Manchmal fahren Sie ohne einen Führerschein im Auto besser

Manchmal kann es von Vorteil sein, bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle keinen Führerschein dabei zu haben.  Zwar gilt es als Ordnungswidrigkeit, wenn bei einer Verkehrskontrolle kein Führerschein vorgelegt werden kann und deshalb ein Bußgeld in Höhe von 10 ,- € anfällt, allerdings können so häufig weitere unberechtigte Folgen vermieden werden.

Besitzt die Polizei bei einer Polizeikontrolle den Verdacht, dass der Fahrer unter Einfluss von betäubenden Substanzen, wie zum Beispiel Alkohol oder sonstigen Drogen, steht, dann darf sie den Führerschein vorläufig einziehen und einen Bluttest vom zuständigen Arzt durchführen lassen.  Problematisch in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass das Ergebnis der Blutuntersuchung oftmals bis zu 12 Wochen dauern kann und während dieser sogenannten Ermittlungsphase der Führerschein nicht herausgegeben werden darf.  Sollte sich allerdings herausstellen, dass das Ergebnis der  Blutuntersuchung negativ ausfällt, so hat die Person unberechtigterweise seinen Führerschein der Polizei herausgegeben, obwohl er weiter am Straßenverkehr als Autofahrer hätte teilnehmen können.

Hätte die Person jedoch bereits bei der Verkehrskontrolle den Führerschein nicht vorgezeigt, so hätte es nicht zu einer vorläufigen Führerscheinentziehung kommen können. Die Polizei darf nämlich nur das einziehen bzw. beschlagnahmen, was sie am vermeintlichen Tatort findet und selbst in den Händen hält.  Auch wäre mit einer nachträglichen Führerscheinsicherstellung durch die Staatsanwaltschaft in Kürze nicht zu rechnen gewesen. Zwar besitzt die Staatsanwaltsschaft die Möglichkeit einen Führerschein nach § 94 Abs. 3 StPO sicherzustellen, allerdings geschieht dies in der Praxis sehr selten und falls es doch der Fall ist, dauert es einige Woche bis zur Sicherstellung. In dieser Zeit ist dann in der Regel auch das Ergebnis der Blutuntersuchung vorhanden, so dass eine Sicherstellung danach in der Regel nicht mehr in Betracht kommt.

Fazit: In einigen Situationen kann es juristische sinnvoll sein, seinen Führerschein nicht bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle vorzuzeigen. Ob dies jedoch der richtige Weg ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Bei juristischen Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Ferzen Agirman Verkehrsrecht in Hannover zur Verfügung.

  1. April 2014
  Kategorie: Verkehrsrecht