Fahren ohne Führerschein kann zum Verlust der Erwerbsminderungsrente führen

Wer ohne Führerschein mit dem Auto fährt und einen Unfall erleidet muss damit rechnen, dass er bei der Erwerbsminderungsrente leer ausgeht – und sich mit Hartz IV zufriedengeben muss.

Ein Autofahrer fuhr mit dem PKW auf der Autobahn, obwohl ihm sein Führerschein wegen Fahren im angetrunkenen Zustand entzogen wurden war. Darüber hinaus war er fahruntüchtig, weil er über einen Blutalkoholwert von 1,39 Promille verfügte. Es kam, wie es kommen musste: Der betrunkene Fahrer fuhr aufgrund seines Zustandes in einen Erdhügel und verletzte sich schwer Dies hatte ernsthafte Folgen für ihn: Er konnte aufgrund der eingetretenen Erwerbsunfähigkeit seinen Beruf als Koch nicht mehr ausüben. Als er daraufhin eine Erwerbsminderungsrente beantragte, lehnte dies der zuständige Rentenversicherungsträger ab. Nach erfolglosem Einspruch klagte der Arbeitnehmer gegen den ablehnenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. Er verwies darauf, dass ihn die Versagung der Rente hart treffen würde. Er sei aufgrund der Erwerbsunfähigkeitsrente auf Hartz IV angewiesen.

Bei dem Sozialgericht Gießen hatte er damit jedoch keinen Erfolg. Das Gericht wies die Klage mit Urteil vom 26.02.2014 (Az. S 4 R 158/12) ab. Denn die Erwerbsunfähigkeit war darauf zurückzuführen, dass er trotz Entziehung der Fahrerlaubnis weiterhin gefahren ist. Aufgrund dessen hat er durch Begehen einer vorsätzlichen Straftat einen Unfall erlitten. In diesem Fall darf der Rentenversicherungsträger die Erwerbsminderungsrente streichen. Dies ergibt sich aus § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VI. Die Deutsche Rentenversicherung hat ihren Ermessenspielraum ordnungsgemäß ausgeübt. Denn Autofahrer dürfen bei einem derart unverantwortlichen Verhalten nicht erwarten, dass sie der Versichertengemeinschaft zur Last fallen. Dieses Urteil ist zu begrüßen. Zu bedenken ist, dass der Autofahrer hier nichts aus einem früheren Verhalten gelernt hat und unter Alkoholeinfluss mit seinem Fahrzeug fuhr. Abzuwarten bleibt, ob er gegen die Entscheidung Berufung einlegt.

Über die weiteren Folgen beim Fahren ohne Führerschein klärt Sie kompetent und zuverlässig Rechtsanwalt Ferzen Agirman für Verkehrsrecht in Hannover auf.

  31. März 2014
  Kategorie: Strafrecht ·Verkehrsrecht