Kfz-Sicherstellung durch die Polizei kein Diebstahl

Kleve/Berlin (DAV). Wer ein gestohlenes Fahrzeug kauft, hat keinen Versicherungsschutz, wenn die Polizei das Auto beschlagnahmt. Dies gilt auch, wenn der Käufer von dem Diebstahl nichts wusste. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Kleve vom 10. Dezember 2015 (AZ: 6 O 36/15).

Der Mann kaufte gutgläubig ein gebrauchtes Auto. Bei einem Werkstattbesuch stellte sich dann heraus, dass der Wagen gestohlen war. Die Polizei stellte das Fahrzeug sicher und gab es dem ursprünglichen Eigentümer zurück. Der Käufer verlangte nun von seiner Vollkaskoversicherung den Wert des Fahrzeuges ersetzt.

Ohne Erfolg. Versichert seien nur Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs, erläuterte das Gericht. Unter Verlust verstehe man die verbotene Entwendung des Fahrzeugs, also Diebstahl und Raub.

Man könne jedoch nicht Eigentümer eines gestohlenen Fahrzeugs werden. Selbst dann nicht, wenn man von dem Diebstahl nichts gewusst habe. Die Beschlagnahme durch die Polizei sei eine Maßnahme der Strafverfolgung und daher nicht verboten. Zwar sei dem Käufer tatsächlich ein Schaden entstanden, dies sei jedoch nicht Sache der Versicherung. Er müsse sich viel mehr allein an den Vertragspartner wenden, so das Gericht.

Quelle: DAV Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

  2. August 2016
  Kategorie: Verkehrsrecht