Informationen zur Probezeit

Die Probezeit ist ein Zeitraum, indem sowohl der Arbeitsgeber, als auch der Arbeitsnehmer erleichterte Kündigungsmöglichkeiten besitzen. Sie muss ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart sein. Ist dies nicht der Fall, dann unterliegt der Arbeitsvertrag keiner Probezeit, mit der Folge, dass die herkömmlichen Kündigungsvorschriften gelten. Eine Ausnahme davon besteht jedoch bei Ausbildungsverhältnissen. Liegt ein Ausbildungsverhältnis vor, dann ist automatisch eine Probezeit von ein- bis vier Monaten gegeben.
Die Probezeitlänge ist individuell vereinbar
Grundsätzlich kann die Probezeitdauer zwischen den Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell vereinbart werden. Grenzen können sie allenfalls aus den Tarifverträgen und den internen Betriebsvereinbarungen eines Unternehmens ergeben.
Sollte eine Probezeitdauer von mehr als sechs Monate vereinbart werden, so erlischt damit automatisch die verkürzte und leichtere Kündigungsmöglichkeit. Nach Ablauf der ersten sechs Monate unterliegt der Arbeitsnehmer dem gewöhnlichen Kündigungsschutz. Innerhalb der ersten sechs Monate können beide Parteien den Vertrag mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist kündigen, sofern natürlich keine individuelle Vereinbarung vorliegt.
Eine typische Formulierung im Arbeitsvertrag lautet:
„Die ersten sechse Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseitig mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“

 Kontaktieren Sie uns unverbindlich als Rechtsanwalt für Fragen zur Probezeit in Hannover unter:

0511 / 450 189 54

Sinn einer Probezeit
Die Probezeit dient in erster Linie dafür, um festzustellen ob der Arbeitnehmer tatsächlich den Arbeitsanforderungen des Arbeitgebers genügt. Ist dies nicht der Fall, dann soll der Arbeitgeber die Möglichkeit besitzen, ohne die strengen Kündigungsschutzvorschriften, den Arbeitnehmer zu entlassen.
Kündigung innerhalb der Probezeit
Da der allgemeine Kündigungsschutz während der Probezeit nicht greift besitzt der Arbeitnehmer erleichterte Kündigungsmöglichkeiten, sodass vor allem die Kündigungsfrist kürzer ist als die normale Kündigungsfrist. Dennoch empfiehlt es sich bei Erhalt einer Kündigung zu prüfen, ob diese auch wirksam ist und ob gegenfalls rechtlichen Schritte möglich sind. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und prüfen gemeinsam mit Ihnen, wie Sie gegen eine Kündigung in der Probezeit vorgehen sollten. Dazu benötigen wir folgenden Unterlagen:

    • Ihren Arbeitsvertrag, ggf. Ergänzungen
    • Falls vorhanden Ihren Tarifvertrag
    • Das Kündigungsschreiben

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Sascha Gramm
Rechtsanwalt, Proebzeit in Hannover