Ist eine Kündigung bei einem Annäherungsversuch beim Abendessen wirksam?

Wer als Arbeitnehmer andere sexuell belästigt, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen. Das gilt allerdings nicht immer. Zudem ist nicht jede Berührung eine sexuelle Belästigung.

Vorliegend ging es um einen Vertriebsingenieur, der bei einem Maschinenbauunternehmen arbeitete. Er soll bei einem gemeinsamen Abendessen einen anderen Mitarbeiter sexuell belästigt haben. Dies soll in der Weise geschehen sein, dass er ihn zunächst mit der Hand in der Magengegend angefasst und dann auf dem Rückweg von hinten mit den Armen auf Höhe der Magengegend umschlungen und sich an ihn gepresst habe. Aufgrund dieses Vorwurfes kündigte ihm das Unternehmen fristlos. Doch der Arbeitnehmer wehrte sich und erhob Kündigungsschutzklage.

Hierzu stellte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 17.07.2013 (Az. 13 Sa 141/12) klar, dass die fristlose Kündigung rechtswidrig gewesen ist. Das Fassen in der Magengegend sei keinesfalls als sexuelle Belästigung anzusehen. Dies sei hinsichtlich des Umschlingens auch zweifelhaft. Jedenfalls habe der Arbeitgeber hier aufgrund der geringen Intensität der Belästigung zunächst eine Abmahnung aussprechen müssen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung nach § 9 KSchG aufgrund der Anträge beider Parteien aufgelöst werden durfte. Von daher konnte der Arbeitnehmer nicht verlangen, dass der Arbeitgeber ihn weiter beschäftigt.

Die Frage, wann eine sexuelle Belästigung vorliegt, ist manchmal gar nicht so einfach zu beantworten. Nicht jede körperliche Berührung muss eine sexuelle Belästigung darstellen. Hinzukommen muss, dass die Umstände des Einzelfalls für einen sexuellen Bezug sprechen. Dies setzt voraus, dass diese etwa für eine Herabsetzung, Erniedrigung, Entwürdigung, Anfeindung, Provokation, Bloßstellung, Beleidigung oder ernsthafter Bedrängung sprechen. Man sollte hier also vorsichtig sein. Auf der anderen Seite kann es schwierig sein, eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nachzuweisen.

Quelle: Rechtsanwalt Agirman

Hinweis: Bei arbeitsrechtlichen Problemen sollte ein Rechtsanwalt Kündigung in Hannover hinzugezogen werden.

  17. Januar 2014
  Kategorie: Arbeitsrecht