Ermöglichen Langstrecken-Blitzer die lückenlose Überwachung von Autofahrern?

Berlin (DAV). Alle reden über den Blitzermarathon. Dabei gibt es auch neue Modelle: Niedersachsen testet in einem Pilotprojekt das Streckenradar, bei dem die Geschwindigkeit von Autofahrern über einen längeren Abschnitt gemessen wird. Verkehrsrechtler sehen darin einen weiteren Schritt zur lückenlosen Überwachung des Bürgers, wie die Deutsche Anwaltauskunft berichtet.

Während bisherige Radarkontrollen immer Stichproben seien, würden mit dem neuen Streckenradar alle Verkehrsteilnehmer ohne einen Anlass pauschal unter Verdacht gestellt, sagt Dr. Daniela Mielchen, Verkehrsrechtsexpertin der Deutschen Anwaltauskunft. „Durch die neuen technischen Möglichkeiten werden immer mehr Daten über den einzelnen Fahrer erhoben – auch durch das eigene Fahrzeug. Damit müssen wir sehr vorsichtig umgehen“, so die Verkehrsrechtsexpertin.

Vom kommenden Frühjahr an testet Niedersachsen als erstes Bundesland das Streckenradar, das bereits in einigen Nachbarländern eingesetzt wird und auch als „Section Control“ bekannt ist. Befürworter der neuen Technik verweisen auf die Harmonisierung des Verkehrsflusses und die erhöhte Sicherheit etwa in Baustellenbereichen oder Tunnelstrecken, wie sich etwa in Österreich zeige. Zwar gebe es womöglich weniger Verkehrsverstöße, wenn jede Aktion eines Fahrers kontrolliert werde, sagt Rechtsanwältin Mielchen, „aber die Freiheit des Einzelnen wird erheblich eingeschränkt“.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte sich 2009 – gegen die Stimmen aus der Anwaltschaft – bereits für einen Modellversuch mit Abschnittskontrollen ausgesprochen – unter bestimmten Bedingungen, wie etwa die Sicherstellung, dass die erhobenen Daten ausschließlich für die Geschwindigkeitsüberwachung verwendet werden. In Niedersachsen sollen die Fahrzeuge daher nur von hinten und so fotografiert werden, dass der Fahrer nicht identifizierbar sei.

Nach Auswahl eines unfallträchtigen Bundes- oder Landstraßenabschnitts mit einer Länge von drei bis acht Kilometern soll der 18-monatige Test in Niedersachsen im Frühjahr 2015 beginnen.

Dieses System birgt die Gefahr, dass alle Autofahrer unter einen Generalverdacht gestellt werden“, ergänzt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Diese Form der Geschwindigkeitsüberwachung erfordere, dass die Autofahrer fotografiert werden, und zwar alle, auch die verkehrsgerecht Fahrenden. Denn die Geschwindigkeitsüberschreitung könne erst mit dem Passieren des Endpunktes festgestellt werden. Der Alltag zeige, dass Daten ständig – auch illegal – missbraucht werden. Daher sei es besonders bedenklich, dass auch hier Unschuldige erfasst werden. Die Erfassung des Fahrzeugkennzeichens genüge nicht, weil nach deutschem Recht nur der Fahrzeugführer und nicht der Fahrzeughalter für Verstöße im fließenden Verkehr haftet, so Swen Walentowski.

 

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft | Anwaltauskunft.de