafe bekommen?
Eine Bewährungsstrafe ist nur bei einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich. Verhängt das Gericht eine Freiheitsstrafe, die über zwei Jahre hinaus geht, kommt eine Bewährung nicht mehr in Betracht. Doch auch wenn die Strafe nicht mehr als zwei Jahre beträgt, muss diese Strafe nicht zwangsweise zur Bewährung ausgesetzt werden. Ob es zu einer Aussetzung auf Bewährung kommt, liegt ganz im Ermessen des jeweiligen Richters.
Zudem muss auch eine so genannte positive Sozialprognose vorliegen. Eine Aussetzung auf Bewährung wird nur erlassen, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verurteilte in der Zukunft auch ohne den Einfluss eines Strafvollzuges keine weiteren Straftaten mehr begeht. Wann eine solche positive Sozialprognose zu bejahen ist, ist vom Einzelfall abhängig. Der Richter berücksichtigt jedoch unter anderem die Lebensverhältnisse und die Persönlichkeit des Täters, aber auch sein Vorleben und die besonderen Umstände der begangenen Tat. Besonders positiven Einfluss auf die Sozialprognose haben zum Beispiel ein Arbeitsverhältnis oder aber auch ein fester Wohnsitz und stabile familiäre Verhältnisse.
Als erfahrener Anwalt für Strafrecht, weiß ich, dass es vor allem dann, wenn der Verurteilte Ersttäter ist und das Gericht insgesamt den Eindruck hat, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelt, eine Bewährungsstrafe ausspricht. Wenn hingegen mehrmals gegen Bewährungsauflagen verstoßen wurde oder aber sogar eine weitere Tat während der Bewährung begangen wurde, spricht das Gericht in der Regel keine Strafe zur Bewährung aus.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht, erläutere ich Ihnen gern, ob auch in Ihrem individuellen Fall die Chance auf Aussetzung zur Bewährung besteht oder nicht.
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Was meint man mit der Bewährungszeit?
Die Bewährungszeit meint die Zeit, in der sich der Verurteilte bewähren muss. Die Bewährungszeit kann zwischen zwei und fünf Jahren liegen. In dieser Zeit müssen gegebenenfalls vom Gericht auferlegte Auflagen oder Weisungen erfüllt werden und der Verurteilte darf nicht wieder straffällig werden. Wird der Verurteilte doch in der Bewährungszeit straffällig, kann die Bewährung widerrufen werden, was bedeutet, dass er die Strafe doch in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen muss. Dann kommt zu der jeweiligen Freiheitsstrafe auch noch die Strafe für die Tat während der Bewährungszeit.
Was kann mit der Bewährung noch auferlegt werden?
Wenn das Gericht eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzt, kann es diese auch an weitere Bedingungen knüpfen. Es hat zum einen die Möglichkeit dem Verurteilten Auflagen zu erteilen und zum anderen kann es den Verurteilten während der Bewährungszeit an Weisungen binden.
Auflagen
Das Gericht kann dem Verurteilten auch Auflagen erteilen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen sollen. Die Anforderungen an den Verurteilten müssen dabei jedoch zumutbar sein. Dem Verurteilten kann unter anderem auferlegt werden, dass er den Schaden, den er durch die Tat angerichtet hat, wieder gut macht. Auch kann ihm auferlegt werden, eine gewisse Summe an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, sofern dies in Anbetracht der Tat und der Persönlichkeit des Täters sinnvoll erscheint. Neben einer Geldzahlung kann auch verlangt werden, dass der Täter gemeinnützige Leistungen erbringt.
Weisungen
Des Weiteren besteht für das Gericht die Möglichkeit dem Täter Weisungen aufzuerlegen, wenn er diese Hilfe benötigt, um in der Zukunft nicht mehr straffällig zu werden. Allerdings dürfen die Anforderungen, die an die Lebensführung des Täters gestellt werden, nicht unzumutbar sein. Die Weisungen können sich z.B. auf den Aufenthalt, die Arbeit, die Ausbildung oder die Freiheit des Täters aber auch auf die Ordnung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse beziehen. Eine Weisung kann aber auch darin liegen, dass sich der Täter zu bestimmten Zeiten bei dem Gericht oder einer anderen Stelle zu melden hat oder aber zu gewissen Personen oder Personengruppen, mit denen weitere Straftaten begangen werden könnten, keinen Kontakt aufzunehmen. Eine Weisung, sich einer Heilbehandlung, welche mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist, bedarf der Einwilligung des Verurteilten.
Ob es sich in Ihrem Fall um eine Auflage oder eine Weisung handelt, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort in meiner Kanzlei.
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Wann bekommt man einen Bewährungshelfer?
Außerdem kann das Gericht den Verurteilten einem Bewährungshelfer unterstellen. In der Regel kommt das vor, wenn sich die Freiheitsstrafe auf mehr als neun Monate beläuft und der Verurteilte das 27ste Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Der Bewährungshelfer hilft und steht ihm betreuend zur Seite. Mit dem Einverständnis des Gerichts berichtet er diesem in gewissen Zeitabständen auch über die Einhaltung der Auflagen und Weisungen sowie über die Lebensführung des Verurteilten. Kommt es auf Seiten des Verurteilten zu groben oder beharrlichen Verstößen gegen die Weisungen und Auflagen, teilt der Bewährungshelfer auch dies dem Gericht mit.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht, erkläre ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch, ob ein Bewährungshelfer auch in Ihrem Fall sinnvoll und möglich erscheint oder nicht.
Kann die Bewährung widerrufen werden?
Wie bereits beschrieben kann das Gericht eine Bewährung widerrufen, wenn während der Bewährungszeit eine neue Straftat begangen wird. Denn mit dieser erneuten Straftat erweckt der Verurteilte den Eindruck, dass die Erwartungen, die der Strafaussetzung vorausgingen, nicht erfüllt werden. Das Gericht kann zudem auch die Bewährung widerrufen, wenn der Verurteilte auf Bewährung ihm auferlegte Auflagen oder Weisungen nicht erfüllt oder aber sich der Aufsicht und Leitung des Bewährungshelfers entzieht und deshalb die Befürchtung besteht, dass erneut Straftaten begangen werden oder aber die Auflagen und Weisungen missachtet werden.
Hält das Gericht es für ausreichend, weitere Auflagen oder Weisungen aufzuerlegen, den Verurteilten einem Bewährungshelfer zu unterstellen oder die Bewährungs- oder Unterstellungszeit zu verlängern, kann es auch das tun und von einem Widerruf der Bewährung absehen.
Ob auch in Ihrem Fall von einem Bewährungswiderruf abgesehen werden kann oder nicht, erörtere ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, gern gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Sie merken auch bei einer Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt ist, ist viel zu beachten. Wenn Sie noch Fragen zum Thema Bewährung haben oder aber eine Beratung zu diesem Thema wünschen, dann kontaktieren Sie mich gern in meiner Kanzlei.
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Bewährung in Hannover