Rechtsanwalt Bußgeldrecht

Sie haben ganz unerwartet einen Bußgeldbescheid erhalten und überlegen nun, wie es damit weiter gehen soll. In solch einem Fall ist es wichtig zu wissen, wie welche Schritte in einem Bußgeldverfahren gemacht werden sollten und worauf dabei geachtet werden sollte. Denn aufgrund der Überlastung der deutschen Verwaltung kann es durchaus zu Fehlern bei den Bescheiden kommen. Worauf Sie genau achten sollten und was Sie unbedingt tun oder lieber lassen sollten, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Bußgeldrecht, Ihnen im Folgenden.

Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Bußgeldsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Rechtsanwalt Bußgeldrecht in HannoverWas ist ein Bußgeld-Bescheid rechtlich betrachtet?

Das wesentliche Instrument im Bußgeldrecht ist der so genannte Bußgeldbescheid, dieser findet seine rechtliche Grundlage im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Er ist eine behördliche Entscheidung, welche infolge einer festgestellten Ordnungswidrigkeit gefällt wird. In der Regel werden so kleinere Verstöße geahndet, wie beispielsweise Verkehrsverstöße, daher geht es in einem Bußgeldbescheid oft um eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Bei schwereren Verstößen hingegen ist nicht mehr die Verwaltungsbehörde, sondern der Strafrichter zuständig.

Was ein Bußgeldbescheid in Ihrer konkreten Situation für Sie bedeutet, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Bußgeldrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.


Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Bußgeldsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Ganz am Anfang eines Bußgeldverfahrens steht eine Ordnungswidrigkeit, die begangen und von der Ordnungsbehörde erfasst wurde. Daraufhin ermittelt die Behörde den Fahrer oder aber den Fahrzeughalter. Diesem wird dann ein Anhörungsbogen zugeschickt, auf dem er seine Sicht des Vorfalls schildern kann. Aufgrund der Erkenntnisse, die die Behörde dadurch erhält, stellt sie einen Bußgeldbescheid aus und zu. Sie, als Beschuldigter, haben in dem Fall zwei Möglichkeiten. Entweder Sie erkennen den Bescheid an und zahlen das verordnete Bußgeld oder aber Sie legen binnen der Einspruchsfrist einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Die Behörde überprüft dann den Einspruch und gibt ihm entweder statt, das heißt sie stimmt ihm zu oder sie leitet ihn an die Staatsanwaltschaft weiter.  Diese entscheidet darüber, ob das Verfahren eingestellt wird oder an das Amtsgericht weitergeleitet wird. Das Amtsgericht wiederum spricht darauf hin ein Urteil, dieses lautet entweder Freispruch oder doch eine Strafe.

In welchem Stadium des Bußgeldverfahrens Sie sich aktuell befinden und was genau in dieser Phase möglich ist und was nicht, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Bußgeldrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.


Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Bußgeldsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Was passiert, wenn ich mich nicht gegen den Bescheid wehre?

Legen Sie innerhalb der Widerspruchsfrist keinen Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, hat dies zur Folge, dass der Bescheid rechtskräftig wird und nicht mehr angegriffen werden kann. Das heißt für Sie, dass Sie zahlen müssen. Dabei ist es irrelevant, ob der Ihnen zugestellte Bescheid rechtmäßig oder rechtswidrig von der Behörde erlassen wurde. Kommen Sie der Ihnen auferlegten Zahlungspflicht nicht nach, hat die zuständige Verwaltungsbehörde sogar die Möglichkeit die so genannte Erzwingungshaft zu beantragen.

Ob dies auch in Ihrem Fall zur Debatte steht, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Bußgeldrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.


Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Bußgeldsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Brauche ich einen Anwalt?

Sie merken das Thema Bußgeld ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und kann ernste und weitreichende Folgen mit sich bringen. Aus diesem Grund ist es ratsam einen erfahrenen Rechtsanwalt für Bußgeldrecht an seiner Seite zu haben.

Als Rechtsanwalt für Bußgeldrecht berate ich Sie gern umfassend über die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen gegen Ihren Bußgeldbescheid zur Verfügung stehen. Ich prüfe Ihren Bescheid auf mögliche Fehler, lege für Sie einen form- und fristgerechten Widerspruch gegen die verwaltungsrechtliche Sanktion ein und vertrete Sie zudem vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Scheuen Sie sich also nicht mich zu kontaktieren.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Bußgeldrecht in Hannover