Rechtsanwalt Kündigungsschutzklage

Wenn man eine Kündigung erhalten hat und diese nicht hinnehmen möchte, besteht oft nur die Möglichkeit sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu wehren. Eine Kündigungsschutzklage ist darauf gerichtet, festzustellen ob das Arbeitsverhältnis trotz der Kündigung weiterhin besteht. Das bedeutet, es wird überprüft, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder der Arbeitgeber die Kündigung zu Unrecht ausgesprochen hat. Worauf Sie bei einer Kündigungsschutzklage achten müssen, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen im Folgenden.  

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Was muss man bei einer Kündigungsschutzklage beachten?

Eine Kündigungsschutzklage kann nicht mal eben so eingereicht werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wichtig ist dabei, dass die Kündigungsschutzklage nur innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung eingereicht werden kann. Des Weiteren ist es entscheidend, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Dafür muss der Kläger Arbeitnehmer sein und es muss sich um eine Beschäftigung in einem Betrieb handeln. Zudem muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate angedauert haben und der Betrieb muss mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, überprüfe ich gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei, ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen.


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Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Eine Kündigungsschutzklage läuft im Prinzip immer nach einem bestimmten Verfahren ab. Zunächst muss beim Zuständigen Arbeitsgericht die Klage erhoben werden. Dabei ist es wichtig die notwendigen Anträge korrekt zu formulieren. Binnen zwei Wochen kommt es dann in der Regel zu einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Kommt es im Gütetermin nicht zu einer Einigung, wird wenige Monate später ein Kammertermin angesetzt. Ergeht, in dem Kammertermin, ein Urteil kann dagegen binnen eines Monats Berufung eingelegt werden. Diese wird sodann vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt.

Welche Schritte in Ihrem Fall erforderlich sind und ob eine Berufung sinnvoll ist, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen in einem persönlichen Gespräch vor Ort in meiner Kanzlei.


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Warum sollte man eine Kündigungsschutzklage einreichen?

Wie bereits erwähnt hat die Kündigungsschutzklage das Ziel festzustellen, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht und dem entsprechend das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht oder eben nicht. Doch die Kündigungsschutzklage kann auch genutzt werden, um eine Abfindung für den Arbeitnehmer zu erzielen. Denn in der Regel besteht bei keiner der Parteien nach solch einem Prozess ein Interesse daran das Arbeitsverhältnis fortzuführen. In diesen Fällen kommt es oft dazu, dass eine Abfindung im Rahmen der Kündigungsschutzklage ausgehandelt wird.

Ob in Ihrem Fall auch eine Abfindung mit der Klage erzielt werden kann, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort in meiner Kanzlei.


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Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kündigungsschutzklage unterscheidet sich bezüglich der Kosten von anderen Zivilprozessen. In der ersten Instanz tragen die Parteien unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nur ihre eigenen Anwaltskosten.

Die unterliegende Partei übernimmt zudem die Gerichtskosten. Kommt es zu einem gerichtlichen Vergleich, bei dem ein Urteil entbehrlich ist, fallen keinerlei Gerichtskosten an. Beim Arbeitsgericht ist ein Gerichtskostenvorschuss nicht erforderlich.

Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht weiß ich aus der Praxis, dass sich der Streitwert einer Kündigungsschutzklage in der Regel auf das dreifache des Bruttomonatsgehalts beläuft. Dennoch kann sich der Streitwert aufgrund weiterer Klageanträge erhöhen.

Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt, kann eine Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherungen erfolgen.

Welche Kosten konkret auf Sie zukommen werden, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern in meiner Kanzlei.


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Brauche ich einen Anwalt?

Das Arbeitsrecht hat viele Tücken, daher ist es ratsam sich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für eine Kündigungsschutzklage an die Seite zu holen. Denn ein Anwalt kann Ihnen helfen Ihr Ziel mit einer Klage schnellstmöglich zu erreichen. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln kann er im Wege der Verhandlungen Druck auf die Gegenseite ausüben. Dabei hat er die nötige Expertise um abwägen zu können, welche Ziele mit welcher Priorität verfolgt werden müssen.

Sie merken bei einer Kündigungsschutzklage gibt es einiges zu beachten. Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben oder eine Beratung wünschen, melden Sie sich gern in meiner Kanzlei.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Kündigungsschutzklage in Hannover