Quad haftet bei ungewissem Unfallhergang allein
München/Berlin (DAV). Ist bei einem Unfall mit einem Quad keinem der Beteiligten die Schuld an dem Unfall nachzuweisen, haftet der Quadfahrer allein. Ein Quad ist grundsätzlich gefährlicher als ein Pkw. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 17. September 2013 (AZ: 10 U 2166/13).
Bei dem Unfall eines Quads und eines Pkw konnte keinem der Beteiligten eine Schuld nachgewiesen werden. In solchen Fällen bemisst sich die Haftung nach der sogenannten Betriebsgefahr der Fahrzeuge. Fahrer von gefährlicheren Fahrzeugen haften mehr. Da ein Quad auch ohne Fahrfehler als besonders gefährlich gilt, kann die Mithaftung des Autofahrers völlig entfallen. So sei ein Quad beispielsweise bei erlaubter, aber riskanter Fahrweise instabiler und verfüge über kein ABS. Die technischen Besonderheiten eines Quads ließen die Betriebsgefahr von Autos in solchen Fällen völlig in den Hintergrund treten.
Quelle: Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein