Strafverteidiger in Hannover

Ein strafrechtliches Verfahren kann das ganze Leben verändern. Daher ist es wichtig einen erfahrenen und qualifizierten Strafverteidiger an seiner Seite zu haben, der sich mit den Besonderheiten der Strafprozessordnung (StPO) auskennt. Rechtsanwalt Gramm begleitet Sie durch das gesamte Strafverfahren und das bundesweit. Dabei ist es irrelevant in welcher Phase des Strafverfahrens Sie sich an mich wenden. Ob Sie also eine Beschuldigtenanhörung erhalten haben, bereits ein Strafbefehl gegen Sie ergangen ist oder eine Anklage gegen Sie erhoben wurde. Es sei Ihnen gesagt, dass in jeder der eben genannten Situationen zu berücksichtigen ist, dass ein strafrechtliches Verfahren immer eine ungewohnte Situation ist, die den Beschuldigten und auch seine Angehörigen enorm emotional belastet. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Ihnen vorgeworfene Straftat auch tatsächlich begangen haben und insoweit ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Doch in Deutschland gilt im Strafrecht der Grundsatz „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten), das heißt das Gericht muss zweifelsfrei von ihrer Schuld überzeugt sein. So besteht in jeder, scheinbar aussichtslosen, Situation die Chance freigesprochen zu werden, dafür ist es ratsam einen guten und erfahrenen Strafverteidiger zu Rate zu ziehen.


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Gramm unverbindlich zur Rechtsberatung zum Thema Strafverteidigung in Hannover unter:

0511 450 189 54


Wann brauche ich einen Strafverteidiger?

Gerade im Strafrecht ist es unverzichtbar eine bestmögliche Verteidigung zu haben. Ein Strafverteidiger kann Ihnen dabei, als selbstständiges Organ der Rechtspflege, helfen und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wie bereits erwähnt, können Sie einen Verteidiger immer zu Rate ziehen, unabhängig davon, ob Sie sich im Vorverfahren, Ermittlungsverfahren oder bereits im Hauptverfahren in der Verhandlung befinden. Als Beschuldigter haben Sie jeder Zeit das Recht sich rechtlich beraten und vertreten zu lassen (§137 StPO). Als erfahrener Strafverteidiger empfehle ich jedoch, sich bereits zu Beginn des Strafverfahrens einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht an die Seite zu holen, damit dieser frühzeitig alle notwendigen Schritte einleiten kann.

Insbesondere sollte vermieden werden frühzeitig und ohne anwaltliche Beratung Angaben zu den Vorwürfen zu machen. Befolgen Sie am besten die goldene Regel: Schweigen Sie!

Meine Schwerpunkte als erfahrener Strafverteidiger in Hannover sind unter anderem:

Körperverletzung

Als Rechtsanwalt für Strafrecht, habe ich in der Praxis am häufigsten mit dem Tatvorwurf der Körperverletzung zu tun. Bei dieser wird eine Person (das Opfer) durch den Täter körperlich misshandelt oder gesundheitlich geschädigt. Das Gesetz droht bei einer einfachen Körperverletzung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren an. Wenn Sie einer Körperverletzung beschuldigt werden, empfiehlt es sich also einen Strafverteidiger zu Rate zu ziehen.

Vermögensdelikte

Zu den Vermögensdelikten gehören eine Vielzahl von Delikten. So auch die Straftaten des Betrugs, des Diebstahls und der Unterschlagung. Mit diesen Straftaten wird das Vermögen des Opfers geschädigt. Sowohl der Diebstahl als auch der Betrug sind mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Für die Unterschlagung steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe im Raum. Um in einem Prozess wegen eines Betrugs, eines Diebstahls oder einer Unterschlagung das bestmögliche Urteil zu erreichen, ist es ratsam sich der Hilfe eines Strafverteidigers zu bedienen.


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Jugendstrafrecht

In einem besonderen Verfahren, nämlich dem Jugendstrafverfahren, werden die Straftaten von jugendlichen Straftätern abgeurteilt. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) ergänzt im Jugendstrafverfahren die allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften der StPO und führt so zu einer großen Anzahl von Besonderheiten im Vergleich zu einem „normalen“ Strafverfahren des Erwachsenen Strafrechts. Vertrauen Sie bei Angelegenheiten des Jugendstrafrechts auf die Expertise eines erfahrenen Strafverteidigers.

Mord/Totschlag

Die sogenannten Kapitalverbrechen Mord und Totschlag sind die schwersten Verbrechen im deutschen Strafgesetzbuch. Aus diesem Grund ist für Mord eine Lebenslange Freiheitsstrafe festgesetzt. Mord und auch Totschlag weisen unter anderem auch wegen ihrer hohen Strafe in der Regel Besonderheiten auf. Gerade diese Besonderheiten machen einen erfahrenen Verteidiger unerlässlich. Holen sie sich daher bei der Beschuldigung des Mordes oder des Totschlags einen guten Strafverteidiger an Ihre Seite.

Haftsachen

Müssen Sie aufgrund eines Urteils in die Justizvollzugsanstalt oder wurde gegen Sie ein Haftbefehl erlassen, so dass Sie nun in Untersuchungshaft müssen. Ist es entscheidend seine Rechte und Pflichten zu kennen. Da dies in einer solchen doch emotional aufwühlenden Situation schwierig ist. Sollten Sie im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder einer Untersuchungshaft direkt einen Strafverteidiger kontaktieren.


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Womit beginnt die Strafverteidigung?

Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen, ist es zunächst zwingend nötig, dass Ihr Verteidiger Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren oder dem Gericht beantragt (§147 StPO). Nach der Akteneinsicht kann der Strafverteidiger den Tatvorwurf ausführlich mit Ihnen erörtern. Insbesondere bei dem Vorwurf eines Verbrechens oder eines Vergehens kann der Verteidiger eine mögliche drohende Strafe mit Ihnen besprechen. In einem strafrechtlichen Verfahren besteht neben der Geldstrafe auch die Freiheitsstrafe. Als Ihr Strafverteidiger versuche ich natürlich die Einstellung des Verfahrens herbei zu führen oder noch besser einen Freispruch zu erzielen.

Was tun bei…?

Rechtsanwäte Gramm und Kollegen

Aus meiner Erfahrung, als Rechtsanwalt für Strafrecht, kann ich sagen, dass der Beginn eines Strafverfahrens in der Regel sehr überraschend für den Mandanten kommt. Damit Sie nicht etwas tun oder sagen, was im Nachhinein nicht revidiert werden kann, im Folgenden nun ein paar Verhaltenstipps zu der jeweiligen Situation.

Vorladung als Beschuldigter

Wenn Sie, als Beschuldigter einer Straftat, eine Vorladung zu einer Anhörung erhalten haben, sind Sie nicht gezwungen dieser Folge zu leisten. Denn als Beschuldigter einer Straftat sind Sie grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen. In der Regel ist es vorerst besser sich nicht zur vorgeworfenen Straftat zu äußern. Nehmen Sie stattdessen Kontakt zu ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht auf, denn dieser wird Akteneinsicht beantragen und erhalten. Sofern ihm der Stand der Ermittlungen und die konkreten Vorwürfe bekannt sind, kann er Sie effektiv gegen diese verteidigen.

Hausdurchsuchung

Bei Ihnen findet gerade eine Hausdurchsuchung statt oder wurde bereits durchgeführt? Dann sollten Sie sich schnellst möglich mit meiner Anwaltskanzlei in Verbindung setzen. Ich überprüfe insbesondere die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses. Denn viele der durchgeführten Hausdurchsuchungen sind rechtswidrig und verstoßen gegen die StPO, sodass die dabei gefundenen Beweise nicht verwertet werden dürfen. Sie merken, im Falle einer Hausdurchsuchung ist es gut einen Strafverteidiger an seiner Seite zu haben.


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Untersuchungshaft

Sollten Sie verhaftet werden und in Untersuchungshaft gebracht werden, besteht das Ziel darin den dafür notwendigen Haftbefehl aufheben (§120 StPO) oder Außervollzug setzten (§116 StPO) zu lassen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es sehr wichtig, dass Sie keine Aussage machen. Kontaktieren stattdessen direkt Ihren Strafverteidiger. Dieser wird alle notwendigen Schritte einleiten.

Anklage

Gegen Sie wurde eine Anklage erhoben? In solch einem Fall droht ein Gerichtsverfahren. In einigen Fällen ist es durchaus möglich ein gerichtliches Verfahren noch zu vermeiden. Denn noch bevor es zu einer Verhandlung kommt, muss das Gericht zunächst entscheiden, ob es die gegen Sie erhobene Anklage zulässt. Aus diesem Grund besteht die Chance, dem Gericht mit guten Argumenten deutlich zu machen, dass eine Verurteilung so unwahrscheinlich ist, dass es gar nicht erst zu einer Verhandlung kommen darf. Eine Garantie darauf gibt es zwar nicht, jedoch sollte die Möglichkeit eine Anklage ohne öffentliche Gerichtsverhandlung abzuwehren, nicht vertan werden. Es ist daher wichtig sich schnellst möglich einen Strafverteidiger an die Seite zu holen.

Doch auch wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt ist es wichtig, sich auf diese detailliert vorzubereiten. Denn bei einer Hauptverhandlung sollte nichts dem Zufall überlassen werden und der Angeklagte sollte keine unüberlegten Aussagen treffen. Daher ist es wichtig einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht an seiner Seite zu haben.


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Übernimmt mein Strafverteidiger auch meine Pflichtverteidigung?

Selbstverständlich übernehme ich als Rechtsanwalt für Strafrecht auch Pflichtverteidigungen. Wird Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen, haben Sie grundsätzlich ein Recht auf einen Pflichtverteidiger. Dieser kann seine Gebühren dann mit der Staatskasse abrechnen. Sollten Sie, als Angeklagter, jedoch widererwarten verurteilt werden, wird die Staatskasse die Kosten von Ihnen zurückverlangen.

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Einen guten Strafverteidiger zeichnet aus, dass er als Rechtsanwalt für Strafrecht nicht nur eine fachliche Qualifikation aufweist, sondern ihm durchaus bewusst ist, dass die Situation in der sich sein Mandant befindet, eine schwierige ist und er dies auch zu berücksichtigen weiß. Für ein gutes Rechtsanwalts-Mandanten-Verhältnis ist es entscheidend, dass sich der Mandant sich gut aufgehoben fühlt und er das Gefühl hat, dass sich sein Rechtsanwalt für Strafrecht auch tatsächlich für ihn und seine Rechte einsetzt.

Als Strafverteidiger biete ich Ihnen eine individuell auf Sie zugeschnittene und umfangreiche Rechtsberatung im Strafrecht für Hannover und Umland an. Ich vertrete Sie in jeder Phase des Verfahrens und baue gemeinsam mit Ihnen eine Strategie auf, die vor allem ihre Interessen berücksichtigt. Insbesondere werde ich Sie umfassend über das Prozessrecht nach der StPO und die weitere Vorgehensweise auf, sodass ich Ihnen die bestmögliche Verteidigung biete.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Strafverteidiger in Hannover