Rechtsanwalt Kündigung

Wenn man eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhalten hat, ist die Sorge um die Existenz erst einmal sehr groß. Das Wichtigste in solch einer Situation ist es, die Ruhe zu bewahren und zu überlegen, welche Schritte man nun geht. Worauf genau Sie achten müssen, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und welche Schritte grundsätzlich möglich sind, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen im folgenden Text.

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Welche Folgen hat eine Kündigung?

Eine arbeitsrechtliche Kündigung führt dazu, dass nach Ablauf der Kündigungsfrist der Arbeitsvertrag nicht mehr gültig ist und somit das Arbeitsverhältnis beendet ist.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten der Kündigung unterschieden. Zum einen gibt es die ordentliche Kündigung, bei der die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Zum anderen gibt es die außerordentliche Kündigung, bei der die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung erhalten haben, wird das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unverzüglich einseitig beendet.

Es empfiehlt sich, sich einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an die Seite zu holen, denn dieser kann Ihre Kündigung überprüfen und Ihnen die möglichen Folgen aufzeigen.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, erkläre ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch, welche Folgen eine Kündigung in Ihrem Fall für Sie hat.


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Was kann ich gegen eine Kündigung tun?

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, ist es wichtig sich das Übergabedatum zu notieren. Denn im Arbeitsrecht wird im Falle einer Kündigung eine schnelle Reaktion des Arbeitnehmers erwartet. Denn bereits nach Ablauf einer dreiwöchigen Frist, ab Zugang der Kündigung, muss eine so genannte Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Kündigungsschutzklage hat das Ziel, dass das Arbeitsverhältnis nicht wirksam beendet wird. Entscheidend ist dabei, wenn Sie diese drei Wochenfrist verpassen, ist die Kündigung wirksam, unabhängig davon ob sie tatsächlich berechtigt ist oder nicht.

Wenn Sie nicht direkt den Klageweg einschlagen möchten, besteht durch aus noch die Möglichkeit, dass der Versuch einer außergerichtlichen Einigung angestrebt wird. Es ist also auch möglich eine Lösung herbei zu führen, die entweder das Arbeitsverhältnis beidseitig beendet (Aufhebungsvertrag) oder aber zu einer Rücknahme der Kündigung führt. In der Regel stellt sich in diesen Fällen auch die Frage nach einer Abfindung.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, erlebe ich es in der Praxis oft, das arbeitsrechtliche Probleme dadurch gelöst werden, dass das Arbeitsverhältnis beidseitig beendet wird und der Arbeitsnehmer eine Abfindung ausbezahlt bekommt. Die Höhe der Abfindung richtet sich dabei grundsätzlich nach der Betriebszugehörigkeit sowie nach dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Je länger ein Arbeitnehmer daher beschäftigt ist, desto höher fällt seine Abfindung aus. Bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten, die nachteilige Auswirkungen für den Arbeitnehmer mit sich bringen können. Aus diesem Grund ist es ratsam sich, einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht an seine Seite zu holen.

Welche Möglichkeiten in Ihrem besonderen Fall bestehen, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort in meiner Kanzlei.


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Gilt das Kündigungsschutzgesetz?

Wie ein Anwalt gegen die Kündigung vorgeht, hängt davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz angewendet werden kann oder nicht. Das Kündigungsschutzgesetz ist anzuwenden, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und beim Arbeitgeber mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt sind. Aber auch hier sind einige Ausnahmen zu berücksichtigen, die ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Ihrem Fall individuell prüfen wird.

Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, wird eine Kündigungsschutzklage erfolgreich sein, wenn die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt werden kann vom Arbeitgeber. Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber keinen Grund für die Kündigung aufweisen kann.

Ob in Ihrem Fall das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.


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Welche Arten von Kündigungen gibt es?

Im deutschen Arbeitsrecht wird unterschieden zwischen drei verschiedenen Arten der Kündigung. Welche das sind erkläre ich, als Anwalt für Arbeitsrecht, Ihnen im Folgenden.

Betriebsbedingte Kündigung

Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung liegen in der Regel dann vor, wenn einem Arbeitgeber aufgrund betrieblicher Änderungen mehrere Arbeitsplätze wegfallen. In solch einem Fall muss der Arbeitgeber vor der Kündigung eine so genannte Sozialauswahl vornehmen und zusätzlich dem zu kündigenden Arbeitnehmer alle derzeit freien Arbeitsstellen im Unternehmen anbieten, welche geringwertiger oder aber gleichwertig sind und in die sich der Arbeitnehmer in einer zumutbaren Zeit einarbeiten kann.

Umso größer das Unternehmen ist, desto schwerer wird für den Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ohne einen Sozialplan und Interessensausgleich auszusprechen. In der Praxis kommt es bei einem Verfahren wegen einer betriebsbedingten Kündigung zu vielen und umfangreichen Schriftsätzen, aus diesem Grund empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an seiner Seite zu haben.

Personenbedingte Kündigung

Liegen die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Sphäre des Arbeitnehmers und kann der Mitarbeiter diese Gründe aber nicht willentlich steuern, liegt eine personenbedingte Kündigung vor.

Bei solch einer Kündigung ist für die Arbeitsgerichte eine so genannte Zukunftsprognose für die Wirksamkeit der Kündigung entscheidend. Ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig sein wird, ist eine solche Kündigung in der Regel nicht sozial gerechtfertigt. Wichtig ist dabei vor allem auch, wie lange die Arbeitsunfähigkeit bereits andauert, ob es in den vergangenen fünf Jahren schon des Öfteren zu Ausfallzeiten aufgrund derselben Erkrankung gekommen ist oder aber ob der Arbeitgeber ein so genanntes betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt hat und ob die Gründe für die Erkrankung auch beim Arbeitgeber zu finden sein könnten.

Ob es sich bei Ihnen um eine personenbedingte Kündigung handelt, erarbeite ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, gern in einem gemeinsamen Gespräch in meiner Kanzlei.


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Verhaltensbedingte Kündigung

Die Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung liegen in der Sphäre des Arbeitnehmers. Aber anders als bei den personenbedingten Gründen, ist es notwendig, dass dem Arbeitnehmer ein Verschulden trifft. In der Regel muss der verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung wegen eines vergleichbaren Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten vorausgehen. Ist der verhaltensbedingten Kündigung keine Abmahnung vorausgegangen, ist die Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn es sich um einen solch massiven Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten handelt, dass dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer eine Straftat zum Nachteil des Arbeitgebers begeht, also wenn der Angestellte seinen Arbeitgeber beispielsweise beklaut. Im Grundsatz ist es aber so, dass der Arbeitgeber den Pflichtverstoß beweisen muss. Ist es dem Arbeitgeber möglich diesen Pflichtverstoß zu beweisen, ist es die Aufgabe des Anwalts für Arbeitsrecht mit einer umfassenden Recherche herauszufinden, ob es sich bei dem vorgeworfenen Verstoß um ein so schwerwiegendes Verhalten handelt, dass eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt ist.

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung müssen Sie, als Arbeitnehmer, unbedingt wissen, dass Sie beim Arbeitslosengeld mit einer Sperrzeit von zwölf Wochen rechnen müssen. Doch auch das, kann ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit der richtigen Taktik verhindern.

Ob bei Ihnen eine verhaltensbedingte Kündigung vorliegt und welche rechtlichen Schritte Sie dagegen einleiten können, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern in meiner Kanzlei.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Kündigung in Hannover