Rechtsanwalt Fahrverbot Hannover

Einen Bußgeldbescheid zu erhalten ist in der Regel immer erst einmal sehr ärgerlich. Wenn man dann einen Bußgeldbescheid erhält und man neben einem Bußgeld und einem Punkt auch noch ein Fahrverbot auferlegt bekommt, muss man erstmal einiges organisieren. Wie komme ich zur Arbeit, wer bringt die Kinder zum Sport und wie bekomme ich jetzt den Einkauf nachhause? All diese Fragen müssen für die Zeit des Fahrverbots geklärt werden. Eine organisatorische Herausforderung besteht jedoch vor allem dann, wenn man beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist. Worauf Sie im Falle eines Fahrverbots achten müssen und welche Möglichkeiten Ihnen zu stehen, möchte ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen im folgenden Beitrag aufzeigen.

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Warum wird ein Fahrverbot erteilt?

Es kann selbst verständlich unterschiedliche Gründe für ein Fahrverbot geben. Wann konkret ein Fahrverbot verhängt wird, hat der Gesetzgeber im Bußgeldkatalog festgeschrieben. In der Regel kann man sagen, dass ein Fahrverbot für besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße auferlegt wird. Als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht, weiß aus der Praxis, dass es meistens nicht nur bei einem Fahrverbot bleibt. Zu dem Fahrverbot kommen in der Regel noch eine Geldbuße und Punkte in Flensburg. Überschreiten Sie die zulässige Geschwindigkeit innerorts um 31 bis 40 km/h dann droht Ihnen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg und eine Geldbuße von 260 €. Fahren Sie im Ort mehr als 70 km/h zu schnell wird Ihnen ein Fahrverbot von drei Monaten und eine Geldbuße in Höhe von 800€ sowie 2 Punkte in Flensburg auferlegt. Wenn Sie außerorts 41 bis 50 km/h zu schnell fahren droht Ihnen ebenfalls ein Monat Fahrverbot sowie 320 € und zwei Punkte in Flensburg.

Sie merken es gibt unterschiedliche Gründe für ein Fahrverbot und je nach Schwere des Verstoßes ist dieses länger oder eben kürzer. Welche konkrete Strafe Sie in Ihrem individuellen Fall zu erwarten haben, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort in meiner Kanzlei.

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Wann muss ich den Führerschein abgeben?

Bei einem Fahrverbot muss der Führerschein natürlich nicht direkt abgegeben werden. Sondern erst dann, wenn das Fahrverbot auch rechtskräftig geworden ist. In der Praxis ist es nämlich so, dass die Behörde Ihnen einen Bußgeldbescheid zukommen lässt und Sie binnen einer zweiwöchigen Frist gegen diesen einen Einspruch einreichen können. Erheben Sie keinen Einspruch, so wird das Fahrverbot rechtskräftig.

Ein weiterer Unterschied besteht zwischen einem Ersttäter und einem Wiederholungstäter. Ersttäter ist man, wenn man in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot auferlegt bekommen hat. Ersttäter dürfen den Beginn des Fahrverbots selbst bestimmen. Der Beginn muss jedoch innerhalb einer Vier-Monatsfrist, ab Rechtskraft des Bescheides, liegen. Sind Sie wiederum Wiederholungstäter, dürfen Sie nicht selbst entscheiden, wann das Fahrverbot für Sie beginnt.

Zeitlich aufteilen können Sie das Fahrverbot nicht. Es muss nämlich immer am Stück absolviert werden.

Abgeben müssen Sie dann sämtliche Führerscheindokumente dazu gehört auch, sofern vorhanden, ein bestehender internationaler Führerschein. Diese Dokumente werden sodann amtlich verwahrt. Erst wenn die Führerscheindokumente in die amtliche Verwahrung eingegangen sind, wird das Fahrverbot wirksam angetreten.

Welche Dokumente Sie in Ihrem individuellen Fall abgeben müssen, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.

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Wo muss ich den Führerschein abgeben?

Wo genau Sie Ihren Führerschein abgeben müssen, wird Ihnen in der Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheides mitgeteilt. Es besteht zum einen die Möglichkeit den Führerschein per Post zu der in Ihrem Fall zuständigen Bußgeldstelle geschickt werden. Dabei empfiehlt es sich, dieses per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Die dafür notwendige Adresse der Behörde befindet sich ebenfalls auf dem Bußgeldbescheid. Natürlich können Sie Ihren Führerschein auch persönlich bei der Bußgeldbehörde abgegeben.

Des Weiteren ist es in manchen Bundesländern möglich den Führerschein bei der Polizei abzugeben. Als Anwalt für Verkehrsrecht, empfehle ich Ihnen zuvor bei der zuständigen Polizeidienststelle anzurufen, um in Erfahrung zu bringen, ob eine Abgabe des Führerscheins bei dieser möglich ist.

Wenn gegen den Bußgeldbescheid eine Klage erhoben wurde und das Gericht daraufhin das Fahrverbot verhängt hat, ist die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde tätig. Aus diesem Grund ist der Führerschein in solch einem Fall direkt bei der Staatsanwaltschaft abzugeben oder dorthin zu schicken.

Falls Sie Fragen zu der in Ihrem Fall zuständigen Abgabestelle haben, melden Sie sich gern in meiner Kanzlei. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, erkläre ich Ihnen alle notwendigen Details.

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Wo ist der Unterschied zum Entzug der Fahrerlaubnis?

Im Volksmund wird ein Fahrverbot oft als Synonym für den Entzug der Fahrerlaubnis verwendet. Doch ein Fahrverbot ist nicht dasselbe, wie der Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot dauert in der Regel ein bis maximal drei Monate. Es hat eher eine Warnfunktion. In solch einem Fall erhält man seinen Führerschein automatisch zurück. Die erkennbar härtere Strafe ist also die Entziehung der Fahrerlaubnis. Denn damit erlischt die Erlaubnis ein Fahrzeug zu führen und der Führerschein wird Ihnen entzogen und von der Behörde entwertet, sodass er nicht mehr genutzt werden kann. Ein neuer Antrag auf die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist gestellt werden. Diese Sperrfrist kann bis zu fünf Jahre dauern. Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann die dafür zuständige Behörde ein Gutachten von einem Arzt verlangen. Das ist dann die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund besser bekannt unter dem Namen „Idiotentest“. Mittels dieses ärztlichen Gutachtens wird überprüft, ob Sie überhaupt geeignet sind ein Fahrzeug zu führen.

Wie kann ich ein Fahrverbot umgehen?

Ein Fahrverbot zu umgehen ist nicht einfach. Denn von der Rechtsprechung wurden sehr enge Grenzen für das Absehen eines Fahrverbotes ausgearbeitet. Aus diesem Grund muss der jeweiligen Bußgeldstelle oder bei einer Klage dem jeweiligen Gericht nachgewiesen werden, dass im Falle eines Fahrverbotes für den Betroffenen eine unzumutbare Härte vorliegt. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn aufgrund des Fahrverbots für den Betroffenen die Gefahr besteht den Arbeitsplatz oder aber seine wirtschaftliche Existenz zu verlieren. Ob diese unzumutbare Härte tatsächlich vorliegt, hat das Gericht oder die Bußgeldstelle in jedem Einzelfall konkret zu entscheiden. Eine pauschalisierte Aussage darüber ist demnach nicht möglich. Es ist durchaus möglich, dass es bei der Ermessensausübung der Behörde oder des Gerichts zu regionalen Unterschieden kommt.

Es empfiehlt sich daher einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht an seiner Seite zu haben.

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Brauche ich einen Anwalt?

Ein Fahrverbot liegt immer im Ermessen der Behörde. Das bedeutet, die Behörde entscheidet selbst darüber ob sie ein Fahrverbot verhängt oder nicht, denn müssen tut sie es nicht zwangsweise. Aus diesem Grund empfiehlt es sich eine solche Entscheidung von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Denn ein Rechtsanwalt weiß mit welchen Argumenten eine solche Ermessenentscheidung noch von Seiten der Behörde korrigiert werden kann.

Sie merken ein Anwalt für Verkehrsrecht, kann also die gesamte Entscheidung der Behörde ändern und so schwere Nachteile für den Betroffenen abwenden. Wenn Sie Fragen zum Thema Fahrverbot haben oder dazu einen Beratungstermin wünschen melden Sie sich gern in meiner Kanzlei.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Fahrverbot in Hannover